Urlaub nach Krankheit!

20. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Madav
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub nach Krankheit!

Hallo,
Ich bin seid geraumer Zeit Krank geschrieben und mein Krank sein endet mit dem Beginn meines Jahresurlaubs.
Jetzt behauptet mein Arbeitgeber ich müsse 2 Tage bevor ich den Urlaub antrete zum Dienst erscheinen.
Ist dem so?
Vielen Dank für die Antworten, M.D.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Nein, so eine Regelung gibt es nicht.

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#2
 Von 
ebay-girl
Status:
Schüler
(477 Beiträge, 140x hilfreich)

hh hat recht!
Es sieht aber sehr, sehr unglücklich aus - diese Terminplanung. Dass dein Chef damit nicht glücklich ist, kann ich verstehen.

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#3
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
BiKe
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 21x hilfreich)

Auch wenn es ungerecht klingt: man muss vor Urlaubsantritt zur Arbeit erscheinen - oder aber vom Arbeitgeber die Erlaubnis bekommen, den Urlaub anzutreten.

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#5
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

wieso? wenn der urlaub schon genehmigt wurde? wieso muss ich dann beim chef antreten? wo steht das?
hat der chef mich nicht zu informieren, dass der urlaub gestrichen wird? ......mal ganz dumm gefragt.....

grüße

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

@BiKe
Woher nimmst Du diese Erkenntnis?

Ich bleibe dabei. Man muss vor Urlaubsantritt nicht zur Arbeit erscheinen. Ob man es zur Vermeidung von Stress mit dem Chef nicht doch tut, ist dabei eine andere Sache.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

Stimme hh zu, dafür gibt es keinen gesetzlichen Hintergrund und eine obergerichtliche Rechtsprechung dazu ist mir nicht bekannt.

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#8
 Von 
kjanzen
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 15x hilfreich)

Frag doch Deinen Arbeitgeber einfach mal, wo genau er diese Information herhat - das ist offensichtlich auch so ein beliebtes Gerücht, was imer wieder irgendwo auftaucht, entbehrt aber jeder Grundlage !

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Madav
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!
Auf die Frage,, woher er (mein Boss) denn diese Information habe, druckste er rum u. war zu keiner klaren Aussage bereit. Ich werde meinen guten Willen Zeigen. Einen schönen Sonntag.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
nona
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 4x hilfreich)

Durch altersbedingte Aufgabe mn. Arbeitgebers wurde ich von einem neuen Arbeitgeber übernommen (Arztpraxis verkauft)ich habe durch die lange Betriebszugehörigkeit 5 Monate Kündigungsfrist. Ich arbeite zur Zeit Volltags u würde gern auf 3o Wochenstunden herruntergehen. Bekomme ich dann einen neuen Arbeitsvertrag mit veränderter Kündigungsfrist u. evtl. niederigerer Lohnstufe od. nur einen Änderungsvertrag über die vereinbarte wöchentl. Arbeitszeit? Möchte Kündigungsfrist nicht verlieren. Danke Euch

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