Überstunden ohne Zeiterfassung...
Hallo zusammen,
ich habe mal eine blöde Frage.
In unserem Unternehmen gibt es keine Art der Zeiterfassung und das hat wohl auch so seinen Sinn.
Denn die Mitarbeiter haben so viel zu tun, dass man mit den im AV genannten Stunden keinesfalls hinkommt.
Der AV sagt dazu noch, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Ist vielleicht bei einem attraktiven monatlichen Gehalt sogar ok.
Aber ich sage jetzt einfach mal, dass 2.100€ Gehalt auch nicht so die riesen Menge ist, wenn sich innerhalb von 14 Monaten über 250 Überstunden ansammeln.
Dazu kommen noch Rufbereitschaftszeiten, in denen man bestimmte Abläufe je nach Vorkommnis komplett neu durchplanen muss. Das ist meist innerhalb von 20-30 Minuten geregelt, aber man muss auch im Privatleben jederzeit damit rechnen, dass man was umplanen muss. Und das in jeder Lebenslage.
Diese Zeiten sind in den 250 Überstunden noch nicht mal mit drin.
Kann man da im Nachhineinwas machen?
AN dokumentiert seine Arbeitszeiten schon, aber als Nachweis wird das verutlich nicht gelten, oder? Er kann ja eigentlich da hin schreiben, was er will.
Würde mich halt einfach mal interessieren...denn die Situation mit der Mehrarbeit und Rufbereitschaft schlaucht ganz schön....und die großen Sprünge sind bei dem Gehalt auch nicht drin.
Verantwortung hat man aber en masse...
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von XxBombermanxX am 23.07.2012 13:02
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>Überstunden ohne Zeiterfassung...
Hallo,
also die Übnerstundenklausel sagt exakt folgendes:
quote:
Überstunden werden nicht vergütet, es sei denn, sie werden ausdrücklich vom jeweiligen Vorgesetzten angeordnet. Als Ausgleich für angeordnete Überstunden wird in nachstehender Reihenfolge Abgeltung durch Freizeit oder durch einen finanziellen Ausgleich jeweils nach Maßgabe des Arbgeitszeitrechtsgesetzes gewährt.
Sooo...angeordnet wurden Überstunden explizit eigentlich nie.
Aber jeder weiß, wenn ein Kunde mit einem Auftrag kommt, dann wird der Kunde bedient. Das ist ja überall so. Und wenn es dann mal später wird oder man früher anfängt....dann ist das so. Da braucht man als pflichtbewusster Mitarbeiter keine Anweisung von einem Vorgesetzten, damit das klar ist.
Zur Rufbereitschaft gibt es gar keine Klausel im AV.
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von XxBombermanxX am 25.07.2012 07:22
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