Nur ärger mit o2

29. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Noreira19577
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Nur ärger mit o2

Kann länger werden!!
Ich habe mein O2 Vertrag nach der Mindestlaufzeit pünktlich das erste mal Ende Dezember zum 10.05.2012 per Einschreiben gekündigt ,mit der Bitte einer Kündigungsbestätigung. Keine Reaktion. Die 2. Kündigung am 15.03.2012 per Einschreiben ,nochmal mit Bestätigungsbitte. Keine Reaktion. Den nächsten etwas gereizteren Brief am 21.04.2012 (Einschreiben)nochmal mit den Hinweis auf eine Reaktion. Anfang Mai kam dann ,das mein Vertrag zum 10.05.2012 endet. Im Mai wurde natürlich mein Handy nicht abgeschaltet ,wo ich aber ehrlich gesagt auch nicht gleich reagiert habe ,weil das im Stress etwas untergegangen ist. Dann Ende Mai wurde die komplette Grundgebühr abgebucht. Sofort O2 angeschrieben ob nicht nur bis 10.05. ne Anteilmässige Grundgebühr anfallen müsste? Wieder...nix. Ende Juni wieder komplette Grundgebühr abgegangen von meinen Konto. Geld dieses mal zurück geholt. Email an O2. Handy ist ab 10.05.2012 gekündigt was das soll? Antwort: ich hätte nicht rechtzeitig gekündigt ,Vertrag läuft bis 10.05.2013. Hä??? Einschreiben an O2 verfasst ,anbei Kopien von den Einschreibebelegen.
Inzwischen kam schon saftige Mahnung inklusive nicht Ausgeführter Lastschrift von ca.49,- Euro.
Antwort O2 auf mein Schreiben. Kündigung ist eingegangen wir schalten ihren Anschluss sofort ab und sie müssen noch die Grundgebühr bis 31.07.2012 zahlen.
Die gesamte Rechnung jetzt beläuft sich auf ca. 68,- Euro.
(Grundgebühr für Juni und Juli ,Mahngebühren und nicht ausgeführte Einzugsermächtigung)
Ich habe daraufhin die Rechnung Widerrufen ,mit der Begründung. Das sie nach Vertragsablauf zum 10.05 auch keine Einzugsermächtigung hatten und es nicht mein Fehler war das,das Handy nicht rechtzeitig von Seiten O2 abgeschalten wurde. Ich habe meine Kündigung pünktlich abgesendet per Einschreiben. Ich bin bereit die Grundgebühr für Mai zu zahlen, da ich das Handy da auch genutzt habe aber nicht ,die Mahngebühren oder die Gebühr für nicht ausgeführter Einzugsermächtigung.
Antwort:
Sie haben sich in der zwischenzeit oft gemeldet und um eine Kündigungsbestätigung zum 10.Mai 2012 gebeten. Laut System ist ihr Kündigungsschreiben erst am 15.März bei uns eingegangen. Der späteste Kündigungstermin endet am 10.Februar. Die Nachweise für eine fristgerechte Kündigung erbrachten Sie erst am 25.Juli. Sie haben unsere Leistungen seitdem,trotz Kündigungswunsch bewusst genutzt. Damit haben sie Ihre Zustimmung zu Ihrem Vertrag mit uns gegeben.Da wir Ihnen trotzdem entgegenkommen möchten beenden wir ihren Vertrag AUS KULANZ zum 31.Juli 2012.

Forderung jetzt 92,71 Euro

Wieso Kulanz? Ich habe doch pünktlich gekündigt! Wenn o2 nicht reagiert.
Wieso die Nachweise erbrachten sie erst? Bin ich in Beweispflicht? Mir wurde doch die Kündigung erst bestätigt?
Vor allem ,warum Mahngebühr? Der Fall muss erst geklärt werden bevor ich bezahle! Und warum 19,- Euro wegen nicht eingelöster Einzugsermächtigung? Ist doch wohl verständlich das ich nicht berechtigte Gebühren erstmal zurück hole.

Ich platz bald vor Wut und weiss nicht was ich noch machen soll.



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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
10.05.2012 per Einschreiben gekündigt ,mit der Bitte einer Kündigungsbestätigung.

