Keine Nebenkostenabrechnung?!

7. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
brilliantgold
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Nebenkostenabrechnung?!

Hallo ihr lieben.
Ich bewohne seit Oktober 2011 eine Wohnung mit 25qm. Nun zahle ich dafür eine relativ hohe Miete. Da ich studiere und arbeite und einen Freund habe, bin ich selten in der Wohnung. Ich verlasse sie grundsätzlich um 6 Uhr morgens und komme gegen 8, 9, 10 abends wieder. Außerdem besuche ich häufig meine Eltern und meinen Freund und Freunde. Letzten Endes bin ich somit maximal 3-4 Nächte in der Woche in der Wohnung. Ich hatte nun auf eine Nebenkostennachzahlung zugunsten meinerseits gehofft. Nun habe ich bisher aber noch nie eine Abrechnung erhalten obwohl er dann ja sogar die 3 Monate im Jahr 2011 hätte abrechnen müssen. Das hat mir ein befreundeter Anwalt so gesagt.
Habe meinen Mietvertrag einmal durchforstet und dort steht lediglich: Die Nebenkosten sind ohne Strom in der Miete enthalten. Strom zahle ich an die Stadtwerke genau 19 Euro. Außerdem wurde angegeben: Die Miterin hat gegenüber dem Mietzins und den periodisch fällig werdenden Betriebskosten die Möglichkeit eine Mietminderung geltens zu machen oder kann vom Zurückhaltungsrecht gebrauch machen. Wie darf man das verstehen? Ich habe keinen Durchblick... Weitergehend finden sich keinerlei Angaben zu den Nebenkosten. Weder die eigentliche Höhe (Nur die Gesamtmiete inklusive NK ist angegegeben) noch irgendwelche Umlageschlüssel oder Posten zu den einzelnen Nebenkosten. Habe mich dann in einigen Büchern zum Mietrecht schlau gemacht und festgestellt dass bei einer Inklusivmiete von meiner Seite aus keine Nachzahlungen einforderbar sind. Habe ich damit recht? Kriege ich jetzt gar nichts zurück? Er ist auch nicht verpflichtet mir eine Abrechnung zu erstellen wenn es eine Inklusivmiete darstellt. Also zahle ich dann einfach ohne zu wissen was ich verbrauche. Oder handelt es sich doch um eine Vorauszahlung und ich verstehe was falsch und kriege vllt noch Abrechnungen??? Bitte helft mir. Wäre echt doof wenn ich da gar nix tun kann. Mein Vermieter und ich stehen sowieso auf Kriegsfuß, daher wäre es wirklich super, wenn jemand die Lage abschätzen kann.

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30 Antworten
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#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Die Nebenkosten sind ohne Strom in der Miete enthalten.


Deine Miete ist demnach eine Inclusivmiete, nur der Strom muss von dir bezahlt werden. Demnach muss dein Vermieter auch keine Abrechnung der Betriebskosten vornehmen.

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#2
 Von 
brilliantgold
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Darf man das denn einfach so machen??? Was wäre denn wenn es entgegengesetzt wäre und ich da duschen und heizen würde was das Zeug hält?! Das finde ich ehrlich dermaßen unfair!Also gibts auch keine Abrechnung mehr für mich?

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#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Im Prinzip schon richtig, aber eine Inklusivmiete, die auch Heizkosten enthält, ist nicht mehr erlaubt. Über Heizkosten muss abgerechnet werden.
Solltest du tatsächlich derartig selten zuhause sein, könnte es sich für dich lohnen die Abrechnung der Heizkosten zu verlangen.

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#4
 Von 
brilliantgold
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja so selten zu hause bin ich auf jeden Fall. Also eine Heizkostenabrechnung müsste ich kriegen? Oder muss ich sie gesondert anfordern?

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#5
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

quote:
Darf man das denn einfach so machen??? Was wäre denn wenn es entgegengesetzt wäre und ich da duschen und heizen würde was das Zeug hält?! Das finde ich ehrlich dermaßen unfair!Also gibts auch keine Abrechnung mehr für mich?


Wie gesagt über die Heizkosten muss der Vermieter abrechnen, aber schon lustig: die meisten Leute freuen sich, wenn sie keine Abrechnung bekommen, da sie oft nachzahlen müssen. Wird dieses Jahr wegen dem langen Winter für die meisten wieder saftig werden.

