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Nebenkostenabrechnung fällig???

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Nebenkostenabrechnung fällig???

Hallo zusammen,

ich bin Anfang April 2011 in eine WG gezogen, leider ergab sich nach sehr kurzer Zeit (Auszug 31.08.2011 auch Mietvertragsende)dass diese WG so keinen Bestand hat. Der Abrechnungszeitraum bestand also nur von 01.04.2011 bis 31.08.2011, da das Haus völlig neu saniert wurde und vorher Jahre niemand darin gewohnt hat.
Muss ich jetzt bis Ende August der ehemaligen Vermieterin noch Zeit geben, und ab wann hab ich einen rechtlichen Anspruch auf den 5 monatigen Abrechnungszeitraum.

Ich weiss, das diese Vermieterin leider selber sehr verpeilt ist, (drohte mit fristloser Kündigung, obwohl wir schon gekündigt hatten, da sich auf Grund von Bankwechsel und zu später Bekanntgabe seitens des Vermieters, der Mieteingang um 10 Tage verschoben hatte/ wollte Entschädigung wegen Bohrlöcher im Bad -Duschvorhangstange-...) und befürchte das sie, was die Abrechnung an geht, auch die Fristen nicht einhält.

Vielleicht weiss ja jemand was, oder hat selbst Erfahrungen sammeln können....

wünsch euch allen schonmal einen schönen Tag!!!

LG Zoe

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von clarence_garden am 31.05.2012 08:50
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Nebenkostenabrechnung fällig???
quote:
Abrechnungszeitraum bestand also nur von 01.04.2011 bis 31.08.2011,

Falsch!

Das ist der Mietzeitraum. Ein Abrechnungszeitraum beträgt 12 Monate, das kann aber muss nicht das Kalenderjahr sein.

Da viele Rechnungen (Stadtwerke, Grundsteuer, Versicherungen, etc.), das Haus betreffend, erst Ende des Jahres eintreffen, kann eine Abrechnung nicht schon bei eurem Auszug gemacht werden.

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von Liane46 am 31.05.2012 09:23
Status: Unsterblich (960 Beiträge)
Userwertung:  1,3  von 5 (von 24 User(n) bewertet)

>Nebenkostenabrechnung fällig???
Hallo Zoe

Der Abrechnungszeitraum ist meistens 1.1.-31.12, es können aber auch andere Zeiträume vereinbart werden. Wie das in ihrem MV geregelt ist kann hier niemand sagen, da müssen sie schon mal dareinschaun.

Der Abrechnungszeitraum hat also nichts damit zu tun, wie lange man nun in der Wohnung gelebt hat. Auch wenn sie zum 31.08. ausgezogen sind, kann der VM sich also bis zum 31.12.12 Zeit lassen mit der Abrechnung.

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von guest-12311.06.2012 09:58:36 am 31.05.2012 09:25
Status: Philosoph (585 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 10 User(n) bewertet)

>Nebenkostenabrechnung fällig???
Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr (==Regelfall, andere Abrechnungszeiträume sollten im MV vermerkt sein) ist hat die Vermieterin noch bis zum 31.12.2012 Zeit die Abrechnung zu erstellen.
Das lässt sich, wenn jemand offensichtlich voll den Durchblick hat und nicht verpeilt ist, auch ganz leicht im Internt selbst ergockeln.


von JollyJumper am 31.05.2012 09:26
Status: Unsterblich (1118 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 51 User(n) bewertet)

>Nebenkostenabrechnung fällig???
Moin Moin zusammen,

vielen Dank schonmal für die vielen Antworten!!! Dann hab ich ja noch ein bischen Zeit, bevor ich der ehemaligen Vermieterin auf den Nerv fallen kann...!!!

LG Zoe

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von clarence_garden am 31.05.2012 09:31
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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