Inkasso im Namen der Masa AG Alzey

5. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
tomcell2006
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Inkasso im Namen der Masa AG Alzey

Hallo,
habe einen gerichtsvollzieher an der backe wegen einem rechtsgültigen Titel der massa Ag Alzey.Weis nichts über einen kauf bei Massa AG Alzey vor mehr als 20 jahren.
Könnte meine damalig Frau gewesen sein in meinem Namen.
Der titel ist von 1989 gegen mich habe aber erst jetzt davon erfahren das es ihn gibt mit anfrage beim Amtsgericht Mayen.Bis heute weder Pfändung noch schreiben von diesem Inkasso jemals bekommen.

Gegen diesen Titel kann ich nichts mehr machen rechtlich ist er gültig aber was mich jetzt Interessiert, ist dieses Inkasso heute noch berechtigt für die Massa AG in Alzey die es nicht mehr gibt meiner Meinung nach diese Forderung noch ein zutreiben.
Das Inkasso tritt nur Vertreter der Massa AG Alzey und nicht Inhaber der Forderung(Titel)auf.

Wie soll ich jetzt mit dem gerichtsvollzieher umgehen, da ich nicht weis wenn ich diese Forderung bezahle wer dann das Geld bekommt, den massa AG gibt es nicht mehr meiner meinung nach und schließlich sind die der Gläubiger und nicht das Inkasso.

Wäre über hilfreiche Antworten dankbar.

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43 Antworten
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#1
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

Auf dem Titel steht der Name des Gläubigers drauf. Nur der kann aus dem Titel gegen dich vorgehen. Wenn die Forderung nachträglich auf jemand anderes übergegangen ist, kann dieser andere den Titel im sog. Klauselverfahren auf sich umschreiben lassen.

Der Gerichtsvollzieher muss das eigentlich von sich aus prüfen und wird das wahrscheinlich auch getan haben. Vielleicht solltest du den GV einfach mal fragen, (1.) wer auf dem Titel bzw. in der Vollstreckbarkeitsklausel als Gläubiger aufgeführt ist und (2.) wer den Vollstreckungsauftrag erteilt hat. Falls diese Personen nicht identisch sind, solltest du den GV freundlich darauf hinweisen, dass die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung nicht erfüllt sind. Außerdem muss das Inkasso-Unternehmen dem Gerichtsvollzieher eine unterschriebene Vollmacht des Forderungsinhabers im Original vorlegen.

Die Massa AG ist wohl Teil des metro-Konzerns geworden. Falls die Massa AG nicht mehr existiert, dürfte die Forderung jetzt irgendeiner anderen metro-Tochtergesellschaft gehören.

Bei einem 20 Jahre alten Titel könnte man an eine Verwirkung des Anspruchs denken. Die Forumssuche hilft.

-- Editiert Heinz Dieter am 05.08.2012 16:42

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#2
 Von 
tomcell2006
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja wenn der Titel auf eine andere Tochtergesellschaft von der Metro übergegangen ist muss iese doch auch per gricht überschrieben werden oder??

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ja wenn der Titel auf eine andere Tochtergesellschaft von der Metro übergegangen ist muss iese doch auch per gricht überschrieben werden oder?? <hr size=1 noshade>


Ja, der Titel muss überschrieben werden. Das geschieht meiner Erinnerung nach im Klauselerteilungsverfahren. Die Voraussetzungen für die "Umschreibung" des Titels folgen aus § 727 ZPO . Wenn der GV bei dir schon gewissermaßen vor der Tür stand, wird das Klauselerteilungsverfahren aber schon längst gelaufen sein.

Du musst die oben genannten Punkte in Erfahrung bringen. Ansonsten ist das nur ein Stochern im Dunkeln. Hattest du denn schon überhaupt Kontakt mit dem GV? Oder ist der bis jetzt nur durch den Inkasso-Laden angedroht worden?

