Hallo,
ich habe bei meiner Arbeitsstelle auf einem separaten Blatt Papier 2 Jahre Elternzeit (ab 23.02.2012) beantragt. Auf einem anderen Blatt Papier habe ich das 3. Jahr Elternzeit beantragt. Meine Arbeitgeber hat mir dann geschrieben, dass sie die ersten 2 Jahre "bestätigen" aber sie können mir das 3. "zusätzliche" Jahr jetzt noch nicht "bestätigen". Ich möchte wissen, wie lange ich ein RECHT auf Elternzeit habe. Ich will meine 3 Jahre nutzen wenn ich ein Recht darauf habe. Und falls ich ein Recht darauf habe, wie muss ich beim Arbeitgeber vorgehen, um ihm das klarzumachen?
Danke
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Wie lange hat man ein Recht auf Elternzeit?
20. Januar 2013
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Frage vom 20. Januar 2013 | 12:18
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 27x hilfreich)
Wie lange hat man ein Recht auf Elternzeit?
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#1
Antwort vom 20. Januar 2013 | 20:02
Von
Status: Lehrling (1269 Beiträge, 211x hilfreich)
Elternzeit muss nicht "bestaetigt" oder "genehmigt" werden.
Man zeigt einfach die Elternzeit an und der Arbeitgeber hat das zu akzeptieren. Ob ihm das passt oder nicht, ist egal. Daher brauchst du auch nicht auf eine Bestaetigung zu warten. Wenn du ihm ein Schriftstueck gegeben hast, indem du anzeigst, bis wann du Elternzeit nehmen willst, dnn musst du mehr nicht machen!
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