Strafmaß bei Vergewaltigung

18. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Barkas
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafmaß bei Vergewaltigung

Guten Tag,

mir geht es um folgendes:
Aufgrund ständiger Diskussionen in Schule, oder im privatem Leben über das Strafmaß bei Vergewaltigung wollte ich nun einmal bei jemandem nachfragen der allem Anschein nach Ahnung hat.
Ich wollte einmal nach dem Grund für das, der Meinung vieler nach, geringe Strafmaß wegen Vergewaltigung nachfragen, den meiner Quelle nach, stehen ohne einsatzt von Waffen etwa 2 Jahre Gefängnis an, sicher bin ich mir aber nicht. Und da ich nicht wieder von unbeherrschten Menschen angemotzt werden will die der Meinung sind solche Leute gehören kastriert wollte ich hier einmal nachfragen.
Also woher kommt das geringe Strafmaß etwa im vergleich mit Wirtschaftsverbrechen wie Raubkopie (Welche ja immer gerne angeführt wird)?

Per Suchfunktion habe ich nichts gefunden, ein Link würde mich aber auch glücklich machen, wenn das Forum das falsche ist bitte ich um Entschuldigung

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-- Editiert Barkas am 18.12.2012 15:55

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Nun ja, werfen wir mal einen Blick ins Gesetz: Raubkopieren wird mit Geldstrafe oder Haft bis zu 3 Jahren bestraft (§ 106 UrhG ). Vergewaltigung wird mit Haft von 2 bis 15 Jahren bestraft (§ 177(2) StGB ).

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Der Vergleich mit den Raubkopien liegt wohl an diesem unsäglichen Werbe-Spot "Mamma, wie oft müssen wir noch singen? - Fünf mal". Das suggeriert, dass für sowas immense Strafen ausgeworfen werden. Stimmt aber nicht.
Wie Mümmel schon sagte, bei einer Vergewaltigung, technisch handelt es sich dabei um eine sexuelle Nötigung, die eines der in § 177 Abs. 2 StGB genannten Regelbeispiele erfüllt, gibt es eine Mindeststrafe (!) von 2 J.

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""Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)""

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Also woher kommt das geringe Strafmaß etwa im vergleich mit Wirtschaftsverbrechen wie Raubkopie (Welche ja immer gerne angeführt wird)?


Man muss berücksichtigen, dass Strafen immer pro Straftat ausgeurteilt werden und bei mehreren Straftaten Gesamtstrafen gebildet werden.


Beispiel 1:
Eine Vergewaltigung --> Haft ohne Bewährung
Ein illegaler download --> Einstellung wegen Geringfügigkeit

Beispiel 2:
Eine Vergewaltigung --> Haft ohne Bewährung
100 illegale Downloads --> Geldstrafe

Beispiel 3:
Eine Vergewaltigung --> Haft ohne Bewährung
10.000 illegale Downloads --> Bewährungsstrafe

Beispiel 4:
Eine Vergewaltigung --> Haft ohne Bewährung
1.000.000 illegale Downloads --> Haft ohne Bewährung


Bei Beispiel 4 haben wir dann die Variante, dass der Raubkopierer ggf. strenger bestraft wird. Was aber übersehen wird, ist, dass das nur deswegen der Fall ist, weil der Raubkopierer wegen millionenfacher Straftaten verurteilt wird und nicht nur wegen einer.


Was mich persönlich viel mehr aufregt, ist die Reaktion der Bevölkerung auf folgendes Beispiel:

Vergewaltigung kann nicht nachgewiesen werden: --> Freispruch
Raubkopie kann nachgewiesen werden --> Verurteilung

Dann heißt es in der Bevölkerung: Der Raubkopierer wird verurteilt, aber der Vergewaltiger läuft frei rum. :bang:






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"justice"

-- Editiert justice005 am 19.12.2012 09:41

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

So ist es. Und die Meinung der Bevölkerung wird durch gewissen Print-Medien in diese Richtung geleitet.

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""Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)""

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