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kann man üble Nachrede auch später anzeigen?

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kann man üble Nachrede auch später anzeigen?

Unsere Nachbarin, mit der bereits konflikte bestehen hat vor meiner arztpraxis lauthals auf dem flur des ärzthauses vor vorbeilaufenden patienten gesagt, wenn sie noch einmal sehe, dass meine frau den sohn schlägt würde sie die anzeigen.
da meine frau mit der reden wollte fühlte sie sich bedrängt und holte die polizei. vor der polizei gab sie an, sie habe erstmals gestern (wir wohnen schon 5 tage da) beobachtet, wie meine frau dem jungen einen nackenschlag gegeben habe. zudem sei es bei uns sehr laut und sie würde schimpworte hören.in wirklichkeit zog meine frau den jungen zur seite und kratzte aus versehen mit dem schlüssel. da wir direkt danach beim arzt waren wegen eines asthmaanfalls ist auch dokumentiert, dass der junge nix hat. trotzdem kommt das Jugendamt jetzt zu uns. Frage: kann ich den ausgang der Jugendamtkontakte erst abwarten und die frau dann wegen übler nachrede anzeigen oder muss ich das sofort tun.

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von wittwer am 13.06.2012 16:01
Status: Praktikant (21 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 41 weitere Beiträge zum Thema "Nachrede".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>kann man üble Nachrede auch später anzeigen?
Da wäre zunächst der zuständige Schiedsmann zuständig.

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von xxsirodxx am 13.06.2012 17:09
Status: Unsterblich (1688 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 30 User(n) bewertet)

>kann man üble Nachrede auch später anzeigen?
Das ist aber mehr als üble Nachrede.
Abgesehen von der Beweislage, wären die Straftatbestände wohl noch Vortäuschung einer Straftat und ggf. Verfolgung Unschuldiger.

Das Anzeigen muss man nicht sofort machen, aber das würde ich tun, um die Glaubwürdigkeit gegenüber des Jugendamtes ggf. zu stärken und ausserdem wurde ja vielleicht auch wegen des angeblichen Nackenschlages von Amts wegen auf Grund der (laut dir) Falschaussage ein Strafverfahren gegen deine Frau eingeleitet...

-- Editiert seba79 am 13.06.2012 21:46


von seba79 am 13.06.2012 21:46
Status: Unsterblich (1592 Beiträge)
Userwertung:  3,7  von 5 (von 79 User(n) bewertet)


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