Erneute Eigenbedarfskündigung

15. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)
Erneute Eigenbedarfskündigung

Hallo Leute

Hab eine erneute Eigenbedarfskündigung bekommen, da die die davor geschrieben wurde unwirksam war.

Ich würde gerne ein paar Zeilen aus dem Schreiben hier reinschreiben und würde gern wissen inwieweit die damit durchkommen.

Noch eine kurze Info, ich wohne in einem Mehrfamilienhaus seit 5 Jahren.

Hier das Schreiben:

Unsere Mandanten sind 85 bzw. 84 Jahre alt. Sie bewohnen derzeit, wie Sie wissen, die Wohnung im erten Obergeschoss des von Ihnen bewohnten Hauses. Diese Wohnung ist gekennzeichnet durch u.a. zwei Stufen, die in der Wohnung vorhanden sind, die es insbesondere unserer Mandantin unmöglich machen, sich mit dem Rollator von einem Zimmer zum anderen fortzubewegen, da die Stufen mit dem Rollator nicht in zumutbarer Zeit durch unsere Mandantin überschritten werden können. Hinzu kommt, dass unsere Mandantin aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation darauf angewiesen ist, sich, sobald sie Harndrang verspürt, schnell zur Toilette zu begeben, da sie dem Harndrang nicht lange standhalten kann. Die derzeit durch unsere Mandanten bewohnte Wohnung ist daher bereits allein aufgrund der Stufe, die sich in der Wohnung befindet, ungeeignet.

Unsere Mandanten haben daher beschlossen, zusammen in die bisher von Ihnen bewohnte Wohnung im Dachgeschoss des Anwesens zu ziehen, da diese einerseits barrierefrei ist, unsere Mandantin also mit dem Rollator in jeden Raum dieser Wohnung gelangen und hierbei sie selbstverständlich auch ihren Ehemann noch mit beaufsichtigen kann. Die Wohnungsgröße der Wohnung wird hierbei auch dem Alter unserer Mandanten gerecht.

Aus diesem Grund benötigen unsere Mandanten die von Ihnen bisher bewohnte Wohnung für den Eigenbedarf.

Eine Anbietepflicht der dann frei werdenden Wohnung im ersten Obergeschoss an Sie entfällt, da unsere Mandanten in absehbarer Zeit damit rechnen, pflegerische Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Damit diese auch zeitnah, sowie umfassend täglich in Anspruch genommen werden kann, beabsichtigen unsere Mandanten die Wohnung im ersten Obergeschoss, welche ohnehin wesentlich größer ist als Ihre derzeit bewohnte Wohnung, dann an eine Person zu überlassen, die sich verpflichtet unsere Mandanten zu pfelgen und diese Wohnung mit ihrer Familie bewohnen kann.

Nur am Rande weisen wir darauf hin, dass auch der MDK unseren Mandanten bestätigt hat, dass ein Bewohnen der Wohnung im ersten Obergeschoss durch unsere Mandanten nicht weiter möglich ist.

Die von Ihnen bisher bewohnte Wohnung im Dachgeschoss des Anwesens unserer Mandanten ist daher geeignet für die Realisierung des Vorhabens unserer Mandanten.

Es liegt hier auch kein "Überbedarf" vor, sodass die von Ihnen bewohnte Wohnung ihren Bedürfnissen entspricht.

-Ende-

Hab dazu noch ein paar Fragen, vllt. auch nützliche Hinweise für euch.

Erstens, meine Vermieter bewohnen eine 117m² große Wohnung und haben 4 Zimmer. Die Pflegehilfe die angeblich irgendwann mal kommen soll, könnte einer dieser Zimmer bewohnen und das Problem mit den zwei Stufen wäre somit auch gelöst mit der Pflegehilfe.

Zweitens, meine Vermieter haben eine Terrasse im ersten Obergeschoss und halten sich die meißte Zeit dort auf, sowohl im Sommer als auch im Winter. Angeblich kann meine Vermieterin ja kaum zwei Treppen steigen wie will sie dann jedesmal von der Dachwohnung runter zur Terrasse?

Ich muss hier nur mal kurz anmerken, dass das Ganze nicht dazu dient das meine Vermieterin ein leichteres Leben führt, sondern man mich dort einfach raushaben will... da die Kinder meiner Vermieterin es so wollen, die brauchen das Dach leer. Ich weiß auch ganz genau das meine Vermieterin nicht oben wohnen wird sobald ich ausgezogen bin.
Wie gesagt haben die mich schonmal versucht zu kündigen und das mit einem anderen Grund, es war unwirksam... nun versuchen sie es mit der Plegehilfe tour.

Wie dem auch sei, wäre auch dankbar für hilfreiche Antworten, hab auch schon ein Anwaltstermin ausgemacht... vllt. könnte ich durch euch ja noch ein paar gute Hinweise ergattern was zu tun wäre.

mfg

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-- Editiert Mietmaier am 15.11.2012 15:35

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Die Pflegehilfe die angeblich irgendwann mal kommen soll, könnte einer dieser Zimmer bewohnen


Es wird wohl nicht zumutbar sein, daß die Pflegehilfe in der gleichen Wohnung wohnen (!) muß. Die braucht ja auch ihre Privatsphäre.

quote:
wie will sie dann jedesmal von der Dachwohnung runter zur Terrasse?


Gar nicht, auf die wird sie dann verzichten (müssen).

Deine Argumente taugen jedenfalls bisher nicht dazu, den Eigenbedarf anzugreifen. Das solltest du jemand überlassen, der sich damit auskennt.

