Kabelfernsehen (ISH) - Muss ich ihn in die Wohnung lassen?

22. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Dietmara
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 60x hilfreich)
Kabelfernsehen (ISH) - Muss ich ihn in die Wohnung lassen?

Ich muss sagen, ich bin überzeugter Geznichtbezahler. Vor einigen Wochen klingelte aber Ish bei mir wollte sperren,war aber nicht zuhause,es lag nur ein Zettel im Postkasten. Ich habe den Typen angerufen, da ich keinen Vertrag mit denen habe (meine Vormieterin hat wohl nicht gekündigt),er wollte dann noch mal kommen und mit mir zusammen im Keller sperren. Ich habe jetzt mal bei Ish angerufen mich dumm gestellt und ein paar Infos bekommen. Bei uns im Haus ist es so, er kann nicht im Keller sperren,er muss in die Wohnung. Jetzt meine Frage? Muss ich ihn in die Wohnung lassen oder kann ich das genauso handhaben,wie mit den Typen der GEZ? Die brauch man ja auch nicht reinlassen.

-----------------
" Dem der Ruhe sucht,wird nur selten Ruhe gewährt."

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)

Könnte mir vorstellen, dass du ihn nciht herinlassen musst. Da es aber offensichtlich ist, dass du den Dienst nutzt, könnte da eine Klage wegen Leistungsmissbrauch oder Betrug auf dich zu kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

Sie müssen dem Vertreter der Kabelgesellschaft den Zugang zu den jeweiligen Geräten geben, damit dieser diese sperren kann, sofern Sie dafür nicht zahlen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dozer1900
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte mich auch nie bei der ISH angemeldet. Ich dachte immer, Kabelfernsehen sei frei und kostet nichts. Von der ISH hatte ich nie gehört!
Irgendwie haben die das dann spitz bekommen und ich bekam Besuch. Da ich nicht zu Hause war, fand ich abends einen Zettel mit folg. Wortlaut (sinngemäss) im Briefkasten:
Sehr geehrter Herr xxxxx, da wir Sie nicht antreffen konnten, bitten wir Sie, sich bis zum xx.xx.xx bei uns zu melden. Sollte dies nicht geschehen, werden wir mit Schlüsseldienst und Polizeiunterstützung ihren Anschluss stilllegen!"
Kein Witz!!!!!!!
Gruss
Dozer

-- Editiert von Dozer1900 am 27.04.2005 20:01:22

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Abend,

die Kabelgesellschaft geht davon aus, dass Sie die Leistungen nutzen wollen, ohne dafür zu bezahlen. Eine Klärung der Angelegenheit mit Vereinbarung eines Termines zur Sperrung des Anschlusses ist in Ihrem Interesse.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dietmara
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 60x hilfreich)

Hallo Dozer1900,
ist ja hammerhart. Was ist weiter passiert?
Bei mir bin ich der Meinung,meine Vormieterin hätte kündigen müssen.Ich hatte ehrlich keine Ahnung,das ich einen Vertrag mit Ish machen muss. In meinen letzten zwei Wohnungen wurde das mit den Nebenkosten bezahlt,machte alles der Vermieter. Das waren auch monatlich nur 5-6€ und nicht 14,50€ wie es jetzt sein sollen. Deshalb bin ich auch davon ausgegangen das es in dieser Wohnung auch so ist.

-----------------
" Dem der Ruhe sucht,wird nur selten Ruhe gewährt."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dozer1900
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Dietmara,
was weiter passierte?? Ich habe mich dann telefonisch mit dem netten Herren in Verbindung gesetzt. Meine erste Frage an ihn war, ob er noch alle Schüsseln im Schrank hätte (wg. der Androhung eines "gewaltsamen" Eindringens in meine Wohnung). Das bejahte er lachend. Scheinbar war er solche Sprüche gewohnt. Er fragte dann nur nach, seit wann ich dort leben würde. Ich "musste" dann für 3 Monate nachzahlen und Ruhe war. Mittlerweile habe ich eine Schüssel. Bei den Monatspreisen der ISH habe ich die ruck- zuck wieder raus.
Grüsse
Dozer

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sven Rother
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 47x hilfreich)

Man muss die genauso wenig reinlassen wie die Jungs von der GEZ!
Die Drohungen von denen musst Du nicht ernst nehmen.
Um den Aufwand zu betreiben, das werden die sich schon gut überlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Rother,

das ist so nicht richtig, wie Sie das schildern. Für die GEZ-Außendienstmitarbeiter ist Ihre Darstellung korrekt, dass der Zutritt verweigert werden kann. Der Fragesteller muss jedoch den Mechanikern der ISH die Möglichkeit geben, den Anschluss abzuklemmen. Wenn dieses nur durch Zutritt zur Wohnung geht, dann muss dieser gewährt werden.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -




-- Editiert von stud. jur. Hr. J. Roenner am 02.05.2005 23:33:19

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Hallo Herr Roenner,

jetzt würde mich aber interessieren, wie das von Ihnen angesprochene "Abklemmen des Anschlusses" überhaupt erfolgen darf und welche Rechtsgrundlagen dafür existieren.

Die Kabelgesellschaft installiert üblicherweise einen Übergabepunkt (d.h. Erdkabel ins Haus samt einer Art Anschlußleiste, letztere zumeist in irgendeinem Kellerraum). Bis zum Übergabepunkt steht die Anlage im Eigentum der Kabelgesellschaft. Alles dahinter, also insbesondere die Hausverteilanlage vom Übergabepunkt bis zu Steckdosen in den Einzelwohnungen, ist Eigentum des Hauseigentümers, der auch für Unterhaltung und Reparaturen dort zuständig ist.

Nun kann sicherlich die Kabelgesellschaft Zutritt zum Kellerraum mit dem Übergabepunkt verlangen. Einzelne Wohneinheiten kann man dort aber leider oft nicht gezielt abklemmen, da die Kabelführung nicht selten hintereinader durch mehrere Wohnungen führt.

Das ist - nebenbei bemerkt - auch der Grund, weshalb digitale Übermittlung ausgebaut wird, weil man da weit mehr softwaremäßige Steuerungsmöglichkeiten hat.

1) Darf die Kabelgesellschaft tatsächlich Eingriffe an fremdem Eigentum vornehmen, also hier insbesondere der Hausverteilanlage?

2) Was mir immer noch nicht klar ist: wieso muß ein Mieter, der gar nicht in vertraglichen Beziehungen zur Kabelgesellschaft steht, dieser Zutritt zu seiner Wohnung gewähren? Rechtsgrundlage?

Danke.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen