Rückforderung einer Schenkung?

10. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Claxy
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung einer Schenkung?

Hallo liebe Forums-Mitglieder!

Vorweg muss ich leider sagen, dass ich wohl nicht gerade Glück mit den Männern habe.

Vor ca. 5 Jahren habe ich mit meinem damaligen Freund ein Haus gebaut. Es kam zur Trennung und wir einigten uns, dass ich das Haus behalte und ihm Geld für seinen Anteil gegeben habe.

Die folgende Zeit kam ich einigermaßen zurecht. Ich verdiene nicht so schlecht, musste aber von meinem Gehalt auch noch den Baukredit weiter zahlen, da das Haus zur Hälfte von der „Bank“ finanziert wurde.


Ich lernte dann nach 1 Jahr einen netten Mann kennen und er zog ziemlich schnell zu mir und gab mir quasi als Miete monatlich 600.-EUR.
Nachdem wir fast 2 Jahre zusammen wohnten, entschieden wir uns, meinen Freund mit ins Grundbuch einzutragen.
Als „Gegenleistung“ wurde er zu 50 % mit in den Kreditvertrag aufgenommen und zahlte weiterhin seine 600 EUR im Monat.


Plötzlich, nach nur 11 Monaten, sagte er mir, dass er sich ein anderes Leben vorstellen würde und zog von einem auf den anderen Tag aus. Ja ja, eine Neue…………
Das war ziemlich genau vor 1 Jahr. Auf die Frage, was denn mit Haus passieren solle, antwortete er lapidar, dass wir (!) es wohl verkaufen müssten und der „Gewinn“ geteilt wird.

Er zahlte dann noch 3 Monate weiter seine 600.-EUR, als ich auf einmal ein Schreiben von einem Rechtsanwalt erhielt.
Darin stand, dass sein Mandant nicht mehr gewillt und finanziell in der Lage wäre, die 600.-EUR zu zahlen und dass ich meinem „Freund“ monatlich 600.-EUR Mietenschädigung zu zahlen hätte, da ich seine ideelle Hälfte mitbewohnen würde, bis das Haus verkauft sei.


Ich hatte mich zwischenzeitlich schon an einen Makler gewandt, aber es war absolut aussichtslos das Objekt zu verkaufen, ohne nicht mindestens 100000.-EUR Verlust zu machen.

Ich nahm mir dann notgedrungen auch einen Anwalt, aber der meinte, dass man da kaum was machen könne, weil mein „Ex“ mit im Grundbuch stehe. Die Rechtschutzversicherung weigerte sich diesen Fall zu übernehmen, weil er aus einer Beziehung heraus entstanden ist.

Nun geht das Ganze wie gesagt schon 1 Jahr und in Kürze ist der Punkt gekommen, an dem ich den Baukredit nicht mehr bedienen kann.
Ich habe mich Monat für Monat durch die laufenden Kosten mehr verschuldet und bin kurz vor dem Ruin.

Ich hätte die Möglichkeit meine Finanzen neu zu ordnen und so das Haus weiterhin abbezahlen zu können. Das geht natürlich nicht so lange mein „Ex“ im Grundbuch steht.


Mein Anwalt und der gegnerische Anwalt haben sich ja immerhin schon so geeinigt, dass mein „Ex“ aus dem Grundbuch geht und keine Ansprüche stellt, wenn ich alle damit verbundenen (Umschreibungs-)Kosten zahle.
Kein Problem, das mache ich gerne, nur das ist der Stand von vor einem halben Jahr. Seitdem passiert gar nichts mehr und ich habe den Eindruck, dass mein „Ex“ so eine Zwangsversteigerung provozieren will, um evtl. auf diesem Weg noch an Geld zu kommen, obwohl das so gut wie utopisch ist.

Das Ganze macht doch überhaupt keinen Sinn für ihn, nur ich gehe dabei förmlich vor die Hunde.

Ich bin total verzweifelt. Mein Anwalt weiß auch nicht weiter………..und in 1-2 Monaten geht alles zu Ende. Damit auch mein „Lebenstraum“ und meine Altervorsorge.

Gibt es denn da überhaupt keine Möglichkeit? Bitte bitte helft mir irgendwie!

Liebe Grüße
Claxy

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30 Antworten
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#1
 Von 
guest-12302.03.2013 22:34:54
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 0x hilfreich)

nur mal zu meinem verständnis:
die hälfte des hauses samt grundstück ist bezahlt und die andere hälfte noch über einen baukredit finanziert?

dein ex hat sich an der hälfte des kredits beteiligt, also an einem viertel des gesamtwerts der immobilie, ihm stehen aber laut grundbucheintrag die hälfte des wertes zu?

ergo hast du ihm ein viertel des eigentums geschenkt?

wenn dem so ist, würde ich an deiner stelle so vorgehen:

1. die schenkung nach § 530 BGB rückgängig machen
Der Schenker kann die Schenkung widerrufen und das Geschenk anschließend herausverlangen, wenn sich der Beschenkte einer schweren Verfehlung gegen den Schenker schuldig gemacht hat.

grober undank kann auch bei nichterfüllung einer zahlungspflicht durch den beschenkten gegeben sein

2. die bislang nichtgezahlten raten deines ex in höhe von 5400€ würde ich einklagen, ohne weitere fristen zu setzen, unabhängig vom gelaber deines (anscheinend unfähigen) anwalts...deine chancen stehen sehr gut in einem solchen verfahren, du hast es quasi so gut wie gewonnen

lass dich nicht ins boxhorn jagen, frechheit siegt, wie es dir ja dein ex vormacht...ich denke nicht, dass dein ex ohne weiteres 600€ mietentschädigung von dir verlangen kann, imerhin hast du ihn ja nicht rausgeworfen, sondern ER ist ohne ankündigung gegangen

und pfeif auf deine rechtsschutzversicherung, schreibe ihr einen gepfefferten brief, das hat bei mir auch schonmal gewirkt...ansonsten KÜNDIGEN

lg, jake



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#2
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Darf ich zunächst mal fragen, wie Du darauf kommst, Du hättest was verschenkt?

