Hallo,
ich hab ein etwa 670 Jahre altes Altstadthaus mit 2 Öfen an 2 Schornsteinen.
Wegen der Gasheizung sind sie 'nicht notwendig'. beide wurden saniert und der 2te dieses Jahr nicht abgenommen. Das nachfolgende Schreiben hab ich an die Innung geschickt. Bisher ohne Antwort oder Besichtigung.
quote:
Schornsteinfeger-Innung Lübeck
Krummredder 13
24539 Neumnüster
Betreff: Sanierung zweier Schornsteine
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hab 2 Schornsteine für Öfen, weniger wie 2,5m von der Grundstücksgrenze entfernt.
Beide sind 200-300 Jahre alt und haben Bestandschutz.
Einen habe ich vor etwa 5 Jahren in Etappen abgetragen, weil der Mörtel zwischen den Steinen völlig lose war, und nachdem die Fundamente erneuert wurden, habe ich ihn mit Sielbau Klinkersteinen wieder hoch gemauert.
Jedes Wochenende 1 Meter und nach 8 Wochen war er fertig.
Die Wünsche vom Bezirksschornsteinfegermeister Döbler habe ich bei der Sanierung berücksichtigt.
Reinigungsklappen und ein 200mm Betonrohr damit Firsthöhe erreicht wird wurden eingebaut.
Der BSM Döbler ist dann vorbei gekommen und schon hatte ich die Betriebserlaubnis für den sanierten Schornstein.
Dann hab ich das selbe letztes Jahr mit dem anderen im Flügelhaus so gemacht.
Zwischen den Steinen war praktisch berhaupt kein Mörtel mehr und der Schornstein war sehr baufällig.
Oben hatte der noch eine dunkelbraune uralte Tonkappe.
Die hab ich vorsichtig entfernt.
Dann alle Steine abgetragen und zur Deponie gefahren.
Fundament wurde erneuert.
Anschließend in den selben Abmessungen mit Sielbauklinker aufgemauert.
Mit dem Gesellen von BSM Schrrös wurde die Position der oberen Reinigungsklappe vor Ort abgestimmt.
Die historische Tonkappe wurde auch wieder eingebaut.
Der Schornstein wurde seit dem nie benutzt.
Dieses Jahr forderte das Bauordnungsamt die Abnahmebescheinigung dann von mir an.
Mein Bauleiter reichte alle Unterlagen an BSM Schörrs.
Der verweigerte die Abnahme unter anderem weil der Schornstein keine 2,5m von der Grundstücksgrenze entfernt ist. Das kann er ja auch gar nicht weil das Grundstück dort nur eine Breite von 4,5m hat und er ja genau dort wieder errichtet wurde wo er auch vorher seit etwa 200 Jahren war.
Dadurch bekomme ich zur Zeit Schwierigkeiten mit dem Bauordnungsamt, weil eine Genehmigung für die Errichtung eines neuen Schornsteins in dem Gebäude unmöglich ist.
Aber eine Sanierung eines alten Schornsteins, also das Erneuern des Mörtels zwischen den Steinen ist ja nur in der Praxis möglich wenn dazu die Steine kurzzeitig abgetragen werden.
Ich würde mich sehr darüber freuen wenn Sie sich meine beiden Schornsteine ansehen würden, weil beide Sanierungen vergleichbar sind, im selben Haus sind und zwei mal so unterschiedlich von einem BSM Abgenommen wurden.
Die anderen Mängel wie Brandschutz zu den Holzbalken und Verfugung im Bereich über dem Dach sind ja relativ leicht abstellbar. Aber eine Position 2,5m von der Grundstücksgrenze ist weder heute noch vor 200 Jahren möglich gewesen.
Mit freundlichen Grüßen
Meine Frage ist:
1.) Wenn ein neu aufgemauerter Schornstein noch alte Teile wie diese 1 Meter hohe Tonhaube enthält, ist es dann ein sanierter alter mit Bestandschutz oder ein neuer ohne Bestandschutz ?
2.) Dürfen Bezirkschornsteinfeger Meister so unterschiedlich entscheiden ?
3.) Ist ein Rechtstreit aussichtsreich ?
MfG
C.J.