Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364709
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Vertragsrecht » Gekauft - Kein Geld & Keine Ware

Gekauft - Kein Geld & Keine Ware

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

521 Aufrufe

Gekauft - Kein Geld & Keine Ware

Hallo,

im Jahr 2010 wurde ich in einem Forum betrogen.

Ich bezahlte für eine Ware, die ich nie bekommen habe. Eine Strafanzeige hatte ich damals bereits gestellt und die Staatsanwaltschaft bearbeitete diese Sache weiter.

Da ich nun mein Geld zurück möchte, wollte ich einen abschreckenden Mahnbescheid dem Verkäufer zukommen lassen.

Allerdings habe ich keine Adresse von ihm. Würde das Gericht mir die Daten rausgeben?

Welche Alternativen gibt es sonst?

Gruß

-----------------
""


von xvideo77 am 05.06.2012 03:41
Status: Praktikant (18 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 342 weitere Beiträge zum Thema "Geld".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Gekauft - Kein Geld & Keine Ware
Wenn du weißt, in welchem Ort er wohnt oder zumindest wohnte, kannst du ganz einfach beim örtlichen Einwohnermeldeamt nachfragen. Kostet 7,00 EUR:


von Borion am 05.06.2012 10:24
Status: Philosoph (646 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 119 User(n) bewertet)

>Gekauft - Kein Geld & Keine Ware
quote:
Würde das Gericht mir die Daten rausgeben?

Wie sollte das Mahngericht diese denn heraus bekommen???
Abgesehen davon ist es nicht seine Aufgabe Adreesen zu suchen.

Eventuell könnte ein Anwalt in die Akte der Staatsanwaltschaft Einsicht nehmen, kostet aber ca. 50 EUR





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 05.06.2012 22:12
Status: Tao (21038 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Gekauft - Kein Geld & Keine Ware
quote:
Welche Alternativen gibt es sonst?


Nach § 406e V StPO hast du als "Verletzter" einen Anspruch darauf, dass dir Auskünfte aus den Prozessakten gegeben werden, auch ohne RA.

Ansprechpartner ist die StA.

-----------------
""


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 05.06.2012 23:13
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Gekauft - Kein Geld & Keine Ware
Gemäß § 406e Abs. 1 S. 1 StPO setzt das Recht zur Akteneinsicht die Darlegung eines berechtigten Interesses voraus.

Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche ein berechtigtes Interesse des Verletzten einer Straftat, das zu einer Akteneinsicht berechtigt (BVerfG, NJW 2007, 1052).

Ob ein Mahnbescheid eine abschreckende Wirkung hat, muss allerdings bezweifelt werden.

-----------------
""


von hamburger-1910 am 06.06.2012 00:29
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 39 User(n) bewertet)


123recht.net ist Rechtspartner von:

364709
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109883
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online