>Doppelhaus-Abriss
@lawless
"Allerdings werden auf dich die Kosten für die Statik auf dem Nachbargrundstück zukommen, der Wetterschutz sowieso. Da du "schuldlos" angebaut hast, schuldest du zwar keinen Schadensersatz, fällig wird aber die Überbaurente nach § 912 BGB."
Huch,jetzt wird es noch kompliezierter.
1.)Offiziell habe ich gar nicht angebaut.Der Bauantrag wurde von den Eltern gestellt und später wurde mir das Grundstück geschenkt.
2.)Wieso muss ich irgendwelche Statiken bezahlen.Der neue Nachbar muss ja nicht abreißen.
3.)Und wieso Wetterschutz?Bei mir fehlt die Wand und ich habe keinen Wetterschutz.
Kann es sein,das wir etwas aneinander vorbei reden?
@HeHe
Das Testament ist so,daß das alte Haus meine Geschwister erben.Und ich das Grundstück mit angebautem Haus,als Voraberbe bekommen habe.
Also habe ich bei dem Verkauf vom alten Haus kein Mitspracherecht.Allerdings suchen mich die neuen Käufer alle auf,um Eventualitäten zu verhandeln.Im Grunde will ja niemand Ärger.Aber eventuelle Kosten,will auch keiner Tragen.
Da auch noch nichts konkret ist,wollte ich nur eine Vorabinfo,damit mir mein Standpunkt besser klar wird.
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-- Editiert nixda00 am 21.06.2012 08:42
von nixda00 am 21.06.2012 08:21
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