Wer trägt Kosten für Wechsel der Lampe?
Hallo zusammen!
Ich hätte eine Frage zu dem folgenden Sachverhalt:
Ich bin Mieter einer Wohnung in einem größeren Wohnkomplex, der einem Immobilienfonds gehört. Als die Badezimmerlampe, die zum Inventar meiner Mietwohnung gehört, seinen Geist aufgegeben hat, bin ich davon ausgegangen, dass ein Leuchtmittelwechsel den Schaden beheben würde. Da sich das Leuchtmittel nicht aus der Fassung lösen ließ, habe ich die Badezimmerleuchte abmontiert. Dabei habe ich festgestellt, dass die Fassung der Lampe durch die Feuchte im Bad defekt war. Dies habe ich dem Hausmeister gemeldet, der daraufhin einen Elektriker bestellt hat, um die komplette Badezimmerlampe auszutauschen.
Meine erste Frage: Wer muss den Austausch der Lampe bezahlen? Ich bin davon ausgegangen, dass der Austausch der Lampe als Kosten zur Instandhaltung des Mietobjektes vom Vermieter getragen wird. Dieser hat mich jedoch mit der Rechnung des Elektrikers weiterbelastet mit der Begründung, dass ich die Badezimmerlampe nicht hätte abmontieren dürfen, sondern hätte sofort den Hausmeister informieren müssen.
Meine zweite Frage: Muss ich die Rechnung bezahlen, wenn mich der Hausmeister bei der Beauftragung des Elektrikers nicht darüber informiert, dass ich hierfür die Kosten tragen muss? Wenn ich das vorher wüsste, hätte ich den Austausch von einem befreundeten Elektriker durchführen lassen, was kostenneutral gewesen wäre.
Der Immobielienfonds hat wahrscheinlich festangestellte Anwälte, die sich mit Mietrecht auskennen. Da ich keinen Rechtschutz habe, möchte ich keinen Rechtsstreit eingehen, den ich nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinne.
Vielen lieben Dank für Eure Antworten.
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von pierot am 25.06.2012 23:47
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>Wer trägt Kosten für Wechsel der Lampe?
Was sagt denn der Mietvertrag zu den sogenannten Kleinreparaturen? Erst lesen und dann eventuell die Rechnung zurück geben, wenn dort nichts vermerkt oder die angegebene Summe kleiner ist.
Uns, wenn durch eigene Reparaturversuche die Lampe beschädigt wurde, dürfte die Frage nach dem Bezahler der Rechnung doch schon beantwortet sein.
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von Liane46 am 26.06.2012 08:36
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