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#6
 Von 
brilliantgold
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das verstehe ich natürlich. Ich würde mich auch tatsächlich freuen, wenn es dazu Anlass gäbe. Aber bei mir stimmt die Situation damit ja leider nicht überein. Ich zahle auch nur 17 Euro Strom an die Stadtwerke. Dann kann ich gewiss nicht die vollen NK zahlen... weißt du zufällig auch, wann standardmäßig so eine Abrechnung kommt? Wenn er über den Zeitraum hinaus ist, würde ich ihn direkt anrufen.

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#7
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
weißt du zufällig auch, wann standardmäßig so eine Abrechnung kommt?


Klar, bei mir kommt die standardmäßig am 14. März des Jahres, morgens um 10:00 Uhr. Ich zahle aber auch jeden Monat eine Betriebskostenvorauszahlung und bei mir wird jährlich abgerechnet. Wenn du deinen Mietvertrag besser gelesen und verstanden hättest, wüsstest du was es heißt: "" Die Nebenkosten sind ohne Strom in der Miete enthalten.""

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#8
 Von 
brilliantgold
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ist ja gut.... ich habe ihn gelesen aber tut mir leid dass ich mich mit 19 noch nicht perfekt mit dem Mietrecht ausgekannt habe. Mein Gott wieso darf ich denn nicht fragen ohne gleich für dumm verkauft zu werden.... ich wusste bis heute nicht mal dass es da Unterschiede gibt! Außerdem sind inklusivmieten doch völlig unüblich mittlerweile. Ich dachte einfach da gäbe es vllt ein Hintertürchen weil er ja kurz eine mietminderung bezüglich periodischer Betriebskosten angesprochen hat, wie oben steht....

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#9
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

quote:
Also eine Heizkostenabrechnung müsste ich kriegen? Oder muss ich sie gesondert anfordern?


Da der Vermieter offensichtlich der Meinung ist, dass er das nicht muss,solltest du ihn auffordern eine Abrechnung zu schicken. Das muss er, zumindest in den meisten Fällen, siehe link

http://www.heizkostenverordnung.de/par2.html

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#10
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Ich hatte nun auf eine Nebenkostennachzahlung zugunsten meinerseits gehofft.


Das nennt sich dann "Guthaben" du .... Student.

Wie schon erwähnt, zahlst du offenbar eine Pauschale. Dann wird nicht abgerechnet. Und deine Milchmädchenrechnung kannst du gleich mal stecken lassen. Es gibt auch verbrauchsunabhängige Kosten, oder man verliert bei besonders niedrigen Verbräuchen bei den Versorgern Rabatte, so dass es oftmals doch teurer wird. Eine Pauschale kann mal gut für den Mieter und mal gut für den Vermieter sein. Ist also nicht unfair.

Und jetzt sollten wir mal klären, in was für einem Haus zu eigentlich wohnst. Denn z.B. in einem Zweifamilienhaus, wo du eine Wohnung bewohnst und der Vermieter die andere, braucht er auch nicht über Heizkosten extra abrechnen, sondern kann auch diese pauschalieren.

Ach und noch was. Dein Posting klang so, als würdest du nicht heizen, wenn du nicht da bist. Möchtest du gerne Schimmel züchten oder ein bißchen die Rohre einfrieren lassen?

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#11
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

quote:
Und jetzt sollten wir mal klären, in was für einem Haus zu eigentlich wohnst. Denn z.B. in einem Zweifamilienhaus, wo du eine Wohnung bewohnst und der Vermieter die andere, braucht er auch nicht über Heizkosten extra abrechnen, sondern kann auch diese pauschalieren.

Das geht ja aus dem link schon hervor.

quote:
Ach und noch was. Dein Posting klang so, als würdest du nicht heizen, wenn du nicht da bist. Möchtest du gerne Schimmel züchten oder ein bißchen die Rohre einfrieren lassen?

Naja, wenn man nicht heizt, bedeutet es nicht automatisch Schimmelzucht und Rohre einfrieren lassen ist bei moderneren Heizungen fast nicht mehr möglich, denn auf "ganz aus" kann man die schon lange nicht mehr stellen.

