im paragfraf § 211
(Mord) steht unter anderem etwas von niedrigen beweggründen. habe gegoogelt und bin auf wenig informatives gestoßen. hat jemand ahnung welche beweggründe als nicht niedrig angesehen werden ?
verschmähte liebe, tötung aus religiösem eifer ?
mfg
chronoton
was sind niedrige beweggründe ?
Notfall oder generelle Fragen?
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Notwehrexzess mit gemeingefährlichen Mitteln?
Guten Tag Chronoton,
zu so später Stunde noch auf der Suche nach juristischen Definitionen? Wie kommt das?
Nun, ich muss Sie leider enttäuschen. Für die sonstigen niedrigen Beweggründe
gibt es keine feste Definition.
Als sonstige niedrige Beweggründe
kommen alle Tatantriebe in Betracht, die nach allgemeiner rechtlich-sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verachtenswert sind.
Ob ein Beweggrund in diesem Sinn als niedrig
einzustufen ist, beurteilt sich auf Grund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschliesst, mithin alle inneren und äußeren Faktoren, die für die Handlungsantriebe des Täters maßgebend waren. Bei dieser Wertung ist auch das Verhältnis zwischen dem Anlass der Tat und ihren Folgen bedeutsam. Gefühlsregungen wie Zorn, Wut, Enttäuschung oder Verärgerung können niedrige Beweggründe sein, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, also nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind. Entbehrt hingegen das Motiv ungeachtet der Verwerflichkeit, die jeder vorstzlichen und rechtswidrigen Tätung innewohnt, nicht jeglichen nachvollziebaren Grundes, so ist es nicht als niedrig
zu qualifizieren. Besondere Anschauungen und Wertvorstellungen sind in der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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danke für die prompte und fundierte antwort.
hab gerade den totschlag paragrafen gefunden. das dürfte dann wohl das verbrechen eines mörders mit hohen beweggründen sein.
danke noch mal
mfg
chronoton
Guten Morgen Chronoton,
sehen Sie es umgekehrt:
Mord = Totschlag mit Mordmerkmalen
Totschlag = keine Mordmerkmale
Gern geschehen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
...aber nur nach der hL - die Rspr. geht doch immer noch von zwei selbständigen Tatbeständen aus.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Ich weiß, ist haarspalterisch und interessiert die Nicht-Juristen hier auch nicht wirklich...
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Beilchen her - zum Haarespalten
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