was sind niedrige beweggründe ?

8. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)
was sind niedrige beweggründe ?

im paragfraf § 211
(Mord) steht unter anderem etwas von niedrigen beweggründen. habe gegoogelt und bin auf wenig informatives gestoßen. hat jemand ahnung welche beweggründe als nicht niedrig angesehen werden ?
verschmähte liebe, tötung aus religiösem eifer ?

mfg
chronoton

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Notwehrexzess mit gemeingefährlichen Mitteln?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Chronoton,

zu so später Stunde noch auf der Suche nach juristischen Definitionen? Wie kommt das?

Nun, ich muss Sie leider enttäuschen. Für die sonstigen niedrigen Beweggründe gibt es keine feste Definition.

Als sonstige niedrige Beweggründe kommen alle Tatantriebe in Betracht, die nach allgemeiner rechtlich-sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verachtenswert sind.

Ob ein Beweggrund in diesem Sinn als niedrig einzustufen ist, beurteilt sich auf Grund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschliesst, mithin alle inneren und äußeren Faktoren, die für die Handlungsantriebe des Täters maßgebend waren. Bei dieser Wertung ist auch das Verhältnis zwischen dem Anlass der Tat und ihren Folgen bedeutsam. Gefühlsregungen wie Zorn, Wut, Enttäuschung oder Verärgerung können niedrige Beweggründe sein, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, also nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind. Entbehrt hingegen das Motiv ungeachtet der Verwerflichkeit, die jeder vorstzlichen und rechtswidrigen Tätung innewohnt, nicht jeglichen nachvollziebaren Grundes, so ist es nicht als niedrig zu qualifizieren. Besondere Anschauungen und Wertvorstellungen sind in der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

danke für die prompte und fundierte antwort.
hab gerade den totschlag paragrafen gefunden. das dürfte dann wohl das verbrechen eines mörders mit hohen beweggründen sein.
danke noch mal

mfg
chronoton

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Morgen Chronoton,

sehen Sie es umgekehrt:

Mord = Totschlag mit Mordmerkmalen

Totschlag = keine Mordmerkmale


Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

...aber nur nach der hL - die Rspr. geht doch immer noch von zwei selbständigen Tatbeständen aus.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Stimmt.

Der ewige Streit über den gutachterlichen und dogmatischen Aufbau der §§ 212 , 211 StGB .

Aber hast Recht.


Best regards,

- Roenner -



0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Ich weiß, ist haarspalterisch und interessiert die Nicht-Juristen hier auch nicht wirklich... ;)

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Beilchen her - zum Haarespalten ;)

0x Hilfreiche Antwort

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