Ich muss sagen, ich bin überzeugter Geznichtbezahler. Vor einigen Wochen klingelte aber Ish bei mir wollte sperren,war aber nicht zuhause,es lag nur ein Zettel im Postkasten. Ich habe den Typen angerufen, da ich keinen Vertrag mit denen habe (meine Vormieterin hat wohl nicht gekündigt),er wollte dann noch mal kommen und mit mir zusammen im Keller sperren. Ich habe jetzt mal bei Ish angerufen mich dumm gestellt und ein paar Infos bekommen. Bei uns im Haus ist es so, er kann nicht im Keller sperren,er muss in die Wohnung. Jetzt meine Frage? Muss ich ihn in die Wohnung lassen oder kann ich das genauso handhaben,wie mit den Typen der GEZ? Die brauch man ja auch nicht reinlassen.
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" Dem der Ruhe sucht,wird nur selten Ruhe gewährt."
Kabelfernsehen (ISH) - Muss ich ihn in die Wohnung lassen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Könnte mir vorstellen, dass du ihn nciht herinlassen musst. Da es aber offensichtlich ist, dass du den Dienst nutzt, könnte da eine Klage wegen Leistungsmissbrauch oder Betrug auf dich zu kommen.
Guten Tag,
Sie müssen dem Vertreter der Kabelgesellschaft den Zugang zu den jeweiligen Geräten geben, damit dieser diese sperren kann, sofern Sie dafür nicht zahlen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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Ich hatte mich auch nie bei der ISH angemeldet. Ich dachte immer, Kabelfernsehen sei frei und kostet nichts. Von der ISH hatte ich nie gehört!
Irgendwie haben die das dann spitz bekommen und ich bekam Besuch. Da ich nicht zu Hause war, fand ich abends einen Zettel mit folg. Wortlaut (sinngemäss) im Briefkasten:
Sehr geehrter Herr xxxxx, da wir Sie nicht antreffen konnten, bitten wir Sie, sich bis zum xx.xx.xx bei uns zu melden. Sollte dies nicht geschehen, werden wir mit Schlüsseldienst und Polizeiunterstützung ihren Anschluss stilllegen!"
Kein Witz!!!!!!!
Gruss
Dozer
-- Editiert von Dozer1900 am 27.04.2005 20:01:22
Guten Abend,
die Kabelgesellschaft geht davon aus, dass Sie die Leistungen nutzen wollen, ohne dafür zu bezahlen. Eine Klärung der Angelegenheit mit Vereinbarung eines Termines zur Sperrung des Anschlusses ist in Ihrem Interesse.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Hallo Dozer1900,
ist ja hammerhart. Was ist weiter passiert?
Bei mir bin ich der Meinung,meine Vormieterin hätte kündigen müssen.Ich hatte ehrlich keine Ahnung,das ich einen Vertrag mit Ish machen muss. In meinen letzten zwei Wohnungen wurde das mit den Nebenkosten bezahlt,machte alles der Vermieter. Das waren auch monatlich nur 5-6€ und nicht 14,50€ wie es jetzt sein sollen. Deshalb bin ich auch davon ausgegangen das es in dieser Wohnung auch so ist.
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" Dem der Ruhe sucht,wird nur selten Ruhe gewährt."
Hallo Dietmara,
was weiter passierte?? Ich habe mich dann telefonisch mit dem netten Herren in Verbindung gesetzt. Meine erste Frage an ihn war, ob er noch alle Schüsseln im Schrank hätte (wg. der Androhung eines "gewaltsamen" Eindringens in meine Wohnung). Das bejahte er lachend. Scheinbar war er solche Sprüche gewohnt. Er fragte dann nur nach, seit wann ich dort leben würde. Ich "musste" dann für 3 Monate nachzahlen und Ruhe war. Mittlerweile habe ich eine Schüssel. Bei den Monatspreisen der ISH habe ich die ruck- zuck wieder raus.
Grüsse
Dozer
Man muss die genauso wenig reinlassen wie die Jungs von der GEZ!
Die Drohungen von denen musst Du nicht ernst nehmen.
Um den Aufwand zu betreiben, das werden die sich schon gut überlegen.
Sehr geehrter Herr Rother,
das ist so nicht richtig, wie Sie das schildern. Für die GEZ-Außendienstmitarbeiter ist Ihre Darstellung korrekt, dass der Zutritt verweigert werden kann. Der Fragesteller muss jedoch den Mechanikern der ISH die Möglichkeit geben, den Anschluss abzuklemmen. Wenn dieses nur durch Zutritt zur Wohnung geht, dann muss dieser gewährt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
-- Editiert von stud. jur. Hr. J. Roenner am 02.05.2005 23:33:19
Hallo Herr Roenner,
jetzt würde mich aber interessieren, wie das von Ihnen angesprochene "Abklemmen des Anschlusses" überhaupt erfolgen darf und welche Rechtsgrundlagen dafür existieren.
Die Kabelgesellschaft installiert üblicherweise einen Übergabepunkt (d.h. Erdkabel ins Haus samt einer Art Anschlußleiste, letztere zumeist in irgendeinem Kellerraum). Bis zum Übergabepunkt steht die Anlage im Eigentum der Kabelgesellschaft. Alles dahinter, also insbesondere die Hausverteilanlage vom Übergabepunkt bis zu Steckdosen in den Einzelwohnungen, ist Eigentum des Hauseigentümers, der auch für Unterhaltung und Reparaturen dort zuständig ist.
Nun kann sicherlich die Kabelgesellschaft Zutritt zum Kellerraum mit dem Übergabepunkt verlangen. Einzelne Wohneinheiten kann man dort aber leider oft nicht gezielt abklemmen, da die Kabelführung nicht selten hintereinader durch mehrere Wohnungen führt.
Das ist - nebenbei bemerkt - auch der Grund, weshalb digitale Übermittlung ausgebaut wird, weil man da weit mehr softwaremäßige Steuerungsmöglichkeiten hat.
1) Darf die Kabelgesellschaft tatsächlich Eingriffe an fremdem
Eigentum vornehmen, also hier insbesondere der Hausverteilanlage?
2) Was mir immer noch nicht klar ist: wieso muß ein Mieter, der gar nicht in vertraglichen Beziehungen zur Kabelgesellschaft steht, dieser Zutritt zu seiner Wohnung gewähren? Rechtsgrundlage?
Danke.
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