Kindergeld für Italiener

23. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Suu
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)
Kindergeld für Italiener

Hallo,

in einer anderen Frage, konnte ich bereits klären, dass mein Freund nicht zur Bundeswehr kann, da er kein deutscher ist. Er ist in Deutschland geboren und auch zur Schule gegangen. Mit 14 Jahren ist der mit seinen Eltern nach Italien gezogen und hat dort die Schule zu ende gemacht.

Vor einem Jahr ist er allein (ohne Eltern) zurück nach Deutschland gezogen und beginnt am 01. September seine Ausbildung. Hat er Anspruch auf Kindergeld, wenn seine Eltern im Ausland leben und er Italiener ist?

Vielen Danl

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Suu,


http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=99314.html

lg
edy


-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Suu
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für den Link. Ich konnte jetzt rauslesen, dass Ausländer auch Anspruch auf Kindergeld haben. Aber Kindergeld ist ja eigentlich für die Eltern gedacht, oder? Diese leben aber in Italien...mein Freund hier..

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Wenn die Eltern schriftlich ihr Einverständnis erklären kann das KG auf das Konto Ihres Freundes überwiesen werden.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Da wäre ich mir nicht so sicher - die Eltern könnten doch schlicht auf das italienische Kindergeld verweisen werden, das übrigens u. U. höher ist als das deutsche KG.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ein Blick ins Gesetz:
Kindergeldgesetz
§ 1 Anspruchsberechtigte
(1) Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist und auch nicht nach § 1 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird und

in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch steht oder versicherungsfrei nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ist ....

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Suu
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

hmmm okay...jetzt kann ich nicht mehr ganz folgen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Anspruch haben nur in D lebende Personen. Da die Eltern nicht in D leben, gibt es auch kein deutsches Kindergeld, auch nicht per Abzweigung. Es könnte aber Anspruch auf italienisches Kindergeld bestehen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.304 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen