Congstar Vertrag/ Falsche Beratung

12. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
iceone
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)
Congstar Vertrag/ Falsche Beratung

Hallo Forum Gemeinde,

Ich möchte bitte eure Sichtweise und wenn möglich ein Tipp, ob es sich Lohnt ein Anwalt zu beauftragen.

Ich habe mich dazu entschlossen mit meiner Rufnummer welche ich nun seit fast 15 Jahre habe vom E Netz ins D Netz zu wechseln.
Dazu habe ich mich über die Internet Seite von Congstar Produkt technisch informiert, wurde auch recht gut mittels Chat beraten.
Diese Chat Beratung fand am 15.3. bzw. 16.3.2013 statt.

Hier teilte ich mit, dass ich bereits Kunde wäre, die bestehende Rufnummer xxxxxxxx interessierte mich nicht, ich wollte gern meine Rufnummer xxx4004 gegen die bestehende Austauschen lassen, ein Internet Tarif haben und ein Smartphone erhalten wollen.
Der Kollege im Chat sagte mir das wäre gar kein Problem, Ich müsse lediglich für die Rufnummer xxxxxxxx ein Paketwechsel durch führen in einen Vertragstarif, und wenn dieser Auftrag von mir ausgeführt wird, würde mir ein Formular zur Rufnummern Übername in diesen Vertrag zugesendet werden.
Denn ich wollte meine Rufnummer xxxxxxxx zu Congstar holen, die bestehende Rufnummer xxxxxxxx löschen lassen.

Also habe ich die Vertragsveränderung in Auftrag gegeben. Ich habe eine Vertragsveränderung in ein Sparpaket mit Laufzeit durch geführt, dazu ein Smartphone Bestellt, welches ich monatlich bezahle.

Nun nach über 14 Tagen, bekam ich zwar endlich die Email Tarifwechsel durchgeführt, ABER, was ist nun mit meinem Formular und dem Austausch der Rufnummer?
Jetzt habe ich am 30.03. per Telefon nachgefragt, am Telefon sagte man mir, dieses wäre gar nicht möglich, was mich mehr wie entsetzten hat, da dieses ja meine Bedingung gewesen ist, um in einen Vertrag zu wechseln.
Nun habe am 31.3. die Email bekommen Tarifwechsel durchgeführt, ok Feiertage dachte ich mir ich werde mich am 2.4. mit ihnen in Verbindung setzen. Das tat ich auch, erst im Kundenchat, dann per Telefon.
Ich habe einen Vertrag Abgeschlossen mit neuem Handy, das Telefon ist bereits bei mir. Aktiv auch eine neue SIM Karte.

Am 2.4. habe ich mit der Hotline 1h und 8 Minuten Telefoniert, was ein sehr teurer Spaß war. Hier konnte man mir auch nicht wirklich helfen, was ist daran so schwer, eine Rufnummer zu Übernehmen, und diese gegen eine im Vertrag auszutauschen? Technisch gesehen ist dieses ja kein Problem, und bei anderen Anbietern geht dieses auch.

Nach dem langen Telefonat habe ich mich nun entschlossen trotzdem mit der Rufnummer welche ich seid 15 Jahre habe, zu Congstar zu wechseln, da ich meine Rufnummer bereits Mitte März bei Simyo gekündigt hatte, wechseln und habe vorerst einen Prepaid Tarif gebucht, inkl. Rufnummern Übernahme.
Diese Portierung ist nun am 11.4.2013 Endlich erfolgt, aber was soll ich bitte mit zwei „Verträgen „und zwei Rufnummern, ich habe nur ein Smartphone und brauche auch nur eins.

Nach ewigen Emails, Forum Beiträgen, und Telefonaten, welche immerhin 14 cent die Minute Kosten, sagt man mir immer wieder,

ZITAT:
Bedauerlicherweise ist dies bei congstar nicht möglich,

laut unseren AGB´s wird eine Portierung nur in Form einer Neubestellung akzeptiert.

Wir haben Ihr Anliegen bereits umfassend mit dem Ziel geprüft, ein für Sie zufriedenstellendes Ergebnis zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang haben wir Ihre Fragen ausführlich beantwortet und Ihnen die möglichen Lösungen mitgeteilt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unsere Möglichkeiten in diesen Fall voll ausgeschöpft haben und keine weiteren Optionen zur Verfügung stehen.
Ein weiteres Zitat:

Wenn Sie lediglich einen Vertrag nutzen möchten, empfehlen wir Ihnen die Kündigung eines der beiden Verträge.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass der Vertrag mit Nr. xxx ein Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit ist, sodass eine Kündigung erst zum Ende dieser Mindestvertragslaufzeit erfolgen kann.

Na toll, ich Zahle nun zweimal, einmal ein Vertrag mit Handy 9,90€ Tarif pro Monat für eine Internet Flat, und ein Prepaid Paket für meine alte Rufnummer.

Ein Rücktritt ist nicht mehr möglich vom Vertrag, ich sehe aber nicht ein, Doppelt zu zahlen, nur weil ich falsch von einem Mitarbeiter beraten worden bin.
Natürlich kann ich das Gespräch nicht beweisen, da dieses in einem Chat System geführt worden ist, welches von Congstar zur Verfügung gestellt wird.
Jedoch bin ich IT Fachmann, und weiß wie ich mich auszudrücken habe, und was ich möchte.
Hier kann von mir ausgeschlossen werden, das ich mich Falsch ausgedrückt habe.

Was kann ich tun?
Durch den Vertrag, welchen ich nicht nutzen möchte, habe ich Mehrkosten von 9,90€ pro Monat, und dieses 24 Monate lang. Dieses eben nur weil ich falsch Beraten worden bin.

Würde eine Schadensersatz Klage hier etwas bringen?
Bzw. das einschalten eines Rechtsbeistandes? Wenn ja, dieser müsste im Vertragsrecht eingestuft werden oder?


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Der Text war etwas länglich und verwirrend ...

Ich halte mehr von Kürze:
Kurzum, es ist wie so oft ein Beweisproblem. Nur wenn nachweisbar ist, das der eine Vertrag geändert wurde um die Portierung durchzuführen, also eine entsprechende Willenserklärung mit Vorbedingungen abgegeben wurde, dann ist dieser anfechtbar.
Leider kann man heute insbesondere Telekommunikationsfirmen nicht trauen. Manchmal ist der Kunde auch zu unbedarft und stellt die Fragen nicht richtig oder zu unpräzise. Das Ergebnis ist oben beschrieben.
Zu prüfen ist noch, ob Vertragsumstellung und Smartphone-Lieferung erst in den letzten 14 Tagen erfolgten, also noch ein Widerrufsrecht besteht.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
iceone
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)

quote:
Leider kann man heute insbesondere Telekommunikationsfirmen nicht trauen. Manchmal ist der Kunde auch zu unbedarft und stellt die Fragen nicht richtig oder zu unpräzise. Das Ergebnis ist oben beschrieben.


Wie ich oben schon beschrieb, bin ich vom Fach, und weiß wie ich mich zu Artikulieren kann/muss. Es wurde mir mindestens zwei mal in diesem Chat Bestätigt, das dieser Wechsel kein Problem wäre.
quote:

Zu prüfen ist noch, ob Vertragsumstellung und Smartphone-Lieferung erst in den letzten 14 Tagen erfolgten, also noch ein Widerrufsrecht besteht.


Leider ist das Widerrufsrecht laut Aussage von Congstar am 11.04. verwirkt/Abgelaufen.


Was ratet ihr mir? Einen Anwalt beauftragen?

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Wie ich oben schon beschrieb, bin ich vom Fach, und weiß wie ich mich zu Artikulieren kann/muss.

Hab ja nicht das Gegenteil behauptet. Was nützt das jetzt ohne Vertragsformular und entsprechendem Zusatz oder zusätzlichem Anschreiben? Chat und Telefon sind für solche Sachen untauglich. Ausrede ist dann oft "Mißverständnis".

quote:
Leider ist das Widerrufsrecht laut Aussage von Congstar am 11.04. verwirkt/Abgelaufen.
Der Kniff wird öfters verwendet. Entscheidend ist der Zugang von Ware und/oder SIM beim Vertragsnehmer. Bei Terminen geht der Provider oft nach von ihm angenommenen Daten aus. Ist der VN auf Dienstreise und sein Nachbar gibt ihm erst 3 Tage später das Paket, ja dann ist es ihm erst zugegangen. Als bitte selber rechnen und nicht Firmenangaben trauen. ;)

Rechtsanwalt? C. wird vielleicht beim ersten Brief einknicken. Das darf man dann aber selber zahlen. Ob sich das lohnt?


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#4
 Von 
iceone
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke, für deine Meinung.

Ich möchte ja nicht zurück treten, schon allein wegen dem Telefon, sondern mein Recht bekommen.


Ich werde einen Anwalt Einschalten, denn es geht bei 24 Monate immerhin um 240€.




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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Sein "Recht" bekommt man oft nur durch Querdenken ...
Manchmal fährt man den geraden Weg gegen die Wand, während man mit Haken schlagen schneller ans eigene Ziel kommt.

Im Falle eines Widerrufes könnte C. vielleicht kooperativer werden?

Berichte in jedem Fall mal weiter!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde deutlich widerrufen und behelfsweise wegen arglistiger Täuschung( vorsätzlich falscher Beratung den nutzlosen Vertrag anfechten. Dabei genau schildern, was einem von dem Support auf der Congstar-eigenen Homepage versprochen wurde.

Insofern also si wie Mr.Cool es vorschlägt.

Achja: Niemals nie nicht per Chat oder Telefon Verträge abschließen. Die verarschen einen nach Strich und Faden.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#7
 Von 
iceone
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)

Update:

Anwalt wurde Eingeschaltet, jetzt streiten sich der Anwalt und Congstar. Wird wohl auf ein Gerichtsverfahren hinlaufen.



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Vielen Dank für die Zwischeninfo!
Berichte mal bitte weiter. Und natürlich viel Erfolg!
Solche Erlebnisse haben sicher schon einige Kunden gemacht, die dann das Ding nur nicht durchgezogen haben.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

quote:
Solche Erlebnisse haben sicher schon einige Kunden gemacht, die dann das Ding nur nicht durchgezogen haben.

Anwesend....

Zum Thema:
Den Chatverlauf kann man ausdrucken oder abspeichern, das sollte man hinbekommen, wenn man vom Fach ist.
Und was die Ausdrucksweise angeht muss ich leider sagen, dass ich Zweifel habe, ob das alles verständlich rüberkam.

-- Editiert 3,141592653 am 28.05.2013 18:03

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

quote:
Nun nach über 14 Tagen, bekam ich zwar endlich die Email Tarifwechsel durchgeführt, ABER, was ist nun mit meinem Formular und dem Austausch der Rufnummer?
Wurden denn die Formulare nicht mit einem Anschreiben, aus dem der Kundenwunsch schlüssig erkennbar ist, eingesendet? Denn wenn das Vorgehen der Cangster nicht dem Auftrag entspricht ist doch gar kein Vertrag zustandegekommen?

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
iceone
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)

UPDATE:

Dem Anwalt wurde jetzt endlich die Fristgemäße Kündigung Bestätigt, und ein Vergleich Angebot vorgeschlagen.

Was ich Abgelehnt habe.

Meine Kosten (Anwaltsgebühren)habe ich Congstar in Rechnung gestellt, einmal Angemahnt, und Heute den Mahnbescheid beim Amtsgericht in Auftrag gegeben.

Auf meine Forderung kam bisher nur der Standard Satz
"wir haben es der Fachabteilung übergeben".

Man Sieht, Kämpfen Hilft manchmal doch.

Mal Abwarten was beim Mahnbescheid raus kommen tut.

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