Darf Vermieter die Genehmigung für erlaubnispflichtige Tierhaltung eine zusätzliche Kaution (wegen möglichen zusätzl. Schäden durch Tierhaltung) zvoraussetzen ?
Aus welchem Grunde ?
zusätl. Kaution für Tierhaltung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Da schreibst du den Grund (sogar mit "wegen" eingeleitet) und dann fragst du danach?
Oder fragst du nach wegen der potentiellen Überschreitung der maximalen Mietkautionshöhe?
Diese ist nicht gegeben, wenn diese Kaution nicht zur Mietkaution gehört, sondern eine gezielte Kaution für durch das Tier verursachte Sachschäden darstellt. So hat es zumindest wohl das Landgericht Hamburg gesehen im Urteil vom 9.1.2003 (333 S 51/01). Gegensätzlich dazu war das Amtsgericht Aachen im 85 C 85/05
; dort wird die zusätzliche Kaution ausdrücklich als nicht nötig angesehen, da die Wohnung ja sowieso ordentlich zurückgegeben werden müsse.
Man muss es also geschickt formulieren und darf keineErhöhung der Mietkaution daraus machen.
Generell wird die Zustimmung wohl nur mit einer Widerrufsklausel erfolgen; die Genehmigung kann also unter bestimmten Umständen wieder entzogen werden.
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