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Kündigung wenn Vermieter auf Arbeitsplatz auftauch

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Kündigung wenn Vermieter auf Arbeitsplatz auftauch

Hallo liebe leser

Ich habe einen Mietvertrag (über eine voll Möbellierte Wohnung) mit einer Mindestmietdauer von einem Jahr und wollte wissen, ob es da Sonderrechte gibt diesen Mietvertrag zu kündigen, da mein Vermieter schon 2-mal auf meiner Ausbildungsstelle war und mich bei der Betreiber Familie in ein unpassendes Licht gerückt hat des Weiteren behauptet er einen Zweitschlüssel zu haben und droht mir ständig mich rauszuschmeißen, wenn ich meine Miete nicht am Ersten bezahle. Leider kann ich ihm die Miete tatsächlich immer erst zum 13 eines Monats überweisen. Was aufgrund der Tatsache geschieht, dass ich mein Lohn auch erst am 12 eines Monats bekomme, (das wusste ich bei Anmietung leider nicht)
Wenn ich gar nicht zahle oder früher ausziehe würde er mich auf Schadenersatz verklagen.


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von kimberly123 am 21.04.2012 21:18
Status: Frischling (3 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 10043 weitere Beiträge zum Thema "Kündigung".


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>Kündigung wenn Vermieter auf Arbeitsplatz auftauch
quote:
ob es da Sonderrechte gibt diesen Mietvertrag zu kündigen

Nö!

quote:
behauptet er einen Zweitschlüssel zu haben

Dann wechsel den Schließzylinder an der Tür aus.

quote:
Leider kann ich ihm die Miete tatsächlich immer erst zum 13 eines Monats überweisen.

Und das ist tats#ächlich übel, denn die Miete muss bis spätestens am dritten Banktag auf dem Konto des Vermieters sein. Leih dir Geld, damit du mit der Zahlung in die Spur kommst.


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von Liane46 am 22.04.2012 08:59
Status: Unsterblich (959 Beiträge)
Userwertung:  1,3  von 5 (von 24 User(n) bewertet)

>Kündigung wenn Vermieter auf Arbeitsplatz auftauch
Nach dem Gesetz ist die Miete bis spätestens zum 3. Werktag des einzelnen Zeitabschnittes (in dem Fall des Monates) fällig. (556b BGB).

Wenn jetzt die Miete regelmässig zum 13. d. Monates kommt, Betonung liegt auf regelmässig, dann könnte V "ein Auge zudrücken" und dies hinnehmen.

Er muss es allerdings auch nicht. Was aber auch nicht geht ist auf dem Arbeitsplatz zu erscheinen und Theater zu machen.

Ist es denn nicht möglich die Miete einmalig aus dem Erspartem zu finanzieren und dann immer zum Ersten.

Dann wäre natürlich kein Anlass für Streitereien mehr gegeben !


von Barni Gröllheimer am 22.04.2012 09:05
Status: Unsterblich (1501 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 30 User(n) bewertet)

>Kündigung wenn Vermieter auf Arbeitsplatz auftauch
quote:
Permanent verspätete Mietzahlung ist ein Kündigungsgrund

Ist das so? Muss nicht ein Gesamt-Rückstand von (weiß die genaue Zahl nicht mehr) 2 oder 3 Monatsmieten entstehen?

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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."


von Katanaka am 23.04.2012 15:12
Status: Legende (493 Beiträge)
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