Nachmieter mit ungültigem Vertrag?
Nachmieter mit ungültigem Vertrag?
Glücklicherweise hatte ich es versäumt rechtzeitig bei meinem Vermieter eine Kündigung schriftlich durchzuführen, sodass ich jetzt nicht auf der Strasse sitze sondern weiter in der WG wohnen bleiben kann bis ich etwas neues finde.Nun werde ich von meinen Mitbewohnern angegriffen, ich müsse Mitte des Monats ausziehen weil sie bereits einen Nachmieter gefunden und mit ihm einen Untermietsvertrag abgeschlossen haben. Sie sind nicht kompromissbereit und feindselig und ich fürchte dass es auf einen Rechtsstreit hinausläuft.
Wie stehen dabei meine Chancen noch bis Ende des Monats in der WG wohnen zu bleiben?
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von JeanJaures am 04.07.2012 15:48
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>Nachmieter mit ungültigem Vertrag?
quote:Und wenn das mit der Wohnung geklappt hätte, hättest du dann anstandslos weiterhin die Miete gezahlt oder hättest du versucht, die da auch rauszuwinden?
Glücklicherweise hatte ich es versäumt rechtzeitig bei meinem Vermieter eine Kündigung schriftlich durchzuführen
Hast du dich mal gefragt, wie es aussieht, wenn der Nachmieter mit Schadensersatzansprüchen kommt?
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von Anjuli123 am 04.07.2012 15:52
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>Nachmieter mit ungültigem Vertrag?
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von JeanJaures am 04.07.2012 16:21
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>Nachmieter mit ungültigem Vertrag?
quote:Und jetzt ist es ein Glücksfall, weil ja nur der Nachmieter keine Bleibe hat.
Unglücksfall, der mich fast obdachlos gemacht hätte
Klasse Einstellung, aber juristisch irrelevant.Wie liefen denn eigentlich die bisherigen Absprachen so ab? Hast du dich vor Zeugen (z.B. den WG-Mitgliedern) mit dem Vermieter getroffen und habt ihr da übereinstimmend den Eindruck vermittelt, dass ihr euch bezüglich Ende deines Mietverhältnisses einig seid? ODer gibt es sonstige Belege, dass du ausziehen wolltest und der vermieter das so akzeptierte?
Dann hat du damit nämlich einen Mietaufhebungsvertrag geschlossen, das geht auch mündlich und setzt nur übereinstimmende Willenserklärungen voraus.
Klarer Fall von "Ätsch", was natürlich nur eine weitere juritisch irrelevante Nebenbemerkung ist..Du kannst natürlich auch in diesem Fall einfach wohnen bleiben, das Grundgesetz schützt deine Wohnung und dein Vermieter kann dich dann letztendlich gegen deinen willen nur mit Räumungsverfahren rechtmäßig herausbekommen. Das wird teuer, inzwischen laufen auch noch die zusätzlichen Kosten deines Nachmieters an, ...
Tja, alle diese Kosten hast du natürlich zu ersetzen, da du ja den Mietaufhebungsvertrag geschlossen hast.
von quiddje am 04.07.2012 16:44
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>Nachmieter mit ungültigem Vertrag?
Ach so, wo du deinen Mitbewohnen vorwirfst, "nicht kompromissbereit" zu sein: Wie sah dein Kompromissvorschlag denn eigentlich aus?Und wieso deutest du im Threadtitel an, dass der Nachmieter einen "ungültigen" Vertrag habe? Wenn der Vertrag ungültig wäre, dann hätte doch niemand ein Problem, oder?-- Editiert quiddje am 04.07.2012 16:47von quiddje am 04.07.2012 16:45
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>Nachmieter mit ungültigem Vertrag?
Mal eine andere Frage: Hast du für diese Schimmel-Wohnung schon einen MV unterschrieben?
Wenn ja, dann wäre es Sache des neuen VM, wie und wo er dich unterbekommt bzw. dich entschädigt.
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von HeHe am 04.07.2012 16:52
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>Nachmieter mit ungültigem Vertrag?
Vielen Dank für die Antworten, quiddje hat es am besten auf den Punkt gebracht -----------------
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von JeanJaures am 04.07.2012 17:26
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