Mieterhöhung Garage um fast 37%

21. Januar 2002 Thema abonnieren
 Von 
WoZ
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 12x hilfreich)
Mieterhöhung Garage um fast 37%

Hallo,

ich habe am Freitag eine saftige Mieterhöhung für meine zwei Stellplätze in einer Tiefgarage. Alte Miete=25,56 Euro (seit Vertragsabschluß), neue Miete=35,00 Euro (ab 1. März 2002). Das macht eine Erhöhung von nur 36,93% aus, für zwei Garagen immerhin 18,44 Euro. Kann der Vermieter das so kräftig erhöhen? Ich glaube nicht, dass ich in meinem Fall von einem einheitlichen Mietverhältnis ausgehen kann. s.u.

Daten:
Wohnort: Gelsenkirchen
Die Garagen gehören zu einem Wohnkomplex und werden i.d.R. nur an Mieter verteilt.
Der Wohnungsmietvertrag ist vom 9. August 1994 (rechtlich ab 1. September 1994)
Der Mietvertrag der ersten Garage ist vom 18. Oktober 1994 (rechtlich ab 1. Oktober 1994) und beinhaltet folgenden Text: "Es wird besonders darauf hingewiesen, dass der Garagenvertrag unabhängig, d.h. nicht in Verbindung mit einer Wohnung, abgeschlossen wird."
Der Mietvertrag der zweiten Garage ist vom 2. November 2000 (rechtlich ab 1. Dezember 2000) und beinhaltet dann diesen Text: "Sollte zwischen den Parteien neben diesem Vertrag noch ein Wohnraummietverhältnis bestehen oder in Zukunft begründet werden, sind sich die Parteien darüber einig, dass beide Vertragsverhältnisse voneinander unabhängig und rechtlich selbständig sind."

Text der Mieterhöhung:
Bei der Überprüfung Ihrer Garagenmiete haben wir festgestellt, dass diese bereits seit geraumer Zeit unverändert ist und nicht mehr dem marktüblichen Preis für vergleichbare Objekte entspricht. Um weiterhin eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung gewährleisten zu können, sehen wir uns leider gezwungen, die monatliche Miete entsprechend zu erhöhen....Sofern Sie an unserem Lastschrifteinzug teilnehmen, werden wir die Änderung automatisch durchführen.

Und nun die mir wichtigen Fragen:
1. Kann der Vermieter unter diesen Umständen die Mieter überhaupt so kräftig erhöhen?
2. Hätte ich nicht eine Änderungskündigung bekommen müssen?
3. Fehlt dem Schreiben nicht die Angabe einer Frist für die Zustimmung, bzw. die Angabe von Vergleichsobjekten?
4. Kann ich überhaupt etwas tun, oder muss ich diese Erhöhung einfach hinnehmen?

Ich entschuldige mich für die Länge dieser Frage und hoffe, dass ich trotzdem Antworten erhalte.

Gruß
Wolfgang

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Raffili
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallo!
mich hätte die Antwort interessiert. Das gleiche Problem habe ich auch.

Wo kann ich die Antwort erfahren ?

90x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
WoZ
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich hatte seinerzeit einen kostenpflichtigen Auftrag an anwaltonline.com vergeben. Die Information war umfangreich, und ich würde sie allen Interessierten per eMail zukommen lassen. Es gibt einige entscheidende Punkte, die man wohl beachten muß. Stichworte: Mieterhöhung bei getrennten Mietverhältnissen, Formularvertrag. Mir hatte es am Ende nicht so viel gebracht und ich mußte die Erhöhung hinnehmen.

24x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

@ WoZ

Hallo!
Der Anwalt, der Deinen Auftrag beantwortet hat, hat ein Urheberrecht an seiner Ausführung (genauer: an seinem Werk!). Wenn Du dies per Mail an andere Interessierte weiterleitest, verletzt Du also Urheberrecht und machst Dich mindestens schadenersatzpflichtig...

Grüße
~H


-----------------
"Here is your sign, baby!"

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
WoZ
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 12x hilfreich)

Echt?
Danke für den Tip!

Dann werde ich ich es halt mit meinen eigenen Worten beschreiben, damit wenigstens der Sinn rüberkommt.
Das sollte doch dann erlaubt sein, oder?

Gruß,
WoZ

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jambw
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

@ WoZ

Hallo WoZ,
schick mir doch bitte die Antwort,
auch ich habe ab 1.2.04 dieses Problem, habe aber bislang die Mieterhöhung erst mündlich angedroht bekommen...
Danke
Mfg
JULE

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
WoZ
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 12x hilfreich)

Hi Jule,

da müsstest du mir mal erzählen ob du wirklich die gleichen Bedingungen hast. Also Wohnlage bzw. ob die Garage mit der Wohnung zusammen, oder später gemietet wurde. Da gibt es ziemlich viele Varianten, von denen ich in genau eine passe. :-))

Gruß,
Wolfgang

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Zudem von dir zitierten Text hinsichtlich der
Trennung von Wohnungs- und Garagenmietvertrag:
Das wird so gemacht, damit man auch eine Garage unabhängig von der Wohnung kündigen kann, was sonst nicht machbar wäre.
Hat aber für die Mieterhöhung keine Bedeutung.

Ich denke , dass die Miete nach Mietspiegel
angemessen ist. Den schon 1994 gemieteten Platz hast du ja recht günstig
solange nutzen können - um es mal positiv zu sehen!
Schätze mal, dass die Erhöhung hinnehmbar
ist.
Einen Änderungsvertag ( wie beim Arbeitsrecht möglich) muss man nicht vorher bekommen. Man kann ja der Erhöhung
widersprechen - wenn es sich lohnt!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Ergänzung:
Bei Erhöhungen auf der Basis von Vergleichsobjekten ist eine Zustimmung des
Mieters innerhalb von 2 Monaten nötig.

Andererseits: Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren um 20% erhöht werden. Seit 94 sind 10 Jahre vergangen.

Sie müssen damit rechnen, dass der Vermieter den Stellplatz kündigt, dass kann er mit Kündigungsfrist, aber ohne Angabe von
Gründen, da wie oben gesagt, der Mietvertrag
von Wohnung und Stellplatz unabhängig voneinander geschlossen wurden.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Desperados
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Wolfgang,

nun hat mich Dein Schicksal auch ereilt. Es wäre toll, wenn Du mir Dein Wissen von damals – muss ich ja inzwischen wohl sagen – zur Verfügung stellen könntest. Die Vertragssituation ist wie bei Dir.

Vielen Dank und beste Grüsse
Toni

-- Editiert von Desperados am 23.11.2006 12:52:23

7x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
WoZ
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich hatte es seinerzeit aus Zeitgründen nicht weiter verfolgt und bin etwas später auch umgezogen. Sicherlich sind vier Jahre Zwischenzeit eine lange Zeit im Rechtswesen. Wenn du noch konkrete Fragen hast, dann schicke mir bitte eine Mail.

Gruß,
WoZ

0x Hilfreiche Antwort

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