Ich zitiere Dich:

Nachdem wir fast 2 Jahre zusammen wohnten, entschieden wir uns, meinen Freund mit ins Grundbuch einzutragen.
Als „Gegenleistung“ wurde er zu 50 % mit in den Kreditvertrag aufgenommen und zahlte weiterhin seine 600 EUR im Monat.


Damit hat er sich an dem Kredit zu 50 % beteiligt. Er hat das Haus mitbezahlt. Und außerdem hätte die Schenkung per Notarvertrag erfolgen müssen. Dies ist doch sicherlich nicht geschehen, oder?

Alles andere ist keine Schenkung.

Wenn er nun nicht mehr zahlen möchte oder kann, sollte sich die Bank ebenfalls um Deinen Ex kümmern. Oder hast Du ihn dort freigestellt?

Außerdem: Wovor hast Du bei einer Versteigerung Angst? Leite Du doch die Teilungsversteigerung ein und kaufe seinen Anteil. Dann ist das Haus wieder Deins allein.

Bei einer Teilungs-ZV kauft kein Mensch ein halbes Haus, so daß Du durchaus gute Chancen hast, seinen Anteil zu erwerben.

Und selbstverständlich mußt Du ihm Nutzungsentschädigung zahlen. Da hat der Anwalt schon ganz Recht. Du bewohnst auch seinen Teil des Hauses.

Ob nun 600,00 EUR angemessen sind, wage ich zu bezweifeln. Das Haus müßte dann nämlich einen Mietwert von 1.200,00 EUR im Monat haben. Ist es eine Villa?



-- Editiert von dr.o.medar am 10.04.2005 19:14:31

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#3
 Von 
Claxy
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo


Und vielen lieben Dank an „dr.o.medar“ und „cooljake“ für die bisherigen Antworten und Ratschläge.
Um ein Wenig mehr Licht ins Dunkle zu bringen, will ich die Angelegenheit, auch anhand realer Zahlen, mal detaillierter erläutern:


Das Haus wurde 05/2000 fertig gestellt. Kosten mir allem „Drum und Dran“ 350.000.-EUR. Davon wurden 180.000.-EUR über „die Bank“ finanziert und 170.000.-EUR aus eigenen Mitteln. Freund „A“ und ich jeweils 85.000.-EUR aus Ersparnissen usw.

10/2001 zog Freund „B“ bei mir ein und zahlte fortan monatl. 600.-EUR quasi als Warmmiete auf mein 2. Konto (Hauskonto). Von dem Geld wurden alle laufenden Kosten, aber z.B. auch Urlaub usw. bezahlt. Ich selber überwies auch 750.- EUR monatl. auf dieses Konto, von dem „die Bank“ (Baukredit) ihre Raten abbuchte.


03/2003 kaufte Freund „B“ von Freund „A“ dann die Hälfte von Haus/Grundstück ab und übernahm dessen 50 % im Grundbuch und in den Kreditverträgen. Kaufvertrag usw. wurde alles ordnungsgemäß notariell gemacht.
Die 85.000.-EUR zahlte allerdings nicht „B“ an „A“, sondern habe ich an „A“ von meinem Geld (mit Hilfe meiner Eltern) bezahlt.

„B“ stand also zunächst zu 50% mit im Grundbuch, ohne einen Cent dafür bezahlt zu haben; mal abgesehen davon dass er mir bis zu dem Zeitpunkt 15 Monate die 600.-EUR (Miete) überwiesen hatte.
Ich weiß, dass die Eintragung im Grundbuch ein großer Fehler war, aber ich hatte ihm vertraut und hätte auch niemals gedacht, dass das Recht, wenn er die Beziehung beendet auf seiner Seite stehen würde.
Will aber gar nicht bestreiten, dass man mir eine große Portion Naivität oder Dummheit vorwerfen kann.


Anschl. änderte sich an den Zahlungen von „B“ an mich nichts, bis er 03/2004 überstürzt auszog und 07/2004 das Schreiben von seinem Anwalt kam.
Mein und sein Anwalt „arrangierten“ sich dann, dass „B“ (zunächst) von seinen monatl. Zahlungen entbunden wird und ich ihm im Gegenzug dafür nicht die Nutzungsentschädigung in selbiger Höhe zahlen muss.

Seitdem ist im Großen und Ganzen nichts passiert, außer dass ich nun monatl. 1350.-EUR für das Haus (plus Nebenkosten) und anderer Verpflichtungen zu zahlen habe und entsprechend sieht mein Konto mittlerweile auch aus.

Ich weiß jetzt nicht, ob der o.g. Vorgang eine Schenkung war? Mein Anwalt meint JEIN, aber auch wenn, könnte man die nicht zurückfordern. Oder doch?