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,

habe gerade die erste EB-Kündigung gelesen und es ist natürlich sehr komisch, dass nun plötzlich ein anderer Grund genannt wird.

Dazu kommt für mich im ersten Moment auch die Frage, wie das funktionieren soll, wenn die keine 2 Treppen hochkommt, dann eine ganze Etage höher zu ziehen. Dies wiederspricht sich eigentlich auch.

Wenn Du ausziehst und die Vermieter ziehen da nicht ein, dann wäre natürlich dies ein vorgetäuschter EB und man wäre Dir gegenüber Schadenersatzpflichtig.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
Es wird wohl nicht zumutbar sein, daß die Pflegehilfe in der gleichen Wohnung wohnen (!) muß. Die braucht ja auch ihre Privatsphäre.


Ist schon logisch aber warum dann ausgerechnet in meine Wohnung ziehen. Es sind noch 3 weitere Parteien im Haus. Ein Pärchen wohnt gleich gegenüber meiner Vermieter, die könnten als Beispiel ja auch weg so würde das Personal direkt in der nähe sein... aber nein ausgerechnet die Dachwohnung... da erkennt man eigentlich schnell das es nicht darum geht Abhilfe zu schafen, sondern nur damit ich raus muss.

quote:
Dazu kommt für mich im ersten Moment auch die Frage, wie das funktionieren soll, wenn die keine 2 Treppen hochkommt, dann eine ganze Etage höher zu ziehen. Dies wiederspricht sich eigentlich auch.


Das ist es ja es ist nur Vorgetäuscht.

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ist in der Wohnung gegenüber auch eine solche Treppe innerhalb der Wohnung ??

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
Ist in der Wohnung gegenüber auch eine solche Treppe innerhalb der Wohnung ??


Soweit ich weiß nicht, hab mal einmal reingeschaut und kann mich nicht daran erinnern das die dort ne Treppe hatten.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,
wenn da keine Treppe ist, dann wird es ja immer unlogischer..... Ein Geschoss höher ziehen wg. 2 Treppen in der Wohnung..... Vorher schon mal aus einem anderen Grund gekündigt.....



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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

...und Du solltest Dir, wenn es mehrere vermietete Wohnungen in diesem Haus gibt, auch einmal erläutern lassen, warum es ausgerechnet diese (Deine)Wohnung sein muss und warum nicht irgendeine andere in Frage kommt, falls ihnen das Haus gehört .Einfach mal so fragen.

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#8
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Also eine nachgeschobene Eigenbedarfskündigung mit einem anderen Grund nach einer unwirksamen Eigenbedarfskündigung kommt schon mal komisch rüber. Was war denn die Begründung in der Unwirksamen?
Wäre mal interessant zu wissen, was der Anwalt gesagt hat.
Das mit der Treppe macht ja nur Sinn, wenn das Haus einen Aufzug hat. Gibt es keine Wohnungen im EG?
Bei so alten Leuten spielt Zeit natürlich eine Rolle. Widerspruch einlegen und Klage abwarten!

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

http://www.123recht.net/Vermieter-will-mich-kuendigen-__f360657.html

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Haha,
das ist schön, Du hast:
2 Eigenbedarfskündigungen mit unterschiedlichen Gründen, bei so eher "an den Haaren herbeigezogen".
Und Deine Freundin als Zeugin, dass die gesagt haben, die wollen Dich raushaben plus Drohung der Eigenbedarfskündigung.

Was mich jetzt noch interessiert ist die Sache mit dem Aufzug, gibt es einen???

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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#11
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

@Pachlus

quote:
...und Du solltest Dir, wenn es mehrere vermietete Wohnungen in diesem Haus gibt, auch einmal erläutern lassen, warum es ausgerechnet diese (Deine)Wohnung sein muss und warum nicht irgendeine andere in Frage kommt, falls ihnen das Haus gehört .Einfach mal so fragen.


Genau das ist es ja, weiter oben hab ich es ja auch geschrieben, warum ausgerechnet meine und nicht die nebenan, die ja in ihrer Wohnung ebenfalls keine zweistufige Treppe haben.

@SueCologne
quote:
Was mich jetzt noch interessiert ist die Sache mit dem Aufzug, gibt es einen???



Nein in dem Haus gibt es keinen Aufzug.
Ja und die zweite war natürlich ungültig und mein Anwalt hat damals sogar Schadensersatz eingefordert und noch etwas abkassiert.

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#12
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Also, ich möchte das jetzt noch mal nachvollziehen, ob ich das so richtig verstanden habe:

In einem Mehrfamilienhaus ohne Aufzug möchten gehbehinderte, alte Leute vom ersten OG ins Dachgeschoss ziehen, weil die Wohnung im ersten Stock eine Stufe hat???

Und wie kommen die in die Dachgeschosswohnung? Fliegen???
Was hat sich der RA bei dem Schreiben eigentlich gedacht? Wenn das so zutrifft kann man ja ganz locker auf die Klage warten.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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#13
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
In einem Mehrfamilienhaus ohne Aufzug möchten gehbehinderte, alte Leute vom ersten OG ins Dachgeschoss ziehen, weil die Wohnung im ersten Stock eine Stufe hat???


Sozusagen um halt eben in dem Dachgeschoss ohne Behinderung rumlaufen zu können, weil die keine zwei Treppen steigen können.

Naja ich habe morgen ein Termin beim Anwalt, mal schauen was er dazu sagt... bei der alten Kündigung hatte er mich auch verteidigt.

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#14
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Feedback wäre schön!
Halt die Ohren steif!

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"MfG
Susanne

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