Lohn Februar steht aus

31. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Schwalmtal-Troisdorf
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Lohn Februar steht aus

Hallo,
hab eine Frage wie man gegen seinen Arbeitgeber vorgehen kann und zwar mein Lohn für feb. vom 01.-20. Feb steht noch aus und mein ExChef (Firmen übernahme durch anderen) sagt ständig,
wir verhandeln noch.
Wie kann man den dazu bekommen zu zahlen?

Danke

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"wer zum Fragen sich zu schön sieht,ist selbst schuld was geschieht"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Hallo,

nach § 613 a Abs. 1 BGB haftet grundsätzlich der neue Betriebsinhaber für sämtliche Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis. § 613 a Abs. 2 BGB ordnet zwar an, dass der Ex-Betriebsinhaber neben dem Erwerber für die Verbindlichkeit, die vor dem Betriebsübergang entstanden sind, mit haftet, aber erster Ansprechpartner dürfte jetzt der neue Arbeitgeber sein. Vielleicht lässt sich ja der Erwerber erweichen.

Wenn das auch nichts bringt und auch Mahnschreiben (ggf. anwaltlich) erfolglos sind, bleibt wohl nur der Weg vors Arbeitsgericht.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bruno24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
mein Arbeitsvertrag wurde zum 18.04. fristgerecht gekündigt. Das Gehalt für Februar wurde nicht gezahlt und ich gehe davon aus, dass für den Monat April mein Gehalt auch nicht gezahlt werden wird.
Welche rechtlichen Schritte und Fristen muss ich beachten?
Was sollte die Mahnung beinhalten?
Welche zeitliche Abfolge ist dabei zu beachten?
LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Hallo,

soweit sich aus Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag für Sie keine sogenannten "Verfallfristen" (Formulierungsbeispiel: Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit schriftlich beim Vertragspartner geltend gemacht werden, ansonsten verfallen diese Ansprüche.) ergeben, greifen nur die normalen Verjährungsfristen. Diese beträgt 3 Jahre zum Ende des Kalenderjahres in dem der Anspruch entstanden ist, im vorliegenden Fall also der 31.12. 2008.

Im Prinzip können Sie sofort klagen oder einen Mahnbescheid beim Arbeitsgericht beantragen. Das Arbeitsentgelt ist nämlich in der Regel monatlich fällig entweder zum 15. oder zum Monatsende, ganz selten auch mal am Monatsanfang. Um sich das Gerichtsverfahren vielleicht doch zu ersparen, das ausstehende Gehalt noch mal schriftlich anmahnen mit kurzer Fristsetzung für die Zahlung und dem Hinweis, dass bei Nichtzahlung gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Wenn keine Zahlung erfolgt, Klage/Mahnbescheid einreichen.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

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