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Berliner Testament, Tod Stiefvater, Nachlassverwal

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Berliner Testament, Tod Stiefvater, Nachlassverwal

Hallo,

gleich mein erster Beitrag hier im Forum und gleich ein gewaltiger Brocken.

Vor 2 Wochen verstarb mein Stiefvater (ich bin nicht adoptiert) mit dem ein Berliner Testament mit meiner Mutter (Verstorben) existiert was mich als Alleinerben einsetzt.

Nach dem Tod habe ich auch keinen Schlüssel erhalten da die Kripo (es musste nach dem Auffinden des Toten eine Fremdeinwirkung ausgeschlossen werden) den Schlüssel mit allem was dazu gehört an das Nachlassgericht weitergegeben hat, da noch ein Bruder des Verstorbenen existiert und der Beamte beim besten Willen nicht wusste wem er den Schlüssel geben sollte.

So nun zu den Problemen. Wie läuft so eine Sache jetzt an? Ich habe eine Abschrift des Testaments und wie sollte ich vorgehen ? Es besteht zumal die Möglichkeit das das Anwesen und der Betrieb hohe Schulden hat und so denke ich das eine Nachlassverwaltung stattfinden wird.

Nun habe ich ja daran gedacht, die Erbschaft auszuschlagen, aber wie ist es denn wenn am Ende nach der Zufriedenstellung aller Gläubiger ein Rest stehen bleibt ?
Würde ich auch ein Restguthaben bekommen wenn ein Nachlassinsolvenzverfahren eingeleitet werden würde ?

Ich weiss das ist alles recht komplex, aber über jeden kleinen Tip würde ich mich freuen.

Grüsse
Con

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von con242 am 13.06.2012 00:55
Status: Frischling (5 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1945 weitere Beiträge zum Thema "Testament".


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>Berliner Testament, Tod Stiefvater, Nachlassverwal
Sie müssen innerhalb von 6 Wochen (Ausschlussfrist!) nach Kenntnisnahme beim Nachlassgericht die Erbschaft ausschlagen od. Nachlassverwaltung/-insolvenz beantragen. Sie können dies auch beim Notar machen.

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von hamburger-1910 am 13.06.2012 02:20
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 39 User(n) bewertet)

>Berliner Testament, Tod Stiefvater, Nachlassverwal
Das mit der 6 Wochen Frist habe ich schon herausgelesen. Die Frage ist nunmal das wenn in der Nachlassinsolvenz etwas uebrig bleiben sollte, wer den Rest bekommt. Und vor allem wer raeumt das Haus leer?

Ich weisss das Schulden da sind, aber es gibt immer noch Gegenwerte, Haus, Grundstuecke ect.
Wie kann man da vorgehen ?

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von con242 am 13.06.2012 15:23
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Berliner Testament, Tod Stiefvater, Nachlassverwal
Sie können sich mit dem Insolvenzverwalter verständigen wenn Sie das Haus leerräumen wollen.Das spart Kosten.
Der Insolvenzverwalter wird sich einen Überblick über das
Vermögen und die Verbindlichkeiten verschaffen.
Er wird die Gläubiger zumindest anteilmäßig befriedigen.
Ist das Vermögen höher als die Verbindlichkeiten wird das
Restvermögen nach Abzug der Kosten an den/die Erben ausgezahlt.


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von xxsirodxx am 13.06.2012 16:38
Status: Unsterblich (1633 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 30 User(n) bewertet)

>Berliner Testament, Tod Stiefvater, Nachlassverwal
Hast du lt. Testament denn schon einen Erbteil deiner Mutter erhalten? Hatte deine Mutter denn etwas zu vererben?

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von TiA2010 am 16.06.2012 21:35
Status: Unsterblich (850 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 21 User(n) bewertet)

>Berliner Testament, Tod Stiefvater, Nachlassverwal
Nein, ich hatte damals nichts geerbt. Ich wollte den Betrieb ja auch nicht in Schwierigkeiten bringen mit meinem Pflichtteil. Hätte das besser damals gemacht, aber nach 9 Jahren wird es wohl dazu zu spät sein....

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von con242 am 16.06.2012 21:41
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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