quote:Wurde der Bordcomputer auch für dein Auto beschrieben, oder passt er ganz einfach nicht, weil DU esnicht wusstest?Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Beschreibung richtig war und du das nur angegeben hast mit der falschen Beschreibung um die bei PP rechtswiedrig das Geld wiederzubeschaffen, bzw dem anderen sozusagen zu stehelen!
leider habe ich das falsche gekauft, es passt bei mir nicht.
quote:Du hast das Recht wenn die Beschreibung OK war, den Artikel zu behalten, diesen so schnell wie möglich auch wieder zu bezahlen. Machst du das nicht, dann hast du das Recht die Anwaltsrechnung die dir der andee senden wir zu zahlen! Machst du das dann auch nicht, dann hast du das recht dich verklagen zu lassen und zudem noch die aufkommenden Gerichtskosten zu bezahlen.Wie gesagt ich gehe von einer Beschreinung aus die richtig ist, dann hast du kein Rückgaberecht, sondern nur das Recht den Artikel zu nehmen und zu bezahlen...
Was für ein Recht habe ich?
quote:Welches Recht???Die Beschreibung ist so OK! Wi egesat es gibt mit sicherheit mehrere verschiedene Teilenummern! Und ganz ehrlich gesagt, bau das Teil bei dir ein, oder verkaufe es wieder, ich würde es einbauen und ich weiss wovon ich rede.Ein Rückgaberecht hast du nicht, deie Beschreibung ist OK so wie sie ist!Was du jetzt gemacht hast kann man ohne weiteres als Diebstahl ansehen, dass du dir unrechtmässig Geld zurückgeholt hast...
Ich bestehe auf mein Recht
quote:Wer sagt das die Teilenummern von ersten gebauten Vectra B bis hin zum letzten gebauten Vectra B gleich sein müssen? Erstens gibts verschiedene Modelljahre, eine Teinummernveränderung kann es allein schon aufgrund der Modelljahresänderung geben.Auch kann die Teinummer einfach nur erstetzt worden sein, durch eine andere. Eine Teinummer ist nicht Bestandteil der Auktion, du hast kein Anrcht auf eine bestimmte Teilenummer, sondern nur das Anrecht auf ein Teil was in besagtem Auto funktioniert, egal welche Nummer es trägt.
Nähmlich ein MID welches eine andere Teilenummer hat?
quote:Nein ist es nicht, nur funktionieren muss es, solange keine Expliziete NUmmer angegeben war ist diese egal...
Das ist wohl kein Grund?
quote:Dann ist das deine Entscheidung.
Wenn Ich aber nun keine andere nehmen will?
quote:Klar kann das vorkommen, dann muss man halt mal dazu stehen.
es kann doch mal passieren das man sich verließt?
quote:Können schon, aber dazu muss er sich auch dafür bereit erklären.
Kann der Käufer den Artikel nicht einfach zurücknehmen
quote:Ein Fernabsatzgesetz gibt es nicht! Du sprichst von einem 2 wöchigem Rückagaberecht, dies ist aber nur so, wenn du bei einem gewerblichen VK gekauft hast, hast du bei einem privaten gekauft hast du KEINERLEI Rückagberecht!!!
bzw muss er das nicht laut Fernabsatztgesetz innerhalb 2 Wochen?
quote:Das ist dein Pech, nicht das Pech des VK!!! Solange das teil der Beschreibung entspricht ist das dan dein Pech. Du kannst es doch selber weiterverkaufen, da spricht doch nichts dagegen.
Ich kann mit dem Teil nix anfangen da es nicht für mein Auto passt.
quote:Dan wird ermittelt. ber nicht nur Strafrechtlich, sondern hauptsächlich zivielrechtlich würde da was auf dich zukommen, Anwaltskosten, evtl Gerichtskosten, jeh nachdem wie weit du es gehen lässt...
Was passiert wenn er mich bei der Polizei anzeigt?