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#12
 Von 
brilliantgold
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Wow was ne milchmädchenrechnung. Mein Freund bekommt ebenfalls normale Abrechnungen und da er sehr viel arbeitet auf vollzeit und nebenbei studiert bekommt er auch immer Geld zurück. Danke dass es sich dann Guthaben nennt. Kann ich ja riechen. Ich.....Student. einfac mal ein wenig die Netiquette wahren. Kann doch nicht wahr sein. Ich bin mit 19 alleine ohne meine Eltern 200 km weiter in diese Wohnung gezogen. Ich werd mal fragen dürfen.
Und wie kathi bereits nett erläuterte: bei mir kann man Heizungen nicht ganz ausstellen. Als es sehr kalt war standen sie einfach immer auf Stufe 2-3.da friert nix ein. Sorry aber damit kenn ich mich dann ausnahmsweise mal aus. Lüften etc tue ich auch. Ich bin da ja wie oben erläutert schon ab und an! Nur eben einfach ausschließlich zum schlafen. Tut mir leid dass ich arbeite und ein Leben hab. Das heißt nicht Schimmel züchten. Will mal erleben wie man das bei Leuten macht die als flugbegleiter etc arbeiten und sehr lange weg sind. WENN NACH VERBRAUCH ABGERECHNET WERDEN WÜRDE WARE AUCH DIE ZAHLUNG NIEDRIGER. Daher meine Frage. Muss man dann so rum*****n. Es geht nicht nur um Heizung sonder auch um wasser Müll etc. Da habe ich eindeutig fast nix verbraucht. Aber ist ja gut. Ich wollte es doch nur wissen mein gott. Dann krieg ich halt nix zurück. Zum fragen ist das hier doch gedacht hm.
Und nein der Vermieter wohnt da nicht. Wir sind drei Parteien. In einem kleinen Haus.
Ich hoffe ich konnte mein Anliegen nun auch dir nahe bringen. Ich wollte doch nur fragen.... habe doch selber vermutet dass es eine inklusivmiete ist-.-

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#13
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

quote:
WENN NACH VERBRAUCH ABGERECHNET WERDEN WÜRDE WARE AUCH DIE ZAHLUNG NIEDRIGER.

Ich würde mal behaupten, dass es in ganz wenigen 3 Familienhäusern Wasserzähler gibt, die den genauen Verbrauch anzeigen. Auch wird es in kleinen Wohneinheiten keine Müllchips o.ä. geben. D.h. egal ob genau abgerechnet wird oder nicht, wird keine Abrechnungsmethode deiner "ich bin ja nie da"- Einstellung gerecht werden.

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#14
 Von 
brilliantgold
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja wie gesagt also bei meinem Freund wird ganz normal nach Verbrauch gerechnet. Und bei ihm kommt immer was raus. In seinem Haus wohnen 5 Parteien. Und beim Strom ist es ja auch so. Den kriegt man ja auch zurück wenn man uber gezahlt hat. Man kann doch niemanden zahlen lassen, was er nie verbraucht hat.... aber vielleicht sehe auch nur ich das so. Finde ich tatsächlich sehr interessant. Meine Eltern haben eine Ferienwohnung. Wenn die leersteht zahlen sie lediglich Heizung und Kaltmiete. Kein Wasser was nie gelaufen ist, kein Müll der nie weggeworfen wurde. Sorry ich kannte es einfach immer so. Auch bei meinen Eltern im Haus.
Naja mir solls egal sein. Ich habe es ja eh schon bezahlt es tut mir nicht weh. Ich wollte ja wie gesagt sowieso nur fragen da ich sowas noch nie gehört habe. Dachte dass man da vielleicht eine Info rauslesen kann, die ich übersehen habe. Es tut mir leid falls das irgendwie auf Empörung gestoßen ist. Ich persönlich habe es einfach nicht verstanden. Aber naja. Ich weiß Bescheid. Danke für eure Hilfe.

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#15
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Mein Freund bekommt ebenfalls normale Abrechnungen und da er sehr viel arbeitet auf vollzeit und nebenbei studiert bekommt er auch immer Geld zurück


quote:
Naja wie gesagt also bei meinem Freund wird ganz normal nach Verbrauch gerechnet. Und bei ihm kommt immer was raus.


Allerdings wird dein Freund sicherlich nicht dieselbe Vorauszahlung leisten wie bei dir schon inklusiv drin ist.

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#16
 Von 
brilliantgold
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

55 Euro bei 42 qm und einer Person. Strom gesondert.
Ch weiß ja leider nicht wie viel ich dafür überhaupt zahl, da nur ein kompletter betrag angegeben ist. wie gesagt möchte nun auch keine Geister mehr damit erhitzen. Ich lass es einfach dabei beruhen. Verstehe nun aber wenigstens teils die Reaktionen von meinem Vermieter besser. Für ihn wäre es ja ein totales Risiko wenn man da übertreibt. Allerdings wohnen in unserem Haus ausschließlich berufstätige Singles. Vielleicht spielt das auch eine Rolle weshalb er inklusivmiete gewählt hat...

-- Editiert brilliantgold am 08.06.2013 09:30

-- Editiert brilliantgold am 08.06.2013 09:38

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#17
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Allerdings wohnen in unserem Haus ausschließlich berufstätige Singles. Vielleicht spielt das auch eine Rolle weshalb er inklusivmiete gewählt hat...


Und nun zum letzten Mal. In deinem Fall darf der Vermieter die Heizkosten nicht pauschal in einer Inclusivmiete berechnen. Hier muss zwingend nach der http://heizkostenverordnung.de/par2.html (30% nach der Wohnungsgröße, 70% nach dem gemessenen Verbrauch) abgerechnet werden.

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#18
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Liane46 hat ja schon ganz richtig angeführt, dass hier Gesetz/Heizkostenverordnung eine Rolle spielen

Allerdings ist das nicht ganz konfliktfrei, wenn ein Mieter zunächst einen Mietvertrag mit "Inklusivemiete" unterschreibt, jahrelang wohnt und plötzlich schlau wird und eine Abrechnung für die Vergangenheit verlangt.
Denn: ohne Erfassung ist keine Verbrauchsermittlung möglich, ohne Verbrauchsermittlung keine verbrauchsabhängige Abrechnung.


Sind also Verbrauchserfassungsgeräte in der Wohnung (Heizkörper, Warmwasser)?
Zu welchen Stichtagen wurden diese Erfassungsgeräte abgelesen?


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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

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#19
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
Allerdings ist das nicht ganz konfliktfrei, wenn ein Mieter zunächst einen Mietvertrag mit "Inklusivemiete" unterschreibt, jahrelang wohnt und plötzlich schlau wird und eine Abrechnung für die Vergangenheit verlangt.
Denn: ohne Erfassung ist keine Verbrauchsermittlung möglich, ohne Verbrauchsermittlung keine verbrauchsabhängige Abrechnung.

von Lolle am 09.06.2013 01:35


Es ist zweifellos richtig, dass die Umstellung von Inklusivmiete auf Heizkostenabrechnung nicht konfliktfrei ist.
Das ändert aber nichts an der Rechtslage...
Die vereinbarte Inklusivmiete wird aufzuteilen sein in Heizkostenvorauszahlung und Teilinklusivmiete. Der Vermieter ist verpflichtet, die Heizkosten abzurechnen. Eine fehlende Verbrauchserfassung ändert nichts an dieser Verpflichtung und die Abrechnung ist auch ohne Verbrauchserfassung möglich. Ohne Verbrauchserfassung werden Kosten nach Wohnfläche zu verteilen sein. Der Mieter kann die Kosten nach § 12 HeizkV um 15% kürzen.

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#20
 Von 
brilliantgold
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Bisher wurde sowas bei mir noch nie abgelesen. Und @Liane46.... ich habe das schon verstanden-.- scheinbar kommt es aber nicht bei dir an... ich habe seit 21 Monaten die ich in dieser Wohnung lebe noch nie etwas zu den nk gehört. AUCH NICHT ZU DEN HEIZKOSTEN. Und die Sache mit dem Konflikt ist wirklich wahr. ich bezweifle dass die anderen Mieter eine konkrete Abrechnung der heizkosten verlangt haben. Sonst wäre sie vermutlich gemacht worden.... und lustig auf noch mehr ärger mit diesem Mann bin ich eher weniger. Würde ja gerne noch etwas dazu fragen aaaber dann werde ich wieder als dumm abgestempelt. Daher lass ichs einfach mal lieber...

-- Editiert brilliantgold am 09.06.2013 09:04

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#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Im Vertrag steht:

quote:
Die Nebenkosten sind ohne Strom in der Miete enthalten.

Jetzt wäre die Frage, was passiert wenn der Vermieter nun behauptet die Heizkosten seine in den Nebenkosten gar nicht enthalten? Er habe es schlicht versäumt diese abzurechnen bzw. gedacht er könne/dürfe diese mangels Erfassungsgeräten gar nicht abrechnen.

Könnte er damit Erfolg haben?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#22
 Von 
brilliantgold
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Gute Frage. Ich vermute nämlich dass er auch nicht vor hat diese korrekt abzurechnen....

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#23
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Da der Heizungsthermostat von Brilliantgold die ganze Zeit auf der Position 2-3 gestanden hat, sind die An- und Abwesenheitszeiten uninteressant: es wurde ja durchgeheizt.

Hinweis an Brilliantgold: wenn dein Freund bei der NK-Abrechnung immer ein Guthaben hat, dann zahlt er vermutlich einen hohen monatlichen Abschlag. Die Gleichung 'wenig Anwesenheit = hohe NK-Rückzahlung' stimmt nämlich nicht, die Formel für die Rückzahlung lautet: 'zu hohe Abschlagszahlung minus tatsächlichem Verbrauch = Rückzahlung'

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#24
 Von 
brilliantgold
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte bereits die Höhe seiner Zahlungen genannt. Ich finde sie nicht hoch. Durchheizen musste ich bei dem Winter eindeutig. Ich habe am Donnerstag einen Termin bei meinem Uni Anwalt. Ich hoffe einfach er kann mich normal beraten und mir mehr dazu sagen. Du erwähntest übrigens selber dass die Zahlungen bei meinem Freund zu hoch in Relation zum Verbrauch sind. Richtig? Sie wären folglich nicht mehr zu hoch, wenn der Verbrauch höher wäre. Oder ist das auch falsch? Ich begreife diese Aussagenlogik nicht. Bei einer verbrauchsbezogenen Abrechnung kommt es bei euch nicht auf Anwesenheit und folglich auf Verbrauch an. Ich bin gespannt ob der Anwalt mir diese Anschauung näher bringen kann. Das soll keine Kritik sein sondern nur eine Verständnisfrage.

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
brilliantgold
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zudem denke ich es kommt bei der heizkostenabrechnung doch auf die Art des heizens und die Höhe der Temperaturen ausschlaggebend sind. Oder ist jede Art des heizens gleich teuer....

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#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Nö, Frauen benötigen schon 2-3 Grad mehr als Männer.


Nacht- oder Abwesendheitsabsenkung bringt 4-6% Ersparnis pro Grad, aber mehr als 3 Grad sollte nicht abgesenkt werden (Auskühlungseffekt).

Und es ist natürlich auch ausschlaggebend wie gut gedämmt das Haus ist und womit geheizt wird.





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#27
 Von 
brilliantgold
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hätte ich nämlich auch vermutet. In meiner Wohnung ist es Gott sei dank grundsätzlich warm. Daher war konstant Stufe 2, im.hartefall 3 notwendig. Abe höher eigentlich nicht. Wo liest man das denn an? Direkt an der Heizung? Vielleicht eine dumme frage aber naja.... ich wollt es mal fragen....

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Wo liest man das denn an? Direkt an der Heizung?

Wie meinst Du das?





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#29
 Von 
brilliantgold
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wie läuft das mit der heizkostenerfassung? Also wo liest der Vermieter, wenn er es denn abliest, ab? Wahrscheinlich eine total dumme frage....

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#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

An den Heizkörpern sind Messgeräte welche die verbrauchte Wärme erfassen. Die Messgeräte sind dabei auf die Heizleistung des Heizkörpers ausgelegt.

Abgelesen wird in der Regel von Dienstleistern welche die Geräte auch warten und die Berechnung der verbrauchten Einheiten übernehmen.





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