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Kindergeld

Hallo,

ich bin 18 Jahre alt und Allein lebend. Und beziehe Kindergeld da ich eine Schulische Ausbildung zum Kinderpfleger mache. Da ich ab dem 22.8 eine neue betriebliche Ausbildung starte möchte ich nun aus Persönlichen Gründen vorzeitig am 11.5 abbrechen.

Nun zu meiner Frage: Muss ich mich als Arbeitsuchend/Ausbildungssuchend melden für die "Übergangszeit" damit ich weiter Kindergeld bekomme oder reicht es wenn ich das Fomular KG 11a ausfülle.

Ich bitte um Antwort.

Mit freundlichen grüen Marc

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von go337289-67 am 24.04.2012 11:37
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Kindergeld
Übergangszeiten von max. 4 Monaten sind für den KG-Anspruch unschädlich - Sie müssen sich also nicht arbeits- oder ausbildungssuchend melden.

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von muemmel am 24.04.2012 12:51
Status: Tao (10852 Beiträge)
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