Hallo!
Ich habe neulich eine Tonträger bei Ebay verkaufen wollen.
Zu dem Original wollte ich meine "zusätzlich meine Sicherheitskopie dazugeben"
Jetzt habe ich einen Brief von den Anwälten aus München bekommen.
Ich dachte mir einfach, dass ich die Kopie der CD zum Original dazu legen könnte. Im Nachhinein, nach langer InternetSuche, bin ich aber eines Besseren belehrt worden.
Ich finde keine Informationen darüber wie es Rechtlich aussieht, wenn ich eine Kopie mit den Originalen bei Ebay versteigere.
Dass ich die Anwaltskosten des des Klägers übernehmen muss ist mir schon klar geworden.
Aber kann man nicht evtl den Gegenstandswert, 5000 Euro, noch herrunter drücken?
Wer setzt diesen Wert überhaupt fest? Dem Kläger ist ja kein Schaden entstanden, dadurch, dass das Original Hauptbestandteil der Auktion war.
Meine Abmahnungsfrist läuft in 3 Tagen ab. Hoffe dass ich bis dahin noch einen Weg finde zumindest nicht die kompletten Anwaltskosten zu bezahlen.
Vielen Dank im Vorraus!
Gruss!
Abmahnung wegen Original + Sicherheitskopie
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Wie lautet denn der genaue Vorwurf? Wenn die Sicherungskopie legal - ohne einen Kopierschutz zu umgehen - erstellt wurde, sehe ich da kein Problem. Die Kopie muss vernichtet oder dem rechtmäßigen Eigentümer übergeben werden
Dass ich die Anwaltskosten des des Klägers übernehmen muss ist mir schon klar geworden.
Nur wenn die Abmahnung berechtigt ist.
Und da habe ich - mit demselben Argument wie cps - so meine erheblichen Zweifel. Man könnte hier sicherlich mit viel Mühe etwas konstruieren, aber das wäre die Mühe wohl nicht wert.
Im übrigen ist "Sicherheitskopie" der falsche Begriff, da dieser nur bei Software, nicht aber bei Tonträgern von Bedeutung ist.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Falls Rechtsschutz vorhanden, Anwalt aufsuchen.
Ich halte die Abmahnung rechtlich nicht haltbar und den Gegenstandswert zu hoch.
Also soweit ich weiss darf man bei Musik - im Gegensatz zu Software - nie die Privatkopie mitgeben.
Allein dafür kann man schon ne Menge Ärger kriegen.
Und wie ist es z.B. mit einer VHS-Kassette und der Sicherheitskopie auf DVD?
-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"
Es ist nicht immer verboten, Kopien für den eigenen Privatgebrauch zu machen.
Allerdings gilt: man darf NIEMALS selbst angefertigte Kopien anbieten. Auch, wenn sie mit dem Original zusammen angeboten werden.
Und wenn ich dem Käufer anbiete, eine Sicherheitskopie von einer VHS z.B. für ihn zu erstellen und beizulegen? (Nicht, dass ich das vorhabe, ich kann sowas gar nicht, aber man ließt das gerade bei Ebay ja sehr oft!)
-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"
Der Knackpunkt dafür ist dieser Satz aus §53 I UrhG
:
'Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht
'
Nun kann man aber in der o.a. Situation argumentieren, daß ja durch den gemeinsamen Verkauf die Vervielfältigung nicht unentgeltlich geschah, da die Kopie mitverkauft wurde.
Beim Verkauf mehrerer Artikel über einen Vertrag zu einem gemeinsamen Preis kann man sich aber nicht darauf berufen, daß der Preis nur für den einen Artikel gegolten habe und der andere unentgeltlich beigelegt wurde. Dafür wäre im Zweifel der VK beweispflichtig, und solange aus der Auktionsbeschreibung Entsprechendes nicht hervorgeht, wird er das nicht beweisen können.
Also müsste der Verkäufer quasi sagen: Verkaufsgegenstand ist nur das Video. Auf Wunsch fertige ich dem Käufer jedoch gratis eine Sicherheitskopie an und sende diese ihm zu....?!
*ein Land voller Bürokratie*
-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"
So sieht es wohl aus.
Aber aufpassen, daß kein unzulässiges Umgehungsgeschäft daraus wird, etwa "VHS-Kassette 50 EUR, eine Sicherheitskopie auf DVD lege ich kostenlos dazu".
Ich würde mich da in keinem Fall auf etwas auch nur annähernd 'halbseidenses' einlassen.
Es sollen ja durchaus auch mal Testkäufe durchgeführt werden. Wäre mir zu riskant...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
8 Antworten