Musikrecht / GEMA / Urheberrecht
Musikrecht / GEMA / Urheberrecht
von Andrea-S am 10.05.2005 02:49
Status: Praktikant (18 Beiträge)
Userwertung:
0,0 von 5
(von 0 User(n) bewertet)
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 262 weitere Beiträge zum Thema "Urheberrecht".
Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Musikrecht / GEMA / Urheberrecht
HalloWenn ich Dein rotes Auto gelb lackiere und ein Taxischild drüber anbringen, darf ich die nun als Taxi gebrauchen um nur meine Freunde ab und zu mit mir zufahren?Oder brauche ich erst deine Zustimmung und paar Papiere/Gebühren zu erledigen?MfG von guest123-204 am 10.05.2005 09:22
Status: Unsterblich (885 Beiträge)
Userwertung:
0,0 von 5
(von 0 User(n) bewertet)
>Musikrecht / GEMA / Urheberrecht
(unter www.gema.de
bei Repertoiresuche)Ansonsten auf der gleichen Seite mal unter "Urheberrecht" nachschauen.Gruß
Relax
von Relax01 am 10.05.2005 11:18
Status: Senior (154 Beiträge)
Userwertung:
0,0 von 5
(von 0 User(n) bewertet)
>Musikrecht / GEMA / Urheberrecht
OK - leuchtet ein...Kannst du mir vielleicht auch sagen wie der Weg ist und was man braucht, denn beim googeln finde ich nicht wirklich Infos.Wen fragt man? Den Künstler (unerreichbar) den Produzenten (leichter, vielleicht über die Webseite erreichbar), die Plattenfirma (am einfachsten).Gebühren an die GEMA oder den Künstler? Wie sieht das aus mit den ganzen Coverbands. Die reproduzieren doch auch einfach "andere Werke" und verkaufen ihre selbstgebrannten CDs!?Gruß
von Andrea-S am 10.05.2005 11:19
Status: Praktikant (18 Beiträge)
Userwertung:
0,0 von 5
(von 0 User(n) bewertet)
>Musikrecht / GEMA / Urheberrecht
Hallo,hier noch ein paar infos:*******
Die Anmeldung von Bearbeitungen geschützter Werke bei der GEMADer Anmeldung von Bearbeitungen urheberrechtlich geschützter Werke – gleiches gilt für die Vertonung geschützter Texte – ist stets eine Bearbeitungs- bzw. Vertonungsgenehmigung beizulegen, die zuvor vom Rechteinhaber des Originalwerks einzuholen ist. Aus der Genehmigung muss hervorgehen, ob eine Bearbeiterbeteiligung gemäß GEMA- Verteilungsplan genehmigt oder ausgeschlossen ist.
Bei der Ermittlung der Rechteinhaber ist die GEMA bei Bedarf gerne behilflich. Bitte richten Sie gegebenenfalls Ihre Repertoireanfragen an die GEMA-Generaldirektion in Berlin, Dokumentation/Repertoireauskünfte, Postfach 30 12 40, 10722 Berlin, Tel.: (030) 21245-450, Fax: (030) 21245-950.************Du solltest Dich an den Verlag wenden (Adresse über Plattenfirma,oft haben diese auch die Rechte an den Titeln)Ich geb Dir mal den Link (wg.Coverbands ect.)
http://www.gema.de/urheberrecht/fachaufsaetze/tarife.shtmlGruß
Relax
von Relax01 am 10.05.2005 11:33
Status: Senior (154 Beiträge)
Userwertung:
0,0 von 5
(von 0 User(n) bewertet)
>Musikrecht / GEMA / Urheberrecht
Für die Bearbeitung brauchst Du Zustimmung, für die downloads ist Rede dann von Musiklizenzierung, pro Kopie selbstverständlich!Die GEMA wird Dich informieren.Du kann die Aufnahme mit Deine Freundin zu Hause oder bei Deine Mutter horen Problemlos und ohne jegliche Zustimmung.MfG von guest123-204 am 10.05.2005 15:40
Status: Unsterblich (885 Beiträge)
Userwertung:
0,0 von 5
(von 0 User(n) bewertet)
Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
123recht.net ist Rechtspartner von:
366450
registrierte
Nutzer
durchschnittl. Bewertung
110866
beantwortete Fragen
11
Anwälte jetzt
online

