Impressum als JPG?!

21. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
ScorTi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Impressum als JPG?!

...ist es erlaubt das Impressum als JPG - sprich die Informationen in einem Bild darzustellen statt als Text?

Ich bin gerade dabei eine WebSeite zu entwerfen über die ich eine Dienstleistung (Gestaltung von Webseiten) anbieten möchte. Gibt es hier noch etwas zu beachten was von einem "normalen" Impressum abweicht?! UstID habe ich keine, da Kleinstgewerbe...

Danke für die Hilfe!

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Hallo

Impressum als JPG, schöner kann nicht sein, so habe ich es auch mit Fotos, Logo, Hyperlinks ..etc.

Beachte nur das die Impressum beeinhaltet:

Name, Adresse, Telefon, E-Mail, Steuernummer und für die Sicherheit, Genoßenschaften, Vereine den Du gehört.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ScorTi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort,

Bzgl. Steuernummer: ein Gewerbe habe ich noch nicht angemeldet, so lange ich nicht weiß ob und wie gut das ganze läuft, möchte ich die Einnahmen in meiner Einkommenssteuererklärung versteuern (...natürlich kann ich so auch keine Rechnung mit Umsatzsteuer ausweisen)...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

M.W kannst Du bis Umsatz/Lohn von 17500 € im Jahr, Rechnungen erstellen ohne die MwSt auszuweisen, bin aber nicht sicher wie es genau geregelt ist, stelle bitte Dein frag am besten hier in das Steuerrecht Form.

Gern geschehen!

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

Bitte was soll der Dummfug, schon mal über Barrierefreiheit nachgedacht?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

@ cps

Klasse Hilfestellung und Niveau !

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

Ist ja richtig, aber zum einen wird nicht noch ein "Webdesigner" gebracht, der an der Zeit vorbeientwickelt und dann kann bei einem Impressum als Bild von "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar" keine Rede sein.

Alle öffentliche Seiten müssen ab 01.01.2006 Barrierefrei sein, für neue Seiten gilt das schon jetzt.
Für die Industrie soll das übernommen werden, zunächst freiwillig aber das könnte dann auch unter Diskriminierung fallen.

Nach § 6 TDG ist die Idee mit dem Bild schon jetzt unzulässig.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Schnüffeltier
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

@cps
Welche Barriere meinst du?? Dein?? Ein JPG kann alle geforderten Eigenschaften zu 100 % erfüllen - selbst für Typen, die sich keine Bilder anzeigen lassen wollen oder Blind sind!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

Mir ist kein Screenreader bekannt, der ein Bild in verwertbare Informationen umsetzen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Mir ist noch keine Auslegung in der herrschenden Rechtsprechung bekannt, die behinderte Nutzer als Maßstab für die Kriterien des §6 TDG nehmen würde.
(Was nicht heißt, daß das nicht noch kommen kann.)

Ansonsten dürften auch komplett in Flash gehaltene Shops ziemliche Probleme bekommen.
Oder solche, deren Seitenquelltext in einem Screenreader nur Kauderwelsch ergibt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen