Berliner Testament, Tod Stiefvater, Nachlassverwal
Hallo,
gleich mein erster Beitrag hier im Forum und gleich ein gewaltiger Brocken.
Vor 2 Wochen verstarb mein Stiefvater (ich bin nicht adoptiert) mit dem ein Berliner Testament mit meiner Mutter (Verstorben) existiert was mich als Alleinerben einsetzt.
Nach dem Tod habe ich auch keinen Schlüssel erhalten da die Kripo (es musste nach dem Auffinden des Toten eine Fremdeinwirkung ausgeschlossen werden) den Schlüssel mit allem was dazu gehört an das Nachlassgericht weitergegeben hat, da noch ein Bruder des Verstorbenen existiert und der Beamte beim besten Willen nicht wusste wem er den Schlüssel geben sollte.
So nun zu den Problemen. Wie läuft so eine Sache jetzt an? Ich habe eine Abschrift des Testaments und wie sollte ich vorgehen ? Es besteht zumal die Möglichkeit das das Anwesen und der Betrieb hohe Schulden hat und so denke ich das eine Nachlassverwaltung stattfinden wird.
Nun habe ich ja daran gedacht, die Erbschaft auszuschlagen, aber wie ist es denn wenn am Ende nach der Zufriedenstellung aller Gläubiger ein Rest stehen bleibt ?
Würde ich auch ein Restguthaben bekommen wenn ein Nachlassinsolvenzverfahren eingeleitet werden würde ?
Ich weiss das ist alles recht komplex, aber über jeden kleinen Tip würde ich mich freuen.
Grüsse
Con
-----------------
""
von con242 am 13.06.2012 00:55
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:
0,0 von 5
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Berliner Testament, Tod Stiefvater, Nachlassverwal
Das mit der 6 Wochen Frist habe ich schon herausgelesen. Die Frage ist nunmal das wenn in der Nachlassinsolvenz etwas uebrig bleiben sollte, wer den Rest bekommt. Und vor allem wer raeumt das Haus leer?
Ich weisss das Schulden da sind, aber es gibt immer noch Gegenwerte, Haus, Grundstuecke ect.
Wie kann man da vorgehen ?
-----------------
""
von con242 am 13.06.2012 15:23
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:
0,0 von 5
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden