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Angst vor Bewährungswiederruf unberechtigt

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Angst vor Bewährungswiederruf unberechtigt

Hallo,

ich bitte hier um Hilfe, da mein Anwalt derzeit im Urlaub ist und mir zu gut deutsch "der Arsch auf Grundeis" geht.

Ich bin im Oktober 2012 wegen Betruges zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Ich habe meine Taten vor Gericht eingestanden und dafür gerade gestanden und mache auch mein Bestes um meine Bewährungsauflagen zu erfüllen.

Mir sollte eine Betreuung zur Seite gestellt werden, welche vom Gericht jedoch abgelehnt wurde, da ich psychisch in der Lage bin meine Entscheidungen selber zu treffen.

Mit dem ersten nachweis, das ich meine Bewährungsauflagen erfülle habe ich das Gericht um Beiordnung eines Bewährungshelfers gebeten, da ich die Betreuung ja schon nicht bekommen habe.
Das war im Februar. Bis heute haben die mir keinen Bewährungshelfer zur Seite gestellt, ich komme den Bewährungsauflagen natürlich nach.

Ich habe auch eine Familienhilfe vom Jugendamt welche mich betreut.

Nun bekam ich vor circa zwei Wochen eine Klage vom Gericht.

Im Dezember 2011 habe ich sogenannte "Elfenpferde" bei einem Facebook-Flohmarkt an zwei Damen verkauft.

Es ist jeweils zweimal ein Warewert von 20 € mit Versand etc.

Die erste Dame wollte die Figuren umbedingt per Warensendung, welches ich für keine gute Idee hilt, da ich die Figuren weit unter wert verkauft habe und Warensendungen ja eben nicht versichert sind.
Sie wollte aber ausdrücklich die Figuren per Warensendung. Somit schickte ich diese raus.
Das erste Mal erhielt ich die Figuren zurück. ICh schickte nochmal raus und sie kamen nicht zurück.
Aber oh Wunder natürlich meldete die Frau sich, das sie die Figuren nicht bekommen habe.
Ich habe natürlich gesagt wann wie und wo ich die rausgeschickt habe und die Dame wurde ungehalten.
Da ich natürlich keine Anzeige wollte habe ich nun die Figuren aus meiner Sammlung, die ich eigentlich behalten wollte nochmal rausgeschickt.
Wieder kam nichts an angeblich und die Dame zeigte mich an.
Ich sollte mich schriftlich äussern und habe das natürlich getan mit allen Unterlagen die ich hatte und die Anzeige wurde eingestellt.

Die zweite Dame, die bei mir die anderen Figuren kaufen wollte bzw gekauft hat, wollte es per Päckchen welches ich auch rausgeschickt habe und das Paket kam zurück. Das teilte ich ihr mit und das ich dann eben alles per Warensendung rausschicken würde, da ich nicht aus eigener Tasche nochmal Versandkosten bezahle.
Also alles nochmal rausgeschickt und kam wieder nichts an.
Die Dame sagte also sie will die Sachen oder Geld sonst Anzeige. Ich habe ihr gesagt gut dann schicke ich nochmal raus und lasse Geld zurück gehen wenn du es wirklich nicht bekommen hast, behalte Figuren und geld zur Entschädigung.

So eine Nachricht bekam ich noch das wenn sich jetzt nichts tue sie andere Wege gehen müsse.
Daraufhin wollte ich sie einen Tag später kontaktieren und war blockiert.
Keine Kontaktmöglichkeit also mehr.

ich hatte nur noch eine Adresse und schrieb die Dame also postalisch an,das sie sich bitte mit mir in Verbindung setzen möge, das ich das eben klären kann.

Keine Reaktion. Ich schrieb einen zweiten Brief, wieder keine Reaktion. Dann einen dritten Brief mit terminlicher Aufforderung sich zu melden unter mail, telefon, oder persönlich, das ich die Sache sonst als erledigt betrachte.
Keine Reaktion.

Die beiden angeblich geschädigten liessen sich nun in dieser Flohmarktgruppe massivst über mich aus ich würde sie be*******n, was nicht stimmt.

Ich bekam nun vor zwei Wochen die Klage direkt, nichtmal eine Ladung der Polizei zur vernehmung nein direkt eine Klage.

Ich habe diese Dame aber nicht betrogen.
Ich schickte also Brav ans Gericht alle Kopien der Briefe die ich der Dame geschickt hatte und gab meinen Lebensgefährten als Zeugen an, der ja dabei
war wie ich das abgeworfen habe.

heute dann der Termin zurVerhandlung am Ende des Monats.

Ich habe eine ****** Angst, das mir meine Bewährung wiederrufen wird. Hey ch versuch, bzw kriege mein leben in den Griff, erfülle meine Bewährungsauflagen und arbeite wieder.
Ich habe ein Kind, ich hab so eine ******angst das er seine Familie verliert.

Meine Frage nun, es steht ja nun Aussage gegen Aussage, können die mir so die Bewährung wiederrufen? mensch ich hab nichts getan, diese Frau scheint mir so als ob sie sich mitder anderen zusammen geschlossen hat. Mir eine zu drücken auch die Art wie die rüberkamen.

Ich wäre für jede Einschätzung der Lage dankbar damein Anwalt im Urlaub ist und ich hier nun stehe mitder Ladung in der Hand.

Herzlichen Dank im Vorraus!



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von krisuu am 12.07.2012 12:31
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Angst vor Bewährungswiederruf unberechtigt
Wann sind Sie verurteilt worden?

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von hamburgerin01 am 12.07.2012 12:51
Status: Tao (11473 Beiträge)
Userwertung:  3,9  von 5 (von 236 User(n) bewertet)

>Angst vor Bewährungswiederruf unberechtigt
quote:
Ich bin im Oktober 2012

Kaum - Es sei denn, Sie sind "Zurück aus der Zukunft"

quote:
Mir sollte eine Betreuung zur Seite gestellt werden, welche vom Gericht jedoch abgelehnt wurde,

Was ja nicht daran hindert, sich selbst um eine Betreuung zu kümmern (z.B. auf ambulanter Basis nach SGB XII)

quote:
Das war im Februar. Bis heute haben die mir keinen Bewährungshelfer zur Seite gestellt

Und was wurde Ihnen auf Ihre Nachfragen geantwortet, die Sie sicherlich ja mal zwischendurch gestellt haben?!

quote:
können die mir so die Bewährung wiederrufen?

Um die Bewährung zu widerrufen, muß es in der neuen Sache erst mal eine Verurteilung geben. Ob es die gibt, können wir nicht wissen. Grundsätzlich ist bei Verkauf von Privat an Privat der Verkäufer aus dem Schneider, wenn der die Sachen nachweislich(!) losgeschickt hat. Daran scheint die Staatsanwaltschaft aber Zweifel zu haben, wenn sie Anklage erhoben hat (ich gehe mal davon aus, dass es eine "Anklage" (also Strafrecht) ist, und keine Klage (Zivilrecht). Der Rest wird sich bei Gericht klären.

Und ganz am Rande:

Wenn man schon wegen Betrugs vorbestraft ist (gar in lfd. Bewährung) ist es ohnehin ein heißes Eisen, Dinge ohne Versandnachweis zu versenden. Ein Päckchen bei der Post kostet 3,90 €. Dafür hätten Sie bei Hermes schon ein versichertes Paket bekommen. Anstatt doppelt und 3fach zu versenden, hätten Sie vielleicht einfach gleich am Anfang die 1-2 € mehr ausgeben sollen (oder eben nur Versand als Paket anbieten, wie ich das z.B. auch mache bei eBay, obwohl ich nicht vorbestraft bin) und als Paket mit Nachweis versenden, gerade dann, wenn schon die ersten Sendungen angeblich nicht ankamen. Wer dann noch unversichert, bzw. ohne Nachweis versendet, ist auch ein Stück weit selbst Schuld (nicht strafrechtlich gesehen)

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"


von !!Streetworker!! am 12.07.2012 13:04
Status: Tao (17936 Beiträge)
Userwertung:  4,5  von 5 (von 218 User(n) bewertet)

>Angst vor Bewährungswiederruf unberechtigt
Sie sollten das am besten mit Ihrem Anwalt besprechen, wenn er wieder da ist. So richtig gut sieht das aber nicht aus.

Verurteilt wurden Sie ja im Oktober 2012 (gemeint wohl 2011). Die Tat wäre dann danach im Dezember 2011 gewesen, was bedeutet, dass Sie nach der Verurteilung wieder weitere, einschlägige Straftaten begangen hätten.

Ich gehe auch nicht davon aus, dass man Ihnen Ihre "Erklärungen" abnehmen wird. Es ist auch irgendwie eigenartig, dass solche Sachen (Päckchen und Warensendungen kommen nicht an etc..) irgendwie immer wieder denjenigen Leuten passieren, die schon mehrfach wegen Betruges vorbestraft sind.

quote:
es steht ja nun Aussage gegen Aussage

Ja, das ist genau dieser Irrglaube, der bei Straftätern einfach nicht auszurotten ist. "Aussage gegen Aussage" gibt es nicht. Das Gericht entscheidet nach seiner freien Überzeugung (§ 261 StPO), wem es Glauben schenkt und wem nicht.

Und offen gesagt sind die Aussichten sehr schlecht, dass ein Richter Ihnen glaubt und nicht den Geschädigten.

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von Lari-Fari am 12.07.2012 13:05
Status: Legende (458 Beiträge)
Userwertung:  1,9  von 5 (von 15 User(n) bewertet)

>Angst vor Bewährungswiederruf unberechtigt
Es geht hier nicht darum das ich mich rausreden will. Sondern das ich mir nichts habe zuschulden kommen lassen.

Meine dummheit war es sicherlich das Dingen nicht versichert erneut rauszuschicken.

Nur die Aussage

"Es ist auch irgendwie eigenartig, dass solche Sachen (Päckchen und Warensendungen kommen nicht an etc..) irgendwie immer wieder denjenigen Leuten passieren, die schon mehrfach wegen Betruges vorbestraft sind. "

ist schon sehr diskriminierend. Ich habe Straftaten begangen, ja und ich habe mein Bestes getan und tue mein Bestes, um meine Straftaten wieder gut zu machen, bzw den Schaden zu begleichen.

Sonst würde ich mich wohl kaum um Betreuung und Bewährungshilfe bemühen. Nur wenn ein Rechtspfleger sagt, befindet sich in Bearbeitung, was soll ich tun?Da Auflaufen und schreien ich will jetzt aber sofort?

Nur fakt ist, ich habe hier keine Straftat begangen mich sogar mehrfach gekümmert, die Sache zu klären und stehe nun hier als vermeindlich erneuter Täter.

Hilfe habe ich derzeit nur in Form einer Familienhilfe, die mich in Sachen psychischer Gesundheit unterstützt.

Ich finde es erschreckend, das hier nun auch gleich eine erneute Straffälligkeit vermutet wird.

Den es gibt auch menschen, die aus Ihren Fehlern gelernt haben.


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von krisuu am 12.07.2012 13:25
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Angst vor Bewährungswiederruf unberechtigt
Ihre Frage ist doch beantwortet: Ja, man kann im Falle einer Verurteilung Ihre Bewährung widerrufen. OB Sie verurteilt werden, kann hier keiner voraussehen - es ist zumindest im Bereich des Möglichen, denn sonst wäre keine Anklage erhoben worden. By the way gibt es jede Menge Rechtsmittel: Eine Verurteilung können Sie mit einer Berufung angreifen. Scheitert die und die Bewährung wird widerrufen, besteht wiederum die Möglichkeit, Einspruch einzulegen und dies somit durch das Landgericht prüfen zu lassen. Außerdem gibt es neben dem Widerruf einer Bewährung auch mildere Mittel wie etwa die Verlängerung der Bewährung.

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von muemmel am 12.07.2012 13:54
Status: Tao (10852 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 244 User(n) bewertet)

>Angst vor Bewährungswiederruf unberechtigt
selbst gelöscht

-- Editiert !!Streetworker!! am 12.07.2012 18:58


von !!Streetworker!! am 12.07.2012 18:52
Status: Tao (17936 Beiträge)
Userwertung:  4,5  von 5 (von 218 User(n) bewertet)

>Angst vor Bewährungswiederruf unberechtigt
Die Waren ohne Einlieferungsnachweis zu verschicken war in der Tat nicht sehr schlau, besonders bei der frischen Vorstrafe.
Ihr Lebensgefährte kann natürlich als Zeuge bekunden, dass er bei der Einlieferung dabei war. Etwas anderes würde man allerdings auch kaum von ihm erwarten. Auch käme dann mit Sicherheit die Frage, ob er denn bei jeder Einlieferung dabei war und falls nicht, wieso ausgerechnet bei diesen.

ist schon sehr diskriminierend. Ich habe Straftaten begangen, ja und ich habe mein Bestes getan und tue mein Bestes, um meine Straftaten wieder gut zu machen, bzw den Schaden zu begleichen.
Diskriminierend? Wenn Sie beruflich damit zu tun hätten würden Sie es "Erfahrungswerte" nennen. Sicher, es kommen immer wieder Sendungen weg. Aber es wundert schon, dass dieses Pech gehäuft bei denen auftritt, die wegen so etwas vorbestraft sind.

diese Frau scheint mir so als ob sie sich mitder anderen zusammen geschlossen hat. Mir eine zu drücken auch die Art wie die rüberkamen.
Wenn Sie bei einem Online-Kauf, Ebay oder dergleichen, mal schlechte Erfahrungen gemacht haben, haben Sie keine Lust, sich lange herumzustreiten. Was glauben Sie, wie kurz und drahtig von meiner Seite der letzte Mail-Verkehr mit einem war, der mir etwas Defektes angedreht hat.
Und wieso sollten sich andere zusammenrotten, um Sie in die Pfanne zu hauen???