-- Editiert Heinz Dieter am 05.08.2012 21:39

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#4
 Von 
tomcell2006
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
hatte Post vom GV im Briefkasten und bin erst aus dem Urlaub zurück seit Freitag konnte mich da erst drum kümmern und Termin machen mit dem Gv weil er Frist gesetzt hatte bis Freitag.

Melde mich am Donnerstag nach dem termin beim GV nochmals, dann müsste ich mehr Infos haben darüber.

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Bei einem 20 Jahre alten Titel könnte man an eine Verwirkung des Anspruchs denken.


wichtiger Hinweis für den TE !!!



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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)




quote:
Ja wenn der Titel auf eine andere Tochtergesellschaft von der Metro übergegangen ist muss iese doch auch per gricht überschrieben werden oder??

Die Massa AG ist auf die Firma Zweite BS-Vermögensverwaltungs GmbH verschmolzen...Amtsgericht Ulm, HRB 721022.

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#7
 Von 
tomcell2006
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

wo genu hast du die Info her das die Massa AG
auf die Firma Zweite BS-Vermögensverwaltungs GmbH verschmolzen...Amtsgericht Ulm, HRB 721022.

Wäre für eine genaue Info dir Dankbar.



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#8
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Nachdem die Massa AG ihren Sitz nach Saarbrücken verlegt hatte:
Amtsgericht Saarbrücken, HRB 11420:

Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 13.04.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.04.2006 mit der Zweite BS-Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Saarbrücken (AG Saarbrücken, HRB 15492) verschmolzen.

..welche letztendlich jetzt dort:.Amtsgericht Ulm, HRB 721022 eingetragen ist.

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#9
 Von 
tomcell2006
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi, also heute habe ich erst mal Liccht ins Dunkle gebracht beim GV.

Weder er noch das Amtsgericht haben geprüft ob es überhaupt die Massa AG noch gibt, da ein Titel vorliegt und das Inkasso eine Vollmacht aus Januar 2006 vorgelegt hatte.

Aber nach den Recherchen hat sich die Massa AG im April 2006 aufgelöst.

Ich habe jetzt erst mal der Vollstreckung Widersprochen und die Einrede der verjährung der Zinsen beantragt.

Jetzt ist erst mal das Inkasso am Zug nach zuweisen das es überhaupt noch berechtigt ist hier was im Auftrag der massa Ag zu fordern bei mir.

Mal schauen was jetzt Passiert.

Ich danke dir trotzdem schon mal für die ganzen Nützlichen Infos.



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#10
 Von 
kiky
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich weiss, es ist zwar schon ein Jahr her, aber ich habe ungefähr dasselbe Problem mit Schneller Inkasso, bzgl. der Firma Massa AG, nur noch viel schlimmer. Schneller Inkasso meldete sich auch bei mir nach ca.23 Jahren und führt nun seit 2012 eine Teil Kontopfändung bei mir durch. Ich war auch schon 2012 beim Anwalt, wobei Schneller Inkasso erst in diesem Jahr (nach 3-maliger Aufforderung des Anwalts)eine Art Generalvollmacht aus Januar 2006 vorlegte, das er im eigenen Namen Forderungen geltend machen dürfe. Nun ist es aber so, das ich hier im Forum sowie auch in anderen Foren herausgelesen habe, das es sich bei Schneller Inkasso, bzgl. Massa AG immer nur um "normale Vollmachten" handeln müsste und nicht um eine Art Generalvollmacht und daher auch große Zweifel daran habe.
Wie kann ich jetzt bloß herausbekommen,ob diese Vollmacht gefälscht oder Echt ist? Vielleicht hat ja noch jemand Erfahrung mit Schneller Inkasso bezüglich Massa AG gemacht und kann mir vielleicht sagen, wie es ausgegangen ist?
Ich wäre über hilfreiche Antworten dankbar!

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"LG. Kiky"

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dir steht eine Original-Vollmacht zu (keine Kopie) und formal ausgestellt auf deinen Namen. Zudem: Wenn es die Massa AG nicht mehr gibt, kann diese auch keine Vollmacht ausstellen. Dann muss ein Forderungsübergang nachgewiesen werden (oben steht was von der Metro). Das heißt, die Metro muss das Inkasso dann bevollmächtigen und zwischen Massa und Metro muss der Forderungsübergang geregelt sein.
Wie siehts mit der Pfändung aus? Ist alles unterhalb der Pfändungsfreigrenze?

quote:
Wie kann ich jetzt bloß herausbekommen,ob diese Vollmacht gefälscht oder Echt ist?

Idealerweise indem du beim ursprünglichen Gläubiger oder dessen Rechtsnachfolger eine formale Bestätigung verlangst.

Im Zweifel fragst du deinen Anwalt, ob eine Erinnerung oder eine Vollstreckungsabwehrklage das richtige Mittel ist um drauf hinzuweisen, dass der Gläubiger nicht mehr existiert und somit der Titel und die Pfändung ungültig sind. Dann muss das Inkasso sich erst mal drum kümmern, den richtigen Forderungsinhaber nachzuweisen und im Titel eintragen zu lassen (dann geht es aber womöglich regulär weiter).

Die Generalvollmacht aus 2006 ist womöglich wirklich Unfug, denn da gab es Massa AG wohl nicht mehr, die wurde schon früher von Metro übernommen, wie man im Internet liest. Das würde ich einbringen, vielleicht liegt hier sogar Urkundenfälschung vor. Bevor man aber so weit geht, braucht man Infos.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 08.11.2013 00:35

-- Editiert mepeisen am 08.11.2013 00:37

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#12
 Von 
tomcell2006
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Also ich hatte das selbe Probleme letztes Jahr mit Schneller Inkasso. Darauf hin hatte ich den Termin beim Gerichtsvollzieher wo ich erst mal Zweifel angemeldet habe ob Schneller Inkasso überhaupt noch Berechtigt ist was im Namen der Massa AG einzufordern. Außerdem hatte ich den Zinsen Widersprochen die für 23 Jahre angelaufen waren. Denn es wurde nie versucht bei mir was zu holen in den ganzen Jahren. Seid dem hab ich nichts mehr gehört von Schneller Inkasso. Ich würde mir die Original Vollmacht vorlegen lassen, denn Kopien zählen nicht. Und wenn alles auf die Metro AG übergegangen ist muss es da einen Forderungsübergang geben oder die Massa AG hat einen Forderungsübergang an Schneller Inkasso gemacht. Aber die muss alles Beurkundet sein. Ich würde nochmals mit einem Rechtsanwalt darüber reden und gegeben falls Vollstreckungsabwehrklage einreichen lassen durch einen Anwalt.


Meine Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.Sicherheit gibt es nur beim Anwalt.

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
oder die Massa AG hat einen Forderungsübergang an Schneller Inkasso gemacht

Rechtlich ist das aber wie gesagt nur möglich, solange die Massa AG existiert. Wenn sie nicht mehr existiert, kann es keinerlei Dokument mehr geben, in dem irgendjemand für die Massa AG handelt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#14
 Von 
kiky
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

erst mal vielen Dank für alle Antworten und die vielen Tipps.
quote:
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Wie siehts mit der Pfändung aus? Ist alles unterhalb der Pfändungsfreigrenze?
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- Es liegt alles unterhalb der Pfändungsfreigrenze.Schneller Inkasso will von mir insgesamt etwa 2.800 € haben.Ich habe mir die Mühe gemacht und mir den Auszug aus dem Handelsregister (von einer Webseite) gekauft um zu sehen, wer tatsächlich der Rechtsnachfolger von der Massa AG ist. Der tatsächliche Rechtsnachfolger ist: "Zweite BS-Vermögensverwaltungs GmbH." Auch habe ich meinen Anwalt gefragt bzgl. einer Vollstreckungsgegenklage.Er sagte das dies nur innerhalb von 14 Tagen nach erhalt der Zustellung für die Kontopfändung möglich ist.Im übrigen hat sich Schneller Inkasso bereits mehrfach in Widersprüche verstrickt.

PS.Dieser Beitrag wurde von mir nochmal neugeschrieben, da Editieren nicht mehr möglich war.

Ich danke Euch herzlich für die nützlichen Tipps!

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"LG. Kiky"

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Was für Widersprüche denn?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#16
 Von 
kiky
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst hat er sich als normales Inkasso Unternehmen als bevollmächtigter Forderungsbeitreiber benannt, dann hat er sich als Rechtsnachfolger zu verstehen gegeben und dann will er die Forderung gekauft haben. Daraufhin hat mein Anwalt ihm eine Frist gesetzt, was auf seinen Namen ausgestellt ist zur Beitreibung von entweder einer Vollmacht oder aber eine Forderungsabtretung oder einen Nachweis über den Forderungskauf zur Vorlage bei meinem Anwalt. Anschließend kam dann plötzlich eine Art Generalvollmacht, die besagt, das er (angeblich)Forderungen im eigenen Namen geltend machen dürfe.- Nun stellt sich dann aber immer noch die Frage, warum er dann nicht im eigenen Namen die Kontopfändung durchführt, sondern dort lediglich als Vertreter der Massa AG auftritt?
Also in meinen Augen ist da etwas Oberfaul, oder sehe ich das vielleicht falsch?


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"LG. Kiky"

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kannst du die Schreiben einmal hier verlinken? Personenbezogene Daten mal wegeditieren.

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#18
 Von 
kiky
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, aber heute habe ich keine Zeit mehr.Ich versuche es morgen mal und hoffe, das es auch klappt.

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"LG. Kiky"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
kiky
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@mepeisen
Ich habe Dir eine PN geschrieben.

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"LG. Kiky"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

OK, ich sehe es. In der Tat extrem merkwürdig, was die da schreiben. Die Vollmacht sieht ebenfalls für mich extrem merkwürdig aus. Ich würde bis auf weiteres einmal davon ausgehen, dass die Vollmacht ungültig ist. Es passt irgendwie dazu, dass das Inkasso sich herumwindet und mehrere Varianten hat, wieso es denn nun die Hand aufhalten darf.

Betrug ist das vielleicht nicht, aber es ist schon so, dass die Vollmacht, wenn sie wirklich so verfasst wurde, einfach nur groben Unsinn darstellt. Entweder war es eine Abtretung, dann wäre es auch als solche zu formulieren oder es war ein Forderungsaufkauf, dann wäre es als solcher nachzuweisen.

Was mich an der Vollmacht ziemlich stört: Zuerst wird behauptet, das Inkasso werde berechtigt, in eigenem Namen zu handeln. Dann aber wird weiter unten behauptet, dass das Inkasso und ein unterbevollmächtigter Anwalt berechtigt seien, in Namen der Massa AG Zahlungsvereinbarungen zu treffen und Vergleiche zu schließen. es geht aber nur eins von beidem.

Der Unterschied ist aber denke ich wesentlich. Wenn das Inkasso lediglich Auftrag hatte, im Namen der Massa AG tätig zu werden, dürfen die seit Mitte 2006 nichts mehr tun, denn den Aufraggeber gibt es nicht mehr. Wenn sie aber die Forderung aufgekauft haben, ergibt die Vollmacht nicht wirklich Sinn. Zudem müsste das Inkasso wegen dem Widerspruch auch erst mal nachweisen, dass die Forderung nicht mit Firmenverschmelzung auf die neue Firma übergegangen ist, sondern wirklich aufs Inkasso.

Also ich drücke dir die Daumen, dass euer Anwalt das hinbekommt.

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-- Editiert mepeisen am 10.11.2013 17:48

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#21
 Von 
kiky
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt fällt mir fast ein Stein vom Herzen und bin jetzt doch ziemlich beruhigt. Ich dachte schon, ich sehe die ganze Sache nur (fast)alleine so.

quote:
Was mich an der Vollmacht ziemlich stört: Zuerst wird behauptet, das Inkasso werde berechtigt, in eigenem Namen zu handeln. Dann aber wird weiter unten behauptet, dass das Inkasso und ein unterbevollmächtigter Anwalt berechtigt seien, in Namen der Massa AG Zahlungsvereinbarungen zu treffen und Vergleiche zu schließen. es geht aber nur eins von beidem.


Das nur eins von beiden geht, habe ich nicht gewusst und wurde mir auch nicht gesagt.Klingt aber für mich doch schon ziemlich beruhigend.

...aber schau mal bitte hier, was ich noch höchst Interessantes im Netz gefunden habe (hoffentlich klappt es mit dem verlinken) :grins:

www.gerichtsvollzieher24.de/forum/viewtopic.php?f=10&t=1569&sid=d462a26d6efeef7a8194a642e53f6cf1

und zufällig auch noch dieses hier

http://www.kanzlei-richter.com/index.php?option=com_glossary&id=81

Ich weiss nur eins, das mir dabei ganz anders wird, wenn ich bedenke für wen und was ich eine EV abgegeben habe.

Aber dennoch beruhigt mich Dein Beitrag schon ungemein.

Sobald es etwas Neues gibt, werde ich mich wieder melden und es hier posten, denn es gibt auch sicherlich noch viele andere Menschen, die hiervon betroffen sind.



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"LG. Kiky"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Aber dennoch beruhigt mich Dein Beitrag schon ungemein.

Aus der Welt ist es deswegen ja noch lange nicht. Aber manchmal werden Inkassos ganz kleinlaut, wenn man deren Unfug durchblickt.

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#23
 Von 
deejay64
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

gibt es was neues?

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
kiky
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nein, leider noch nicht aber ich arbeite konesequent darauf hin und werde es auf jeden fall hier posten, sobald sich etwas getan hat.

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"LG. Kiky"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Ulfonix
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

Seit 2004 versucht der Schneller Inkasso bei mir eine Forderung der Firma Massa ein zu treiben. Im Jahre 2005 die selbige Forderung zu vollstrecken. Ich legte dem GV die Unterlagen vor da ich die Forderungen der Firma Massa in den Jahren 1995-1998 in monatlichen Raten an den Inkassodienst Hamburg bereits bezahlt hatte. Der GV riet mir die Vollstreckbare Ausfertigung des Amtsgerichts Mayen aus 1992 von der Firma Schneller Inkasso zurück zu fordern, was mir verweigert wurde. Im Dezember 2009 forderte Schneller Inkasso uns erneut zu Zahlung der Massaforderung auf. Im Jahre 2010 klagte ich über Rechtsanwalt gegen Schneller Inkasso auf die Herausgabe des Titels. Die Klage wurde abgewiesen.

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
kiky
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ulfonix,
ich habe Deinen Beitrag gelesen und es tut mir auch sehr leid, das Du mit der Klage nicht durchgekommen bist. - Ich hatte ja zuvor auch schon geschrieben, das Schneller Inkasso sich herausnimmt, bei mir eine Teilpfändung/Kontopfändung zu betreiben(seit 2012).Die Forderung selbst stammt von 1989 und wurde vermutlich auch schon von meinem EX-Gatten bezahlt. Ich kann es aber nicht beweisen, da er seit 2008 verstorben ist.- Fakt ist aber, dass er meine Existenz nun zerstört hat. Ich hatte zuvor ein Kleingewerbe und habe es 2013 endgültig abgemeldet. Mein Rechtsanwalt hat von Schneller Inkasso die Berechtigung gefordert, warum er gegen mich vorgehen könne. Jedoch hat Schneller Inkasso uns sage und schreibe, 3 verschiedene Versionen dazu dargelegt.Beim ersten Mal war es eine normale Vollmacht, beim zweiten Mal trat er als Rechtsnachfolger (Forderungsabtretung) auf, und beim dritten Mal will er die Forderung gekauft haben.- Erst nach ca. 1 Jahr und nach Androhung zivil u. strafrechtlicher Schritte gegen Schneller Inkasso einzuleiten hat er uns dann plötzlich eine Art Generalvollmacht zugefaxt.In dieser Vollmacht steht eine ganze Litanei und ganz am Anfang,das er Forderungen im eigenen Namen geltend machen dürfe.- Wenn diese besagte Vollmacht Echt sein sollte, dann würde sich doch die Frage eines OGV erst gar nicht stellen, ob die Vollmacht im Original vorliegen müsse oder nicht sowie das, dass die Firma ja auch zwischenzeitlich Insolvent sein könnte.(oben der Link in meinem vorigen Beitrag). - Ich bin aktuell nach wie vor immer noch auf der Suche nach Jemandem, der von Schneller Inkasso die Kopie einer Vollmacht hat, bzgl. von Massa AG.

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"LG. Kiky"

-- Editiert kiky am 21.04.2014 17:52

-- Editiert kiky am 21.04.2014 17:54

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
kiky
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ich bin es nochmal,

ich hatte noch völlig vergessen zu schreiben, das die Kontopfändung selbst, NICHT [u][/u] auf Schneller Inkasso läuft, sondern als Gläubiger die Fa. Massa AG schriftlich genannt ist und er lediglich als Vertreter der Massa AG im Schreiben des Pfändungs u.- Überweisungsbeschlusses erscheint!

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"LG. Kiky"

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#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

@Ulfonix: Wieso wurde die Klage abgewiesen? wenn du Beweise hast, dass es längst bezahlt ist, kann die Klage ja nicht einfach mal so abgewiesen werden.

@Kiky: Das haben wir ja schon durch. Was sagt dein Anwalt zu den Rechtsmöglichkeiten?

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
kiky
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@mepeisen,

Er sagte , das ich nur noch die Möglichkeit hätte, noch einmal den Teilbetrag pfänden zu lassen und dann abzuwarten, ob er wieder "hinrennt" und es erneut versucht. Ich habe es die ganzen Monate versucht mich pfänden zu lassen, aber ich kam nur 2 mal über den Satz und das Geld wurde immer wieder den darauf folgen Monat wieder eingebucht. Deshalb habe ich es erst kürzlich selbst bei der Bank freigegeben. Mein Anwalt sagte: Sobald ich auch nur irgendetwas von Ihm schriftlich bekomme oder höre, soll ich sofort und auf der Stelle einen Termin mit Ihm vereinbaren, zwecks Vollstreckungsgegenklage bezüglich all der widersprüchlichen Schreiben, die er meinem Anwalt bislang zugefaxt hat und natürlich das daraus resultierende Verlangen nach der Originalvollmacht, sowie einen Nachweis über den Erwerb des Forderungskaufs....und zusätzlich nochmals ausdrücklich Einrede gegen die Zinsen einlegen. Es dreht sich im Endeffekt einzig und allein um die Vollmacht, bzw. Berechtigung. Sollte ich jedoch zwischenzeitlich jemanden finden, der auch eine Vollmacht von Im bzgl. der Fa. Massa AG hat, die anders ist als meine jetzige, dann kann und werde ich eine Strafanzeige erstatten.....und wenn ich bis zum "jüngsten Gericht" damit gehe!

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"LG. Kiky"

-- Editiert kiky am 21.04.2014 19:24

-- Editiert kiky am 21.04.2014 19:27

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Also eine Patt-Situation.

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Und jetzt?

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