Deutsche Staatsangehörigkeit für Neugeborenes
Folgender fiktiver Fall:
Eine junge Dame, 21 Jahre alt, Kriegsflüchtling aus dem Kosovo mit den Eltern als Baby im Alter von 2 Jahren, lebt seit fast zwanzig Jahren in Deutschland. Sie arbeitet seit dem 18.Geburtstag in Deutschland, finanziert sich selber, bezieht keinerlei Sozialleistungen und wohnt alleine.
Im Urlaub in der alten Heimat verliebt sie sich und heiratet dort im Sommer 2011 einen Kosovaren. Der Kososvare lebt weiterhin im Kosovo.
Sie wird schwanger und reist nach dem Urlaub wieder zurück nach Deutschland. Dort beantragt sie Ende 2011 die unbefristete Niederlassungserlaubnis, die ihr im März 2012 erteilt wird.
Im Mai 2012 bringt sie ihren Sohn in Deutschland zur Welt.
Die deutschen Behörden verweigern dem Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, begründen dies nicht ("Der Fall ist kompliziert.") und fordern die junge Mutter auf, über das Konsulat die kosovarische Staatsangehörigkeit zu beantragen.
Meine Fragen:
1.) Welche Staatsangehörigkeit hat dieses Kind rechtmäßig inne?
2.) Welche Möglichkeiten gibt es, für das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe!!!
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-- Editiert gloegg am 22.06.2012 10:05
von gloegg am 22.06.2012 10:05
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>Deutsche Staatsangehörigkeit für Neugeborenes
"Im Urlaub in der alten Heimat verliebt sie sich und heiratet dort im Sommer 2011 einen Kosovaren."
Welch ein Zufall.
"Der Kososvare lebt weiterhin im Kosovo."
In dem Fall ist die deutsche Staatsbürgerschaft wohl nicht sehr relevant für das Kind. Da beide Eltern Kosovaren sind und sicher nicht auf Dauer getrennt leben wollen, sondern im Kosovo zusammen, ist es sinnvoll, wenn das Kind auch diese Staatsangehörigkeit besitzt.
Oder soll das Mittel zum Zweck sein, den "Kosovaren" nach Deutschland zu holen?
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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."
von bear am 22.06.2012 13:38
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>Deutsche Staatsangehörigkeit für Neugeborenes
Erst einmal danke für den hilfreichen Hinweis bezüglich der Aufenthaltszeiten, ya338066-97.
Da die junge Mutter seit dem Tag arbeitet, zu dem sie ihre Arbeitserlaubnis erhalten hat, ist hier eine Überprüfung der Aufenthaltstitel sicherlich angebracht. Zum Tag der Geburt besitzt die Mutter jedenfalls ein unbefristetes Aufenhaltsrecht.
Daher wird sie auch in Deutschland bleiben wollen. Sicherlich verständlich, hat Sie doch 95% ihres Lebens hier verbracht, finanziert sich selber, wohnt und arbeitet hier.
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von gloegg am 23.06.2012 18:05
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