Ehe Sie jetzt loswettern, wieso das alles so negativ klingt:
Das wird die Sachlage sein, mit der Sie in die nächste Hauptverhandlung gehen. Damit müssen Sie sich auseinandersetzen.

Wenn Sie wieder verurteilt werden sollten, wird es auf die Art der Sanktion ankommen. Wenn wieder eine Freiheitsstrafe herauskommt, ist eine erneute BW natürlich fraglich, weil dann ein sehr schneller Rückfall zu berücksichtigen wäre. Dann steht allerdings auch ein Widerruf im Raum. Wird es eine Geldstrafe, wird es eher auf eine Verlängerung der BW hinauslaufen.
Wenn alles so läuft, wie Sie hoffen, Sie also freigesprochen werden, passiert mit der BW natürlich überhaupt nichts.

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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"


von wastl am 12.07.2012 18:52
Status: Tao (8169 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 94 User(n) bewertet)

>Angst vor Bewährungswiederruf unberechtigt
Zum einen schliesse ich mich vollumfänglich den Ausführungen von wastl an.

Zum anderen:

quote:
Sonst würde ich mich wohl kaum um Betreuung und Bewährungshilfe bemühen. Nur wenn ein Rechtspfleger sagt, befindet sich in Bearbeitung, was soll ich tun?Da Auflaufen und schreien ich will jetzt aber sofort?

Angebot:

Ich bin Sozialarbeiter in einer Einrichtung der Straffälligenhilfe. Wenn Sie mir einen Nachweis darüber mailen/faxen/schicken können , dass Sie bereits im Februar die Beiordnung eines BWH beantragt haben und über diesen Antrag bis heute noch nicht entschieden ist , kümmere ich mich um den Fall. Senden Sie mit den Nachweis und den Bewährungsbeschluß. Dann geht's los. mail-adresse oder Faxnummer gibt's per PN, wenn Sie das Angebot annehmen wollen. Und dann schauen wir mal, ob wir herausfinden, warum es 5 Monate dauert über solch einen Antrag zu entscheiden...

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"



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-- Editiert !!Streetworker!! am 12.07.2012 19:01


von !!Streetworker!! am 12.07.2012 18:59
Status: Tao (17936 Beiträge)
Userwertung:  4,5  von 5 (von 218 User(n) bewertet)

>Angst vor Bewährungswiederruf unberechtigt
Ein recht großzügiges Angebot, finde ich übrigens.


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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"


von wastl am 12.07.2012 19:01
Status: Tao (8169 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 94 User(n) bewertet)

>Angst vor Bewährungswiederruf unberechtigt
Danke für das Angebot, sich darum zu kümmern. Dies macht aber mein Anwalt wenn er wieder aus dem urlaub ist.
Sie verstehen es doch sicher, das ich nicht gerade begeistert davon bin, meine privaten Daten im Netz zu verteilen, zudem noch an eine Person, die mir gegenüber sehr negativ gestimmt zu sein scheint?

Es geht auch gar nicht das Dinge angeblich nicht ankommen. Sie müssen ja angekommen sein!

Und wenn sich zwei Personen auf einer öffentlichen Plattform zusammen raufen und Dinge schreiben die nicht stimmen, das am nächsten Tag wieder weg ist ich stattdessen Nachrichten kriege das man mich fertig macht? Und andere auch schlechte Erfahrungen mit den Personen machen?

Ich will einfach nicht für etwas meinen Kopf hinhalten müssen, was ich nicht getan habe.

Aber hier scheint man einmal Straftäter zu sein und dann eh keinen Fuss mehr auf den Boden zu kriegen.

Jetzt mal ehrlich unter erwachsenen Menschen, ich riskiere doch nicht wegen 20 € eine Bewährung, wenn ich knapp bei Kasse gehe würde ich im Notfall mir Hilfe holen bei staatlichen Einrichtungen aber nicht mehr so!

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von krisuu am 12.07.2012 21:56
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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