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Marken und Haftung

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Marken und Haftung

Hallo,
angenommen, 3 Personen (A, B, C) sind Inhaber einer Marke. Die Marke schützt ein Produkt, welches bei einer sehr speziellen Handwerksleistung zum Einsatz kommt. 2 dieser Personen (A + B) sind als Vertriebfirma für den Vertrieb dieser Leistung zuständig, die 3. Person (C) hat eine andere Firma, durch welche die Leistung erbracht wird.

Nun wird es kompliziert:
Das für die Leistung erforderliche Produkt wird durch eine weitere andere Firma (D) hergestellt. Diese Firma erlaubt, ein von Ihr hergestelltes Produkt unter dem von den Dreien geschützten Markennamen zu vermarkten und einzubringen.
Für das Produkt sind staatliche Prüfungen (Bauinstitut) erforderlich, welche direkt auf den Produktnamen (Markennamen) hinterlegt werden müssen. Die Herstellerfirma dieses Produktes ist somit auch Lizenznehmer des Markennamens (denke mal, daß man das so nennt).

Die Frage: Angenommen, bei der Leistung würde irgendwann eine Haftung erforderlich, wer könnte betroffen sein / wer muß wie haften?

Soweit ich es beurteilen kann:
1. Der Ausführende (C) müßte für fehlerhafte Verbeitung haften.
2. Gibt es so etwas wie Produkthaftung? Für ein fehlerhaftes Produkt müßte dann doch die Herstellerfirma (D) haften.
3. Wären A + B (Vertreter) von einer Produkthaftung betroffen, da sie Markeninhaber sind?

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von rightsaidrecht am 13.05.2012 21:46
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 18 weitere Beiträge zum Thema "Marken".


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>Marken und Haftung
Sorry, meine Frage ist wohl recht kompliziert...
Also, es soll letztendlich nur sicher sein, daß A + B keine Haftung betrifft, da sie ja weder produzieren, noch verarbeiten. Als Handelsvertreter können sie ja nicht die Produktion oder Montage beeinflussen.

Die Hauptfrage ist also, ob die Inhaberschaft einer Marke, welche zur reinen Absicherung der Beteiligten dienen soll (= daß nur A und B als Vertreter dieses Produkt verkaufen) die Haftung verändern kann?

Wäre keine Markeneintragung vorhanden, würde die Haftung ja bei mangelhafter Ausführung der Verarbeiter treffen und bei mangelhaftem Produkt den Hersteller.

Kann also die Markeneintragung negative Auswirkungen für die Verkäufer haben?

-- Editiert rightsaidrecht am 14.05.2012 07:43


von rightsaidrecht am 14.05.2012 07:25
Status: Stift (35 Beiträge)
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>Marken und Haftung
Eine Marke hat mit einer Haftung für ein Produkt nichts zu tun.

Für die Qualität eines Produkts haftet der Hersteller des Produkts, der Vertreiber des Produkts, und der Verkäufer des Produkts - entsprechend seiner jeweils gegebenen Zusagen oder der gesetzlichen Vorschriften.

Wenn ich 17 Teile für mein Produkt von 17 Lieferanten einkaufe, dann haften 18 Firmen für mein Endprodukt: Zuallererst ich, dann noch per Regress die 17 Lieferanten.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."


von Gerd aus Berlin am 14.05.2012 09:37
Status: Unsterblich (1383 Beiträge)
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>Marken und Haftung
Hallo Gerd!
Also ändert das Vorhandensein / die Eintragung einer Marke nichts an den "normalen" Gegebenheiten, welche ohnehin vorliegen?

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von rightsaidrecht am 14.05.2012 10:36
Status: Stift (35 Beiträge)
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