Buchcover auch urheberrechtlich geschützt?

2. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Sofieli
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Buchcover auch urheberrechtlich geschützt?

Ist es möglich auf der eigenen Homepage bei einer Buchliste die Buchcover jeweils als Bild einzufügen (von eigenem Webspace natürlich) oder sind diese ebenfalls urheberrechtlich geschützt obwohl dies eine Art von Werbung darstellt? Und kann wenigstens der Klappentext (als Zitat kenntlich gemacht) wiedergegeben werden?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kai s
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

das Buch oder CD Cover hat wie jedes Bild sein Copyright.

Gruß
Kai

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Hallo Sofielei

Einfach der Urheberrechtinhaber muss erst sein Zustimmung geben.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
anwalts-kanzlei-hellmann
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Jedes künstlerische Werk unterliegt dem Urheberrecht. Ich rate insoweit auch zur Vorsicht, da es sonst ggf. Abmahnungen hagelt, die sehr teuer werden können!

Frohe Pfingsten...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Industriemeister2004
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte gern zu einigen Büchern Artikel / Bewertungen schreiben. Alle Texte sind nur von mir.
In diesem Zusammenhang wurde mir geraten (z.B. von einem Verlag, der aber nicht die Rechte am Cover hat) das ich mich bei der Verwendung des Covers auf das Zitatrecht berufen könnte.
Ich habe in dem Zusammenhang gelesen das man dies ggf. verwenden kann wenn der größte Teil von mir ist.

Habe ich das richtig verstanden?
Könnte ich so ein Bild oder eine Fotografie das Buchcovers zur Untermalung des Artikels verwenden ohne die Urheberrechte zu verletzten?

mfg

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#5
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Im Grunde ist ein Zitat nur in den engen Grenzen dessen erlaubt:

quote:
UrHG § 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn (es folgen Beispiele; GaB)


Das klassische Beispiel, das auch den Gesetzgeber zu dieser Ausnahme vom Urheberrecht inspiriert hat, ist das Zitat innerhalb eines wissenschaftlichen Werkes, das die These des Wissenschaftlers belegen soll: "Siehe die Verwendung dieses Begriffs bei Handke, Werk XY, Hamburg 1979 S. 11f.:" [color=green]Auszug aus dem geschützten Werk von Handke[/color] .

Neuerdings besann sich die Rechtsprechung nun darauf, dass auch zwecks Unterrichtung über Tagesereignisse geschützte Teile aus geschützten Werken verbreitet werden dürfen sollen, sogar Zitate von Fotos, und erfand das "kleine Großzitat" und das "große Kleinzitat", siehe diesen hübschen Essay

Nun beziehen die Medien meist PR-Material von den Verlagen mit der Zusage, diese - und damit wohl zumeist auch die Buch-Cover - verbreiten zu dürfen. Bei vielen Bildern kann man das erkennen, wenn als Urheberhinweis drunter steht: Foto: promo (= "Promotion", also von dem Werbeheini zur Verfügung gestellt).

Ist man sich nicht sicher, kann man es halten wie der Dachdecker. Viele Fan-Seiten nutzen Logos ihres Lieblingsvereins ungefragt, andere fragen vorher nach - und kriegen dann oft noch n Haufen Fanartikel gratis als Dank für die Gratis-Promo.

Bei einer reinen Hitliste von Büchern sehe ich allerdings keinen Zitatgrund, da das keine Berichterstattung darstellt, die ein Zitat rechtfertigen könnte. Da würde ich dann doch lieber Promo-Material bestellen bei der PR-Abteilung des Verlages, geschickterweise stellt man sich zuvor vor als aufstrebende junge Netz-Zeitung mit Schwerpunkt Kultur und Literatur, die regelmäßig über Neuerscheinungen berichten und Bücher rezensieren lassen möchte von namhaften Lehrern am Ort oder so und dazu gerne die Cover abdrucken möchte ...

Dann springen eventuell noch ein paar Besprechungs-Exemplare heraus und sowieso Prospekte und PR-Material, so dass man die Cover noch nicht mal selber einscannen muss.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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#7
 Von 
Industriemeister2004
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ob eine selbst gemachtes Foto oder eine Bild aus dem Netz ist mir persönlich egal. Ich würde mich daran orientieren was am besten ist.

Ich möchte die Bücher allerdings anders als bei Beispiel nicht verkaufen. Es muss auch keine direkte Werbung mit einem Erlös für mich sein.
Mir geht es darum meinen Artikel einfach nur interessanter zu gestallten.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mir geht es darum meinen Artikel einfach nur interessanter zu gestallten. <hr size=1 noshade>


Die Benutzung eines Werkes als Ornament , zur Verzierung, stellt grundsätzlich keinen rechtfertigenden Grund nach dem Zitatrecht dar: "sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist." (Quelle oben)

Dagegen könnten sich alle Rechteinhaber wehren:

1.) Der Fotograf eines Bildes, das auf dem Cover verwendet wird-

2.) Der Designer, der das Cover (mit oder ohne) Foto gestaltet hat.

3.) Der Buchverlag als Nutzungsrechte-Inhaber der Werke 1.) und 2.)

4.) Der Fotograf, der das fertige Buchcover geknipst hat und dessen Foto "zitiert" wird (falls man das Cover nicht selbst geknipst hat und falls es keine reine zweidimensionale Reproduktion des Covers darstellt).

§ 24 Markengesetz "Erschöpfung" hilft da nur bedingt weiter. Ein freies Promo-Foto hingegen vollauf.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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#9
 Von 
Industriemeister2004
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gerade die Tage wieder auf einer Internetseite gesehen das z.B. DVD-Cover (also vergleichbares) mit einem Schriftzug oder anderem verändert wird.

Könnte als eine Art Wasserzeichen das verwenden von dem Bild des Buchcovers die Nutzung erlauben?

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#10
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

quote:
Könnte als eine Art Wasserzeichen das verwenden von dem Bild des Buchcovers die Nutzung erlauben?


Naien! Die Nutzung eines geschützten Werkes kann nur der Urheber erlauben oder der ausschließliche Nutzungsrechte-Inhaber - in der Regel also der Verlag.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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#11
 Von 
Industriemeister2004
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe zwar eine neue Anfrage laufen. Diesmal auch mit der Frage nach Promotionmaterial. Doch denke ich das ich hier nicht weiterkommen werde. Denn

der Verlag hält keine Rechte an den Büchern.
Die Rechte für den Text liegen, nach Auskunft des Verlages, ausschließlich beim Autoren.
Und die Cover bei der Umschlaggestaltung (Fotografen, Grafikern usw.)

Deshalb die oben beschrieben Idee es mit dem Schriftzug zu umgehen.

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