Hallo,
ich steige nicht so ganz durch die Kostenaufstellung. Schaut mal bitte:
Hauptforderung 39, 96
Zinsen auf Hauptforderung 1,01
vorgerichtliche Mahnkosten/ Auslagen 15,00
Auslagen Bonitäts- u. Adressprüfung 3, 70
= 59,67
1,2 Geschäftsgeb. gem. Nr. 2300 VV RVG 30,00
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 6,00
0,00 % MwST gem. Nr. 7008 VV RVG 0,00
Gesamtsumme: 95,67
Sind also die o.g. Kosten die des Unternehmens und die unteren die des Anwaltes?
Auslagen für Bonität und Adressprüfung? Wird das grundsätzlich gemacht? Sind denn die Kosten für eine Hauptforderung in Höhe von knapp 40 Euro ok?
Vielen Dank für eure Hilfe
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Forderungsangelegenheit Anwaltskanzlei
2. Mai 2012
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Frage vom 2. Mai 2012 | 07:41
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 3x hilfreich)
Forderungsangelegenheit Anwaltskanzlei
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#1
Antwort vom 2. Mai 2012 | 07:47
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Forderung unstrittig und Du bist im Verzug ?
Wenn ja dann sind die Kosten im grünen Bereich
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
#2
Antwort vom 2. Mai 2012 | 08:07
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 3x hilfreich)
Ok, vielen Dank für deine Hilfe
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