Damit ist der Fall doch schon gelutscht. Der rechtzeitige Zugang ist nachgewiesen - fertig!
Unklar ist mir allerdings die Nutzung nach dem Kündigungstermin. Wurde das Handy aktiv genutzt, dann kann O2 tatsächlich eine Rechnung daraus basteln. Nicht jedoch bei nur passiver Nutzung(eingehend drangehen).
Wurde die Einzugsermächtigung tatsächlich bei Kündigung entzogen?

Mich wundert allerdings oft, warum bei mir die Kündigungen (meist) korrekt bearbeitet wurden und ich eher sogar wegen Blockaden Schadensersatz erhalte und andere Fälle so ausgehen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Nachtrag - und hier ist der Grund warum jetzt auch O2 auf Rambo macht:

quote:
Geld dieses mal zurück geholt.

Ein zivilisierter Hinweis mit Bitte der sofortigen Rückzahlung hätte hier vermutlich zu einer ebenso zivilisierten Reaktion geführt.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dr.berisha
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 13x hilfreich)

Warten wir ab, ob das Handy nach bestätigter Kündigung von O2 noch weiter genutzt wurde.

Sprich: sms, abgehende Anrufe, Internetverbindung...

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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht! Bertholt Brecht"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Noreira19577
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja Handy wurde weiter genutzt weil ich beruflich ein Handy brauch (arbeite in der mobilen Krankenpflege).Es waren nur ein paar Anrufe. Ich kann kein neuen Vertrag abschließen bis das mit O2 geklärt ist und zum Schluß für 2 Handys zahlen.Ich habe auch zu O2 geschrieben das ich bereit bin für die Kosten zu zahlen aber nicht die 19,- Euro der nicht ausgeführten Lastschrift oder die Mahngebühren.

quote:
Ein zivilisierter Hinweis mit Bitte der sofortigen Rückzahlung hätte hier vermutlich zu einer ebenso zivilisierten Reaktion geführt.


Nein glaube ich nicht. Nie irgendeine Reaktion von O2 auf irgendein Schreiben und dann eine zivilisierte Reaktion?

quote:
Wurde die Einzugsermächtigung tatsächlich bei Kündigung entzogen?


Ja, aber am Anfang Unterschreibe ich doch eh das ich nur über länge des Vertrages die Einzugsermächtigung erteile.
Der Vertrag war von meiner Seite beendet da kann O2 nicht willkürlich an mein Konto gehen und Geld abbuchen.

Haben wir Verbraucher gar keine Rechte?
Sie reagieren auf kein Schreiben und dann behaupten sie du hättest nicht rechtzeitig gekündigt bzw. das man zu spät Beweise bringst. Hätten sie eher mal auf ein Schreiben reagiert.


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Noreira19577 am 30.08.2012 06:57

Ja Handy wurde weiter genutzt weil ich beruflich ein Handy brauch (arbeite in der mobilen Krankenpflege).Es waren nur ein paar Anrufe. Ich kann kein neuen Vertrag abschließen bis das mit O2 geklärt ist und zum Schluß für 2 Handys zahlen
Diese Handlungsweise verstehe ich nicht.
Du hast nachweislich gekündigt.

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

typischer Fall von "zu spät ins Forum gefunden".

Mit Kündigung und dem Zugangsnachweis des allerersten Einschreibens war der Vertrag gekündigt. Mehr hätte ich nicht an Porto verschwendet. Das man sich dann nicht über die fast kostenlose Hotline vergewissert ist mir unverständlich, zumal man keinen Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung hat. Dabei würde mich der Wortlaut der Kündigung interessieren. War diese eindeutig und mit Datum versehen?
Kopie und Beleg per Fax einsenden wäre ausreichend gewesen mit Bitte um Klärung. Es ist immer verkehrt die Dinge so eskalieren zu lassen!

Jetzt wird es viel schwieriger wegen der aktiven Nutzung!
Welchen Tarif hattest du denn? Grundgebühr? Welche abgehenden Gebühren sind nach K-termin angefallen? Keine Rufnummernportierung eingeleitet?

Eins ist klar - ohne abgehende Nutzung und ohne Rücklastschrift wäre die Sache längst erledigt.


