Hallo,
meine Ehe mit einer Russin wird demnächst in Russland geschieden. Wir haben ein gemeinsames Kind.
Nach dem russischen Recht kann das Gericht in der Situation, wo der Unterhaltspflichtige im Ausland lebt, einen festen Monatsbetrag bestimmen.
Hat jemand hier Erfahrung als Jurist bzw. Betroffener, an welche Beträge sich die russischen Gerichte überhaupt orientieren, wenn es um einen in Deutschland lebenden und berufstätigen Unterhaltspflichtigen geht?
Unterhaltszahlungen nach Russland
21. Februar 2005
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Frage vom 21. Februar 2005 | 15:56
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlungen nach Russland
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#1
Antwort vom 21. Februar 2005 | 19:30
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
#2
Antwort vom 23. Februar 2005 | 11:29
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke
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#3
Antwort vom 23. Februar 2005 | 16:34
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
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