Teilungsversteigerung? Wie funktioniert das und wieso würden Dritte nur auf ein halbes Haus steigern? Was kostet so etwas und wie sicher wäre denn, dass ich die Höchstbietende bin? Ich habe doch gar kein Geld mehr!
Es handelt sich um keine Villa, sondern um einen Winkelbungalow, auf sehr schönem Grundstück und in guter Lage.

Zum Baukredit wäre noch zu sagen, dass bislang nur Zinsen gezahlt werden und nichts getilgt wurde. (Lebensversicherung)

Könntet ihr mir bitte weiter helfen?

Mein Anwalt kostet auch nur Geld und es scheint nicht unbedingt sein Fachgebiet zu sein……..


Liebe Grüße
Claxy


-- Editiert von Claxy am 11.04.2005 17:15:17

-- Editiert von Claxy am 11.04.2005 17:17:09

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tass Kaff
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 4x hilfreich)

Hui,

verzwickte Lage.
Das JEIN bezieht sich natürlich auf die 85.000 Euro-Zahlung. Ob das als Schenkung zählt, dürfte keiner klar mit Ja oder Nein beantworten können.

Das derzeitige Zahlungs-Agreement ist ja auch nicht zu Deinem Vorteil gelaufen.
Bei 1350 Euro Zinsen hätte Dein Ex 675 mittragen müssen; dagegen hat er 600
Nutzungsentschädigung gefordert. Tja, dann hätte er ja zumindest 75 euro weiterzahlen müssen.

Mach Deinem Ex klar:
Wenn er sich stur zeigt, muss es zu einer Versteigerung kommen! Bei der derzeigen Lage auf dem Immo-Markt kann das Haus nur mit Verlust verkauft werden; bei Versteigerungen sieht es noch schlimmer aus.
Ergebnis für Euch BEIDE:

KEIN Haus, aber noch jede Menge Verbindlichkeiten!
Dann hat auch er KEIN Haus! KEIN Recht auf irgendwelche Nutzungsentschädigungen. Aber Pflicht, den Kredit mit abzutragen!
Will er das?
Wenn nicht, dann soll er nun schnell einer Einigung zustimmen:
unentgeltliche Übertragung seiner Haushälfte auf Dich gegen Haftungsentlassung seinerseits aus den Kreditverträgen.

So, und wenn das bei ihm nicht fruchtet, dann wähle den Weg der Teilungsversteigerung (wobei hierzu wohl dr.o.medar mehr sagen kann).

Viel Glück!
Tass Kaff

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#5
 Von 
guest123-137
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Claxy,

Freund A u. B , ich würde an deiner stelle mir Freund C suchen sind auch nicht zu teuer der dein Freund B mal richtig den A…. Aufreist.

Gruß1000


-----------------
"habe die Nase voll. "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tass Kaff
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 4x hilfreich)

noch etwas:

ich würde der Einigung

dass „B“ (zunächst) von seinen monatl. Zahlungen entbunden wird und ich ihm im Gegenzug dafür nicht die Nutzungsentschädigung in selbiger Höhe zahlen muss,

schnellstens widersprechen!

Dann ist er sofort in der Pflicht, sich wieder an den monatlichen Raten zu beteiligen!
Seine Nutzungsentschädigung müsste er sich erst mal einklagen!
Und ich habe das Gefühl, der Kerl weiß genau, dass er nicht im Recht ist und würde eine Klage von sich aus vielleicht gar nicht anstreben....

Oder wie sehen das die anderen hier....?


Tass Kaff

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12302.03.2013 22:34:54
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 0x hilfreich)

oje, claxy...ich denke, du bist hier einem klassischem betrüger aufgesessen, mit schenkung hat das IMHO nichts mehr zu tun

wie kommst du nun mit halbwegs heiler haut aus dem schlamassel wieder raus?

nun, die fehler der vergangenheit hast du eingesehen und mit genügend nerven auch schon bezahlt...jetzt lass deine selbstverachtung, deine zweifel und deine angst fallen...steh auf und kämpfe um dein eigentum!!!

1. dein anwalt ist eine erbärmliche niete...wunder dich aber nicht, das ist in diesem berufsstand weit verbreitet...SCHMEISS IHN RAUS und wenn du die anschließenden prozesse (mit einem anderen anwalt) gewonnen hast, verklage ihn auf schadenersatz!!!

2. bei der wahl deines nächsten anwalts verlass dich nicht auf dessen ganzes können, sondern geb klar die marschrichtung vor...der anwalt ist nur eine art eintrittskarte vor gericht, aber kein helfer in der not

3. stelle strafantrag gegen freund "B" wegen vorsätzlichen betruges

4. arrangier dich mit freund "A", vielleicht kannst du erreichen, dass ER deinen freund "B" auf zahlung der ausstehenden 85000€ verklagt...sichere deinem freund "A" alle auslagen zu, die er dann hat, evtl. saftigen vorschuss zahlen

5. dränge darauf, dass freund "B" "seinen" hausanteil verkaufen muss, um die ausstehenden 85000€ an freund "B" zahlen zu können, hier bist dann DU diejenige, die ihm "seinen" anteil abkauft

6. ziehe den strafantrag auf betrug zurück, wenn alles notariell abgewickelt ist (dein faustpfand, um die dinge in bewegung zu bringen)

ich wünsche dir viel glück und viel kraft, um den anstehenden kampf zu gewinnen

so long, jake



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#8
 Von 
Tass Kaff
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 4x hilfreich)

@ claxy

in den Punkten 1. und 2.
gebe ich cooljake ja noch recht. Krass ausgedrückt, aber ziemlich wahr!


Ab seinem Punkt Nr. 3. wird's aber echt gruselig! Was bitte soll denn der Betrug sein??

Und da der Verkauf von A an B notariell abgewickelt worden ist, ist daran auch nicht mehr zu rütteln (Auflassungserklärung u.s.w. .... Du kennst es selbst am besten). Somit wird Herr A. nun auch nicht mal eben kurzerhand 85.000 Piepen fordern können.

Ein Haus-Kauf ist 'was anderes als Brötchen holen, Cooljake!

Tass Kaff


-- Editiert von Tass Kaff am 11.04.2005 18:01:53

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#9
 Von 
guest-12302.03.2013 22:34:54
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 0x hilfreich)

@tass kaff
deine idee, der "vereinbarung", die diese beiden nichtsnutzigen anwälte untereinander ausgeklüngelt haben SOFORT zu widersprechen, kann ich nur begrüssen, das erhöht den druck auf freund "B"

dem anderen kann ich nicht so ganz zustimmen, denn bei einer zwangsversteigerung geht besagter freund "B" doch ganz ohne risoko ran: seine verpflichtungen im kredit decken gerademal ein viertel des hauspreises, NICHT die hälfte, folglich könnte er einer versteigerung doch ganz gelassen entgegensehen



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#10
 Von 
Tass Kaff
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 4x hilfreich)

@ cooljake

"03/2003 kaufte Freund „B“ von Freund „A“ dann die Hälfte von Haus/Grundstück ab und übernahm dessen 50 % im Grundbuch und in den Kreditverträgen."

stand nix von einem Viertel....

Tass Kaff


0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12302.03.2013 22:34:54
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 0x hilfreich)

ach tass kaff, deine dummen fragen nerven allmählich...mit ein bisschen nachdenken kämst du doch auch selbst auf die antworten, so blöd scheinst du mir doch nicht zu sein, oder doch?

naja, polemik mal beiseite: klar ist es betrug, wenn ich etwas erwerbe und NICHT bezahle, ob das nun ein haus ist, oder ein brötchen, grundsätzlich gelten erstmal die gleichen voraussetzungen




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#12
 Von 
guest-12302.03.2013 22:34:54
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 0x hilfreich)

@tass kaff

muss man dir eigentlich alles nochmal vorrechnen, warum liest du die threads nicht selber mal etwas gründlicher?

Kosten mir allem „Drum und Dran“ 350.000.-EUR. Davon wurden 180.000.-EUR über „die Bank“ finanziert und 170.000.-EUR aus eigenen Mitteln.

schreibt claxy, d.h. freund "B" kauft den anteil von "A" ab, macht 85000€ und übernimmt die hälfte der kreditbelastung, also nochmals 90000€

da er die 85000€ jedoch tatsächlich NICHT bezahlt hat, verbleiben eine belastung für ihn von 90000€, was in etwa ein viertel des hauswertes ausmacht

ist doch gar nicht so schwer, trink mal ne tass kaff und denk nochmal ganz in ruhe darüber nach ;)


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#13
 Von 
Tass Kaff
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 4x hilfreich)

OK, mit dem Viertel magst recht haben, cooljake.
Mit dem Betrugsvorwurf aber wird sie nicht durchkommen.

Bei welcher Bank bist du eigentlich, Claxy, dass Du 1350 monatlich für eine 180.000 Hypothek bezahlst?

Tass Kaff


-- Editiert von Tass Kaff am 11.04.2005 19:00:46

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#14
 Von 
guest-12302.03.2013 22:34:54
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 0x hilfreich)

na gut, der betrugsvorwurf steht auf wackeligen beinen, als plan B taugt er aber allemal

plan A ist eine einigung mit dem ersten freund...mindestens der kann auf die zahlung der 85000€ aus dem verkauf seines hausanteils bestehen, wie will denn freund "B" beweisen, dass er gezahlt hat?

gelingt dieser coup, könnte man ja freund "A" die hälfte des "gewinns" zukommen lassen, denn warum sollte er sich sonst auf so einen deal einlassen

und claxy hätte nur die hälfte des schadens, den sie sonst hätte, aber wie sagt meine oma immer:

dummheit schützt vor strafe nicht


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#15
 Von 
Tass Kaff
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 4x hilfreich)

"wie will denn freund "B" beweisen, dass er gezahlt hat?"

Mit Verweis auf den Notarvertrag und die Grundbucheintragung!
Ohne Zahlung findet letztere nämlich nicht statt! Das wird in jedem notariellen Kaufvertrag so geregelt.
Somit ist der Grundbucheintrag von B ins Grundbuch der Beweis für seine Zahlung!