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AngiSQW
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Enschuldigt, wenn ich mich hier jetzt einklinke, vor allem bei einem älteren Beitrag, (kenne mich hier auch nicht aus), aber habe ein ähnliches Problem. Nur habe ich meine Kündigung schon ein Jahr vor der Frist eingereicht. Bestätigung erhalten, sollte zum 1.12.13 gekündigt werden. Im Dezember in dem Stress nicht bemerkt,dass der Vertrag theoretisch abgelaufen ist, praktisch aber noch weiter lief. Jetzt im Januar fiel es mir wieder ein, Kündigungsbestätigung gesucht, nicht gefunden, verwirrt gewesen und sie heute gefunden. Morgen werde ich zu O2 gehen, sobald ich Zeit hab.
Ich habe kein Problem für den Dezember und Januar zu zahlen, aber ich will den Vertrag nicht noch ein Jahr behalten. Sollte ich mich auf Probleme einstellen und was tue ich jetzt am Besten?
MfG

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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Sollte eigentlich kein großes Problem werden. Jedenfalls kann keine Verlängerung um 12 Monate verlangt werden. Wurde hier beiderseits geschusselt gelten im Zweifelsfall die normalen BGB-Kündigungsfristen. Ich würde dabei aber weniger auf einen Shop vertrauen. Wenn es Trouble gibt an die O2-Betreuung in Nürnberg wenden.

Wenn es dann eine längere Sache gibt, lieber eigenes Thema aufmachen ;)


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 21.01.2014 21:18

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wuestenblume023
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Guten Tag, auch ich habe einen massiven Ärger mit O2. Im Mai 2014 hat mir der O2 Händler bei einer Vertragsverlängerung in den Vetrag eine weitere Datenkarte aufgenommen. Auf meine Frage hin antwortete er, dass es sich hierbie um eine kostenlose Reservierung handele, falls ich mal ein Tablett haben wollte. Ich habe daraufhin den Vertrag unterschrieben. Ein Rückruf bei O2 ergab jedoch, dass es keine Reservierungen gibt. Jetzt zahle ich jeden Monat Geld für einen Vertrag ohne Gegenleistung. Die Datenkarte wurde mir nämlich nicht ausgehändigt. Der Händler beruft sich dabei auf die Reservierung - O2 verweist auf den Vertrag. Inzwischen habe ich die Karte gekündigt. O2 ist bereit, mich nach einem Jahr aus dem Vertrag zu entlassen. Ich habe die Einzugsgenehmigung gekündigt. Ich habe nun mitgeteilt, dass ich das Geld für den Vertrag mit der nicht ausgehändigten Datenkarte von der nächsten Rechnung abziehen werde. O2 teilt mir mit, dass ich nun mit einer Sperrung all meiner Karten rechnen müsse, ein Inkassobüro eingeschaltet werde und ich einen Eintrag bei der Schufa erhalte. Ich war heute bei der Polizei. Das Verhalten von O2 ist nicht als Betrug zu werten.

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4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Was hat das mit dem Eingangsproblem von 2012 zu tun?
Bitte eigenes Thema aufmachen. Ist doch Unsinn alte Kamellen hochzuholen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Das Verhalten von O2 ist nicht als Betrug zu werten.

Und das des Zwischenhändlers?

quote:
O2 teilt mir mit, dass ich nun mit einer Sperrung all meiner Karten rechnen müsse, ein Inkassobüro eingeschaltet werde und ich einen Eintrag bei der Schufa erhalte

Das ist auch keine Nötigung?

Ich würde O2 ankündigen, dass ich solch eine Sperre als Vertragsbruch sehen würde, und dass ich im Falle einer Sperre fristlos wegen Vertragsbruch kündigen würde. Überhaupt sind Schufa-Einträge bei strittigen Forderungen nicht erlaubt und zudem ist ein Inkassoverfahren bei strittigen Forderungen pure Kostentreiberei und auch nicht erlaubt. Ich würde sie überdeutlich auffordern, dass sie das gefälligst mit dem autorisierten Händler zu klären haben, der die Karte, die angeblich kostenlos sein sollte, einfach zurückhält. Mich trifft schließlich keine Schuld, dass die solche schmierigen Händler haben, die lieber Betrug begehen um irgendwelche Provisionen abzugreifen. Man kann auch gerne mal zur Polizei gehen und Strafanzeigen gegen den Händler und die O2 schalten oder die Medien informieren.
(Dass man schon bei der Polizei war und die abgewimmelt haben braucht man ja nicht sagen).

Erfahrungsgemäß wollen es die Jungs von O2 dann oft genug doch nicht auf einen Streit anlegen, wenn man überdeutlich wird. Diesen Brief von oben würde ich an die Geschäftsleitung adressieren mit Aufforderung, Stellung zu nehmen.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

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