Frage zur Pausenregelung

13. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
j.123mitglied
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Frage zur Pausenregelung

Hallo liebe Forengemeinde,

eine meiner Kolleginnen meint, sie könnte sich über die vom Arbeitgeber gesetzten Pausenregelungen hinweg setzen: Sie hat insgesamt 6 Stunden Dienst, davon 30 min. Pause, also reine Arbeitszeit 5,5 Std.
Nun ist es schon öfters vorgekommen das sie meinte ihre Pause nicht machen zu müssen (es gab offensichtlich keinen Grund warum sie diese Pause nicht nehmen konnte), sie hat mehrere, zum Teil auch schriftliche Ansage bekommen das sie ihre Pause zu machen hat.
Jetzt hat sie letzten Monat wieder in einer Dienstzeit nicht ihre Pause gemacht und ist statt dessen früher gegangen. Unser Arbeitgeber hat ihr nun klipp und klar gesagt das sie die Pause hätte machen müssen, so wie es in der Legende für die Dienstzeiten hinterlegt und uns allen bekannt ist.
Mein Kollegin meint aber weiterhin sie sei im Recht.

Also meine Frage: Wer hat Recht oder Unrecht? ;)

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119408 Beiträge, 39720x hilfreich)

Wenn die Pausenzeiten rechtssicher festgelegt sind, dann kann man diese ohne Zustimmung des Arbeitgebers nicht einfach ignorieren.
Auch das früher nachhause gehen dürfte bei widerspruch des Arbeitgebers nicht durchsetzbar sein.



Zitat:
Unser Arbeitgeber hat ihr nun klipp und klar gesagt

Nutzlos.
Bei uns folgt auf so etwas eine schriftliche Abmahnung mit ensprechender Kündigungsandrohung im Wiederholungsfalle.
Sollte Dein Chef auch mal überlegen...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

Generell ist im AZG die Pausensache so geregelt, dass nach 6 Stunden Arbeit eine Pause gewährt werden muss. Darauf bezieht sich wohl die Kollegin und in diesem Sinne wäre sie auch im Recht.. Eigentlich gibt es auch prima vista keinen Grund, TZ-Kräfte zu längerem Verweilen im Betrieb zu zwingen. Auf der anderen Seite kann es natürlich Pausenregelungen geben, die der AG festlegt - und wenn der davon nicht abweicht, hat AN das Nachsehen. Eigenmächtiges Verhalten ist und bleibt sicher riskant.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Zitat:
Eigentlich gibt es auch prima vista keinen Grund, TZ-Kräfte zu längerem Verweilen im Betrieb zu zwingen.


Sehe ich grundsätzlich auch so, aber die TE schreibt nicht, wann und warum die Pause erfolgen muss und es kommt auch auf die Art der Beschäftigung an.

Beispiel: Der AG hat Öffnungszeiten von 8.00 bis 12.00 Uhr - dann eine halbe Stunde Mittagspause, der Betrieb ist geschlossen, und öffnet nochmal um 12.30 Uhr. Bei einer solchen Konstellation macht die Pausenanordnung Sinn. Außerdem ist früher gehen nur bei einer Gleitzeitregelung möglich, nicht bei festen Arbeitszeiten.

@j.123mitglied: Was ist in deinem Fall der Hintergrund, wie sind die Arbeits-/Öffnungszeiten?

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#4
 Von 
j.123mitglied
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

wir arbeiten in einem Pflegeheim, Vorschriften wann wir eine Pause machen müssen gibt es nicht. Aber in unserem Bereich (soziale Betreuung), ist es so gut wie immer möglich eine Pause zu machen.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Die Pausen darf ein Arbeitgeber ganz allein festlegen und die muss er auch mit niemandem besprechen. Solange die gesetzlich vorgesehenen Pausen gemacht werden, kann der Arbeitgeber jede Diskussion dazu ablehnen. Und wenn er nun sagt, es wird nicht eher gegangen, dann gilt das. Solche Anweisungen zu ignorieren kann ganz schnell zu berechtigten Abmahnungen führen.

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#6
 Von 
j.123mitglied
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Meine Arbeitskollegin beruft sich auf §4 im Arbeitszeitgesetz.

Ihr geht es einzig und alleine darum IHRE Interessen durchzusetzen. Sie hatte auch vor einiger Zeit eine Abmahnung (wegen einer anderen Sache) erhalten, hatte dagegen geklagt und gewonnen (wegen Formfehlern).

Seitdem ist sie quasi unantastbar...

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

Ja - bei Abmahnungen muss der AG genau sein, sonst geht's in die Hose.
Zu 'Pausen kann man immer machen': das genau verkennt die Lage, denn Pausen müssen im Vorhinein festliegen und bekannt sein. Und wenn bei euch nichts dazu geregelt ist, hat AG auch kaum etwas in der Hand, die Kollegin - zumal sie offenbar exakt 6 Stunden zu arbeiten hat - zu einer Pause zu zwingen. Und weil die Leitung offenbar nicht gewillt ist, wirklich zu leiten, läuft sie in die Falle und wird wieder eine Niederlage erleiden. Und zu Recht.
In unserer Einrichtung hatte ich denselben Kampf mit der Personalabteilung und es hat einige Mühe gekostet zu überzeugen, dass die Leute, die nach 6 Stunden gehen, nicht eine halbe Stunde Pause abgezogen bekommen, nur weil das Programm es so vorsah.

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#8
 Von 
j.123mitglied
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry, ich muss noch etwas hinterher schieben.

Meine Kollegin hat vor ca. 1 Jahre einen Ablaufplan bekommen, welche Bewohner sie zu betreuen hat, inkl. Uhrzeiten und natürlich auch der Pause. Das ist daraus entstanden, weil die Dame lieber am PC sitzt als ihrer eigentlichen Arbeit nach zu gehen.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

.... das freilich klingt dann wieder eher nach einem Konflikt hinter dem Konflikt. Offenbar hat die Frau mehr Schwierigkeiten im Haus - oder sie ist der Ausdruck für Schwierigkeiten. Dann scheint mir die Pausenfrage doch eher eine Stellvertreter-Angelegenheit zu sein, frei nach dem Motto: man schlägt den Sack und meint den Esel.

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#10
 Von 
j.123mitglied
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

So wie ich diese Dame bisher kennen gelernt habe, hast Du auf jeden Fall nicht unrecht ;)
Sie ist bisher mit allem durch gekommen, bzw. wird alles so geregelt das es für sie passt, wie z.b.

- Kollegin A (also die Querelin), kann nicht mit Kollegin B zusammen arbeiten, es kommt zu ständigen Konflikten, also muss Kollegin C (meine Wenigkeit) mit ihr in einer Schicht arbeiten, weil Kollegin C lieber ihr Ruhe haben möchte und keine Lust auf Streit hat.
- Kollegin A betreut die Bewohner während der Frühstücksrunde nicht vernünftig, also muss Kollegin A die Frühstücksrunde nicht mehr betreuen
- Kollegin A sitzt häufig im Büro rum und macht irgendwie gar nichts, also wird das Büro, in dem auch Kollegin B und C ihre Sachen aufbewahren, aufgelöst

usw.

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#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

jetzt merken Sie selber, dass "Ruhe haben wollen und keine Lust auf Streit" bedeutet, dass die Querelin ihren Willen kriegt. So ist das dann hier doch nicht gedacht von Ihnen, scheint es mir.
Ich würde Ihnen dringend raten, an Ihrer eigenen Konfliktfähigkeit zu arbeiten, denn ohne ist man immer die Doofe, die alles mit sich machen lässt.
Wenn B und C einfach offen mit dem oder der nächsten Vorgesetzten reden und sich nicht abfertigen lassen, dann könnte das Leben von A an Bequemlichkeit verlieren.

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