Tass Kaff!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12302.03.2013 22:34:54
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 0x hilfreich)

okay, ich geb mich geschlagen

dann kann ich claxy nur noch einen rat geben, wenn ich mir nochmal folgendes statement von ihr zurückhole:

Mein Anwalt und der gegnerische Anwalt haben sich ja immerhin schon so geeinigt, dass mein „Ex“ aus dem Grundbuch geht und keine Ansprüche stellt, wenn ich alle damit verbundenen (Umschreibungs-)Kosten zahle.

claxy, wenn dieses angebot deines ex noch steht, dann greif zu, zahl diese dämlichen umschreibungskosten und hör auf zu jammern

duckundwech



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#17
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Mal gucken, ob ich noch durchgestiegen bin und claxy nochmal wieder kommt. :)

Aus meiner bescheidenen Sicht:

1. Die 85.000,00 an Freund "A" sind wech. Da hat Tass Kaff m.E. Recht.

Jetzt stellt sich folgende Frage: Da claxy ja das Geld an A gezahlt hat, ob sie nicht irgendwo noch ein Schreiben findet, in dem festgehalten ist, daß diese Zahlung eine Art Darlehen von ihr an "B" war. ;)

2. Der Kredit, für den "B" mithaftet, sollte ihm eigentlich das Genick brechen. 1.350,00 durch 2 macht für jeden 675,00 im Monat.

Die zahlt "B" nicht, sondern claxy allein, also muß sie sofort rückwirkend den Gesamtschuldnerausgleich einklagen. Monatlich 675,00 EUR und jeden nächsten Monat ein oder ein paar Tage nach Fälligkeit und Alleinzahlung durch sie die Klagerweiterung durchführen.

3. Wird "B" im Gegenzug Nutzungsentschädigung fordern. Das kann er auch erst einmal. Aber nicht in Höhe von 600,00 EUR. Nutzungsentschädigung steht ihm nur für das halbe Haus zu, die andere Hälfte gehört ja claxy. Die Nutzungsentschädigung richtet sich nach dem Wert, den das Haus auf dem freien Markt an Kaltmiete erzielen würde. Davon hat er dann einen Anspruch auf die Hälfte.

Und deshalb habe ich gefragt, ob es eine Villa ist. Das Haus müßte eine Miete von 1.200,00 Euro monatlich einbringen, will er 600,00 Nutzungsentschädigung.

3. Sobald ein vollstreckbarer Titel aus dem Gesamtschuldnerausgleich vorliegt, sollte eine Sicherungshypothek nur auf dem Anteil von "B" eingetragen werden. Das geht unproblematisch. Und dann beantragt claxy die Teilungszwangsversteigerung des Anteiles von "B" zur Aufhebung der Gütergemeinschaft.

Und wer kauft schon ein halbes Haus? Doch nur claxy selbst.

Tja, die Finanzierung ist sicherlich eine gute Frage. Vorab würde ich claxy aber raten, hier ohnehin mal über einen Bankenwechsel nachzudenken. Auch da gehe ich mit TK konform. 1.350,00 Euro nur für Zinsen muß heute nicht mehr sein. Und wenn man dann schon mal beim Umschulden ist, bringt man halt die Frage nach der Finanzierung des anderen Hausteiles gleich mit ein.

Wäre ne Möglichkeit, erfordert jedoch vorab ein gewissenhaftes Rechenexempel. Aber das hat claxy ja nun begriffen: Irgendwas zu überstürzen kann die Existenz kosten.

@Claxy

Sprich die Möglichkeiten doch mal mit Deinem Anwalt durch.

Die beste Lösung wäre natürlich die, die Jake als letztes nochmal aufgenommen hat.

Nachtrag:

Wie wäre es denn mit Deinen Eltern? Haben die vielleicht noch ne Möglichkeit, ev. mitzusteigern (es wird aber aller Voraussicht nach nichts zum mitsteigern geben, es sei denn, "B" schickt auch ein paar "potentielle Käufer".

Nochmal zur Nutzungsentschädigung: Er verlangt 600,00 Euro. Das ist ja der Betrag, den er Dir als WARM-Miete gezahlt hat. Darauf sollte Dein Anwalt reagieren. Allein hieraus dürfte ev. schon deutlich werden, daß die Kaltmiete und damit Berechnungsgrundlage für eine Nutzungsentschädigung weit unter diesem Betrag liegt, oder?

-- Editiert von dr.o.medar am 11.04.2005 22:08:34

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Claxy
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo :-)))

Ich bin total sprachlos über so viel Hilfsbereitschaft und gutgemeinte Ratschläge und finde es sehr bemerkenswert, dass ihr euch die Zeit nehmt, um euch mit Lösungsmöglichkeiten für meine Probleme zu beschäftigen.

Wie kann ich mir nur revanchieren?

VIELEN Dank. Bin wirklich überwältigt *schnief*

Werde mich nun mal daran machen auf die einzelnen Postings zu antworten.....

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Claxy
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Von Tass Kaff:

Das derzeitige Zahlungs-Agreement ist ja auch nicht zu Deinem Vorteil gelaufen.
Bei 1350 Euro Zinsen hätte Dein Ex 675 mittragen müssen; dagegen hat er 600
Nutzungsentschädigung gefordert. Tja, dann hätte er ja zumindest 75 euro weiterzahlen müssen.

Mach Deinem Ex klar:
Wenn er sich stur zeigt, muss es zu einer Versteigerung kommen! Bei der derzeigen Lage auf dem Immo-Markt kann das Haus nur mit Verlust verkauft werden; bei Versteigerungen sieht es noch schlimmer aus.
Ergebnis für Euch BEIDE:

KEIN Haus, aber noch jede Menge Verbindlichkeiten!
Dann hat auch er KEIN Haus! KEIN Recht auf irgendwelche Nutzungsentschädigungen. Aber Pflicht, den Kredit mit abzutragen!
Will er das?
Wenn nicht, dann soll er nun schnell einer Einigung zustimmen:
unentgeltliche Übertragung seiner Haushälfte auf Dich gegen Haftungsentlassung seinerseits aus den Kreditverträgen.

--------------------------------------------------

Hallo Tass Kaff,

ja das Zahlungs-Agreement ist nicht wirklich gerecht.
Ich habe auch schon vorher mehr bezahlt als "B", da ich etwas besser verdiene als er.

Ihm dürfte eine Versteigerung vollkommen egal sein, denn er hat ja nichts einbezahlt und könnte lediglich zahlen müssen, wenn eine Versteigerung weniger als die Kreditsumme, also 180.000 EUR bringen würde.
Nur meine 170.000.-EUR wären dann weg...

Selbst, wenn es bei einer Versteigrung nur 50% des Hauswertes geben würde, käme er immer noch mit Null raus.

Darüberhinaus kommunizieren wir nicht mehr miteinander.
Er hat das abgelehnt und äußert sich nur noch über seinen RA.

Das Haus soll ja nicht verkauft werden. Ich möchte es ja behalten.
Bei einem Verkauf käme er wohlmöglich noch in den Genuss von ein paar Tausen Euro.....
Nee, danke.

Liebe Grüße Claxy

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Claxy
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Von Tass Kaff:

ich würde der Einigung

dass „B“ (zunächst) von seinen monatl. Zahlungen entbunden wird und ich ihm im Gegenzug dafür nicht die Nutzungsentschädigung in selbiger Höhe zahlen muss,

schnellstens widersprechen!

Dann ist er sofort in der Pflicht, sich wieder an den monatlichen Raten zu beteiligen!
Seine Nutzungsentschädigung müsste er sich erst mal einklagen!
Und ich habe das Gefühl, der Kerl weiß genau, dass er nicht im Recht ist und würde eine Klage von sich aus vielleicht gar nicht anstreben....

Oder wie sehen das die anderen hier....?

---------------------------------------------------

Hallo Tass Kaff,

über einen Widerspruch der "Einigung" sollte ich wirklich nachdenken, wenn das hier alle meinen.

Habe das bislang so hingenommen, weil ich "B" milde stimmen wollte, da ich große Angst hatte/habe, dass er mir mein Haus nimmt und er die Teilungsversteigerung beantragt.

Ob er eine Klage anstrebt?
Ich war schon total erschrocken, dass er mir nach unserer gemeinsamen Zeit (es muss ja mal Liebe gewesen sein) mit einem Anwalt zu Leibe rückt.
Er hat mir sogar die Polizei auf den Hals gehetzt:

Nachdem er 3 Monate ausgezogen war, aber absprachgemäß seine Möbel usw. noch im Haus waren, schickte er mir eine SMS, dass er in einer Stunde vorbei kommt, um einen Teil seiner Sachen abzuholen.
Ich bat ihn, weil ich ihn nicht allein ins Haus lassen und gerne dabei sein wollte, auf mich 1 Stunde zu warten oder später zu kommen, da ich noch arbeiten war und nicht so plötzlich nach Hause konnte.........

Als ich dann nach Hause kam, war wirklich alles durchwühlt und er hatte einen Teil seiner Sachen mitgenommen.
Auf dem Tisch lag ein Zettel, dass er am nächsten Abend mit einem Transporter noch mal käme und den Rest holen würde.

Ich rief ihn dann an und sagte, dass ich am nächsten Abend verhindert wäre.
Er sagte nur, dass ihm das egal wäre und er seine Sachen auch allein holen würde.

Ich war echt wütend. Immerhin lebte ich schon 3 Monate allein und hatte inzwischen meine eigenes Privatleben.
Habe dann am nächsten Tag die Schlösser ausgetauscht und war gespannt, ob er abends tatsächlich so dreist wäre und in meiner Abwesenheit kommen würde.
Nicht, dass er seine Sachen nicht bekommen sollte. Überhaupt kein Problem, ich wollte mich nur nicht so überrumpeln lassen und mit ihm einen Termin absprechen.........

Kurzum, er kam abends um 21 h mit einem Kleinlaster und 5 Typen zum tragen im Schlepptau.
Ich habe mich drinen versteckt und gewartet was passiert.
Meine berufl. Veranstaltung hatte ich vorsichtshalber abgesagt.

Als er merkte, dass sein Hausschlüssel nicht passt (hat nicht mal geklingelt!) schreib er eine SMS, wenn ich nicht in 5 Min. die Tür öffnnete, würde er die Polizei und den Schlüsseldienst benachrichtigen und die Tür aufbrechen lassen.
Ich habe das nicht geglaubt, am ganzen Körper gezittert und einfach nicht reagiert.

Und dann kam auch schon die Polizei. Ich bin dann raus und habe das Schlimmste befürchtet.......die Beamten haben mit uns getrennt gesprochen.
Anschl. musste "B" seine Aktion abbrechen und wir sollten einen gemeinsamen Termin finden.

Die Polizei fuhr wieder weg und "B" bettelte mich wie verrückt an, dass er doch bitte sofort seine Sachen haben möchte, weil er sie dringend benötigte.
Ich wunderte mich zwar, aber bin dann weich geworden.
Er hat alles, was ihm gehörte abtransportiert. Jede Schraube die er mal irgendwo reingeschraubt hat (Handtuchhalter usw,) hat er rausgeschraubt und mitgenommen.
Ich saß nur da und war verzweifelt.

3 Tage später kam das Schreiben vom Anwalt und jetzt erst begriff ich warum er die Sachen so dringend benötigte.
Rein rechtlich ist es wohl so, dass er erst dann als offiziell ausgezogen galt und nun seine Forderungen stellen konnte.....

Mistkerl! Sorry.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Claxy
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Von Cooljake:

oje, claxy...ich denke, du bist hier einem klassischem betrüger aufgesessen, mit schenkung hat das IMHO nichts mehr zu tun

wie kommst du nun mit halbwegs heiler haut aus dem schlamassel wieder raus?

nun, die fehler der vergangenheit hast du eingesehen und mit genügend nerven auch schon bezahlt...jetzt lass deine selbstverachtung, deine zweifel und deine angst fallen...steh auf und kämpfe um dein eigentum!!!

1. dein anwalt ist eine erbärmliche niete...wunder dich aber nicht, das ist in diesem berufsstand weit verbreitet...SCHMEISS IHN RAUS und wenn du die anschließenden prozesse (mit einem anderen anwalt) gewonnen hast, verklage ihn auf schadenersatz!!!

2. bei der wahl deines nächsten anwalts verlass dich nicht auf dessen ganzes können, sondern geb klar die marschrichtung vor...der anwalt ist nur eine art eintrittskarte vor gericht, aber kein helfer in der not

3. stelle strafantrag gegen freund "B" wegen vorsätzlichen betruges

4. arrangier dich mit freund "A", vielleicht kannst du erreichen, dass ER deinen freund "B" auf zahlung der ausstehenden 85000€ verklagt...sichere deinem freund "A" alle auslagen zu, die er dann hat, evtl. saftigen vorschuss zahlen

5. dränge darauf, dass freund "B" "seinen" hausanteil verkaufen muss, um die ausstehenden 85000€ an freund "B" zahlen zu können, hier bist dann DU diejenige, die ihm "seinen" anteil abkauft

6. ziehe den strafantrag auf betrug zurück, wenn alles notariell abgewickelt ist (dein faustpfand, um die dinge in bewegung zu bringen)

ich wünsche dir viel glück und viel kraft, um den anstehenden kampf zu gewinnen

so long, jake

---------------------------------------------------

Hallo Jake :-)

Über Punkt 1 und 2 werde ich nachdenken.

Zu Punkt 3:

Habe auch schon darüber nachgedacht, ob er eventuell nur mit ins Grundbuch wollte, damit er hinterher Profit daraus bekommen würde.
Aber das ließe sich wohl kaum beweisen?

Zu Punkt 4:

Das wäre ja auch ein Betrug oder? Ich kann auch so schlecht lügen......... :-(

Trotzdem Vielen Dank. Kraft benötigt man wirklich. Das habe ich das letzte Jahr schon gemerkt.
Auf Glück möchte ich mich in diesem speziellen Fall nicht allein verlassen......

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#22
 Von 
Claxy
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Von Cooljake:

@tass kaff

muss man dir eigentlich alles nochmal vorrechnen, warum liest du die threads nicht selber mal etwas gründlicher?

Kosten mir allem „Drum und Dran“ 350.000.-EUR. Davon wurden 180.000.-EUR über „die Bank“ finanziert und 170.000.-EUR aus eigenen Mitteln.

schreibt claxy, d.h. freund "B" kauft den anteil von "A" ab, macht 85000€ und übernimmt die hälfte der kreditbelastung, also nochmals 90000€

da er die 85000€ jedoch tatsächlich NICHT bezahlt hat, verbleiben eine belastung für ihn von 90000€, was in etwa ein viertel des hauswertes ausmacht

ist doch gar nicht so schwer, trink mal ne tass kaff und denk nochmal ganz in ruhe darüber nach

--------------------------------------------------

Nun kriegt euch bitte meinetwegen nicht in die Haare...........;)

Bin schon ganz durcheinander, dass ich selber noch mal nachrechnen musste, wobei es vermtl. egal ist.

"B" steht zu 50 % im Grundbuch, also gehört ihm wohl leider auch die Hälfte.

Bezahlt habe ich für ihn 25 % an "A", was 50 % der Gesamt-Eigenleistung wäre.
Die anderen ca. 50 % werden ja finanziert.
Mit Zinsen usw. sind das aber wesentlich mehr als die aufgenommen 180.000.-EUR.

So, nun habt euch wider lieb ;)

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#23
 Von 
Claxy
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Von Tass Kaff:

Bei welcher Bank bist du eigentlich, Claxy, dass Du 1350 monatlich für eine 180.000 Hypothek bezahlst?

Tass Kaff

--------------------------------------------------

Läuft über eine große Bausparkasse. Weiß nicht, ob ich die hier nennen darf?

Die Summe setzt sich zusammen aus Zinsen, Einzahlung für Lebensversicherung, Einzahlung für Bausparer und Grundsteuer.

Vor 5 Jahren waren die Zinsen leider noch nicht so günstig wie heute......

