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eBay: Lastschriftverfahren fehlgeschlagen

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eBay: Lastschriftverfahren fehlgeschlagen

Hallo an alle!

Ich bin keiner der viel bei eBay verkauft. Habe mit der letzten Auktion erst 2 Artikel verkauft. Bei der letzten Auktion habe ich allerdings von ebay eine "Strafe" wegen einem fehlgeschlagenen Lastschriftverfahren bekommen (8€). Dies sind ja die Kosten, die bei sowas glaube ich enstehen - soweit so gut.

Jetzt zu meinem Problem bzw. warum ich die Sache nicht akzeptieren will:

Warum soll ich eine "Strafe" in Höhe von 8,00€ zahlen, nur weil das Lastschriftverfahren fehlgeschlagen ist? An meinen Kontodaten hat sich nichts geändert und ich habe bereits einmal einen Artikel verkauft, wo sie auch Geld eingezogen haben!

Kontonummer, BLZ, sowie Kontoinhaber haben sich nicht geändert.

Die Suchfunktion habe ich schon genutzt, nichts passendes gefunden.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

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von kasprl am 20.04.2012 23:39
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>eBay: Lastschriftverfahren fehlgeschlagen
Hallo,

ich vermute mal, dass die Lastschrift von deiner Bank abgelehnt wurde, weil das Konto nicht ausreichend gedeckt war. Und das wäre dann leider dein Verschulden.

Du kannst zwar versuchen nachzuweisen, dass der wirkliche Schaden geringer ist, aber der Aufwand lohnt in der Regel nicht.

MfG Stefan



von reckoner am 21.04.2012 00:25
Status: Unsterblich (3845 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 124 User(n) bewertet)

>eBay: Lastschriftverfahren fehlgeschlagen
Das selbe Problem hatte mein Bruder auch!
Konto hat sich nicht geändert, es wurde in der Vergangenheit schon erfolgreich abgebucht und war mehr als ausreichend nachweislich gedeckt, dennoch kamen Forderungen von Ebay, die die Hauptforderung (soweit verständlich), wie auch weitere Gebüren verlangten, nur weil Ebay zu unfähig war, abzubuchen.

Ich würde überprüfen ob das Konto ausreichend gedeckt war und wenn dieses so war, bei Eay einen Beleg für die versuchte Abbuchung fordern.
Die unstrittige HAUPTforderung würde ich überweisen und der Forderungen der weiteren Gebühren widersprechen.

Leider ist ebay dafür bekannt, gewöhnlich recht kundenunfreundlich zu agieren und erstmal so zu tun, als wäre der Kunde der dumme, der ja irgendwas falsch gemacht haben muss.
Bei meinem Bruder kamen auch solche Behauptungen und keinerlei Belege über missglückten Abbuchungen oder ähnliches. Letztendlich hat er aber nur die Hauptforderung bezahlt und lässt nach diesem Ärger die Finger von Ebay.


-- Editiert seba79 am 21.04.2012 04:17


von seba79 am 21.04.2012 04:16
Status: Unsterblich (1592 Beiträge)
Userwertung:  3,7  von 5 (von 79 User(n) bewertet)

>eBay: Lastschriftverfahren fehlgeschlagen
Erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Mein Konto war zu 110% gedeckt und ich verstehe einfach nicht, was da schief gehen sollte. Normal müssten blockierte Lastschriften ja auch auf den Kontoauszügen vermerkt sein?! Naja ich frag mal bei meiner Bank nach.

Wie hat dein Bruder denn Kontakt zu ebay aufgenommen? Per Post? Weil Online gibt es ja nur diese Standardantworten. Und ein Anruf kostet ja schon fast soviel wie die 8€ Strafe.

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von kasprl am 21.04.2012 10:39
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>eBay: Lastschriftverfahren fehlgeschlagen
Mein Bruder hatte damals nur mit Mail Kontakt zu Ebay gehabt, denn weitere Kosten hätte er bestimmt nicht erstehen lassen, dann wäre es halt darauf hinaus gelaufen, dass Ebay klagen hätte müssen und auf die Nase gefallen wäre, da mein Bruder alle sein Pflichten erfüllte, nur Ebay gepennt hat.

Ich kann dir die Kontakt-Adresse jetzt leider nicht mehr sagen, aber dort kamen keine Standartantworten (zumindest keine Textbausteine), sondern schon von richtigen Menschen, die aber, wie gesagt, wenig einsichtig waren, meinem Bruder die Schuld gaben (obwohl er gar anbot zu belegen, dass sein Konto zum Zeitpunkt definitiv gedeckt war), keinerlei Belege oder sonst was lieferten, woraus man irgendwelchen Abbuchungsversuche ersehen hätten können...

Wichtig ist einfach, dass die die Hauptforderung, die eigentlich abgebucht werden sollte, überweist und dass du gegenüber eBay eben den Rest der Forderung begründet widersprichst.
Auch wenn nur eine Standartantwort kommen sollte, könntest du damit zumindest schon mal das Versenden und die Ankunft deines Widerspruches belegen..

-- Editiert seba79 am 21.04.2012 11:23


von seba79 am 21.04.2012 11:20
Status: Unsterblich (1592 Beiträge)
Userwertung:  3,7  von 5 (von 79 User(n) bewertet)


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