Hallo,im Jahr 2010 wurde ich in einem Forum betrogen.Ich bezahlte für eine Ware, die ich nie bekommen habe. Eine Strafanzeige hatte ich damals bereits gestellt und die Staatsanwaltschaft bearbeitete diese Sache weiter.Da ich nun mein Geld zurück möchte, wollte ich einen abschreckenden Mahnbescheid dem Verkäufer zukommen lassen. Allerdings habe ich keine Adresse von ihm. Würde das Gericht mir die Daten rausgeben? Welche Alternativen gibt es sonst?Gruß
Wie sollte das Mahngericht diese denn heraus bekommen??? Abgesehen davon ist es nicht seine Aufgabe Adreesen zu suchen.Eventuell könnte ein Anwalt in die Akte der Staatsanwaltschaft Einsicht nehmen, kostet aber ca. 50 EUR
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Nach § 406e V StPO hast du als "Verletzter" einen Anspruch darauf, dass dir Auskünfte aus den Prozessakten gegeben werden, auch ohne RA.Ansprechpartner ist die StA.
Gemäß § 406e Abs. 1 S. 1 StPO setzt das Recht zur Akteneinsicht die Darlegung eines berechtigten Interesses voraus.Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche ein berechtigtes Interesse des Verletzten einer Straftat, das zu einer Akteneinsicht berechtigt (BVerfG, NJW 2007, 1052).Ob ein Mahnbescheid eine abschreckende Wirkung hat, muss allerdings bezweifelt werden.