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#24
 Von 
Claxy
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Von Cooljake:

okay, ich geb mich geschlagen

dann kann ich claxy nur noch einen rat geben, wenn ich mir nochmal folgendes statement von ihr zurückhole:

Mein Anwalt und der gegnerische Anwalt haben sich ja immerhin schon so geeinigt, dass mein „Ex“ aus dem Grundbuch geht und keine Ansprüche stellt, wenn ich alle damit verbundenen (Umschreibungs-)Kosten zahle.

claxy, wenn dieses angebot deines ex noch steht, dann greif zu, zahl diese dämlichen umschreibungskosten und hör auf zu jammern

duckundwech

--------------------------------------------------

Klar würde ich das Angebot sofort annehmen, auch wenn es wieder einiges an Geld kostet, denn ich habe schon beim letztem Mal, bei "Verkauf von "A" an "B" sämtliche Gebühren, Umschreibungen usw. bezahlt.

Allein für die Änderung des Kreditvertrages von "A" nach "B" musste ich seinerzeit 1700.-EUR zahlen.

Leider reagiert "B" aber seit einem halben Jahr nicht mehr bzw. stellt immer neue Behauptungen auf z.B. dass er Anteile an den mir verbliebenen Möbeln hätte, die ich dann immer erst alle entkräften muss.
Das kostet ja so viel Zeit.

An mir soll es wirklich nicht liegen, aber was soll ich machen, wenn der RA von "B" erst 6 Wochen nicht reagiert und dann haltlose Behauptungen aufstellt?

Brauchst dich nicht ducken ;) immer frei raus!

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#25
 Von 
guest-12302.03.2013 22:34:54
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 0x hilfreich)

claxy, claxy, claxy...stopp mal eben

bevor du dir jetzt völlig den kopf zerbrichst, beantworte dir (und uns) doch erstmal folgende frage:

du hast doch geschrieben, dass sich dein anwalt und der gegnerische anwalt einig sind, dass dein ex "aus dem grundbuch geht"

DAS ist doch DIE lösung für dich...warum greifst du hier nicht SOFORT zu?

wenn dein ex diese zusage tatsächlich gemacht hat und lediglich die ihm entstehenden umschreibungskosten von dir zurückverlangt, dann sind alle anderen überlegungen müßig, dann vergiss z.b. alle punkte, die ICH laut nachgedacht (aber nicht durchdacht) habe

zögere nicht länger und ergreif die gelegenheit beim schopf

was hindert dich???



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#26
 Von 
guest-12302.03.2013 22:34:54
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 0x hilfreich)

ups, das war wohl jetzt zeitgleich :)

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Claxy
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Senior,


war zwar zeitgleich, aber macht ja nichts. :)
Vielen Dank!

Nicht das hier der Eindruck entsteht, dass ich großartig vermögend wäre.
Habe einiges zusammen gespart und davon proftiert, dass meine Eltern vor 4 Jahren der meinung waren ihren Kindern schon mal das Erbe auszuzahlen. (Gott sei Dank erfreuen sich sich trotzdem noch bester Gesundheit)

Damit waren dann auch deren Mittel und sind jetzt meine Mittel erschöpft.
Die Zeit spielt gegen mich, weil meine Hausbank nicht länger akzeptiert, dass ich mein Dispo auch noch (leicht) überziehe und so der Darlehensgeber bald seine Raten nicht mehr bekommt.
Und wie der reagieren wird kann man sich denken......

Finanztechnisch würde zukünftig durch Umschuldung alles funktionieren. Das kann ich aber erst durchführen wenn "B" aus dem Grundbuch raus ist.

Nur das müsste jetzt auch wirklich relativ schnell geschehen.......

Liebe Grüße
Claxy

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12302.03.2013 22:34:54
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Leider reagiert "B" aber seit einem halben Jahr nicht mehr bzw. stellt immer neue Behauptungen auf z.B. dass er Anteile an den mir verbliebenen Möbeln hätte, die ich dann immer erst alle entkräften muss.
Das kostet ja so viel Zeit.


claxy, wenn du diesen kampf gewinnen willst, dann lass dich nicht nervös machen...mach die zeit zu DEINEM freund, dreh den spiess um

wie?

es wurde schon verschiedentlich gesagt in diesem thread und ich wiederhole es jetzt:

setz deinen exfreund in verzug mit den kreditrückzahlungen in höhe von 600€ mtl, erwirke, dass sie ihm notfalls gepfändet werden, lass es darauf ankommen, dass er auf nutzungsentschädigung klagt

SETZ IHN UNTER DRUCK

ich habe das gefühl, dass dieser kredit dein einziger faustpfand ist, und vergiss die liebe, sie ist nicht da und war es vermutlich nie

früher nannte man so leute heiratsschwindler, ich denke, er war auf den betrug von beginn an aus und ich denke, wenn du ihn lässt, zieht er ihn auch bis zum bitteren ende durch



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#29
 Von 
Claxy
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt bin ich schon total verwirrt und schreibe Senior statt Cooljake........Verzeihung Jake;)

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-137
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Habe mir alles mahl so durch den kopf gehen lassen.

Meiner Ansicht was ich von dr.o.medear Tass Kaff u. Cooljake hier gelesen habe muss ich sagen an alle drei Hut ab.

Jetzt mal meine Frage an euch da Claxy ja wirklich einen Betrüger aufgesessen ist und wirklich schnellstens Hilfe braucht, währe mein rat ob es nicht möglich ist das ihr drei euch mit Claxy mahl zusammen setzt um alles in ruhe zu Besprechen.

Vielleicht ist es ja auch in Claxy Interesse und die Entfernung ist nicht so weit.

Nur ein Tipp von mir.

Gruß 1000


-----------------
"habe die Nase voll. "

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