Antrag auf Vorschuss = Lebensmittelgutschein

19. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
hartzpf4sich
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag auf Vorschuss = Lebensmittelgutschein

Hallo,

es geht um eine Bedarfsgemeinschaft mit 2 personen, welche ein paar mehrkosten im monat April 2012 zu tragen hatte

zur sicherheit und zeitgemäss wurde ein geringer vorschuss von 90€ für ende des monats beantragt,(FATAL) da diese 90€ laut haushaltführung/rechnung für den 19/20 April notwendig sein werden-bzw mittellosigkeit zu erwarten ist aufgrund der mehrkosten.

somit beantragte die bedarfsgemseinschaft am 8.April einen vorschuss auf die zu erwartenden leistungen.


Die zuständige Sachbearbeiterin forderte eine auflistung ALLER gekauften gegenstände von den "steuergeldern" des monats April, welche sie bekam (lange liste)

(die mehrkosten ergeben sich durch 80€ schulden und 60€ Apotheke) weshalb der 90EUR vorschuss beantragt wurde

die Sachbearbeiterin unterstellte nun falsche haushaltung ,unwirtschaftliches verhalten- und weigert sich einen vorschuss auszuzahlen

verwies auf die mehraufwendentschädigung welche einer der personen in der bedarfsgemeinschaft ausführt.

die bedarfsgemeinschaft verwies darauf mitlerweile MITTELLOS zu sein.

nun kam der teamleiter dazu und bot einen 50€ lebensmittelgutschein (vom edeka) an- welcher dann von der regelleistung abgezogen wird und auch nicht gerade der supermarkt mit den preisen zum haushalten ist.

auf den hinweis dass dies diskriminierend sei, und dem vorschuss stattzugeben ist aufgrund der darlegung der ausgaben/mittellosigkeit /zu erwartenden leistungen / MAE /keine sanktionen

wurde abgewiesen: begründung falsche haushaltung

Lebensmittelgutschein von 50 EUR sei möglich

Vorschuss von 90 EUR nicht

man wurde dann quasi dazu gezwungen den gutschein anzunehmen, oder dagegen zu klagen.


die bedarfsgemeinschaft bekommt die aussage vom teamleiter auch schriftlich zugesandt


gibts einen anwalt der so ein mandat aufnehmen würde? :-)
gibt mehrere sachen die sachbearbeiterin handelt mitlerweile willkürlich. brauche dringend anwaltliche unterstützung zur gegenwehr

berechtigungsschein(e) -kein problem



-----------------
""

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@hartzpf4irsich:

Einen Rechtsanspruch auf einen Vorschuss gibt es m.E. im laufenden Leistungsbezug nicht. Ein solcher Rechtsanspruch existiert viel mehr nur dann, wenn Du einen Antrag stellst, feststeht das Du auch Anspruch hast, aber die Anspruchshöhe - aus welchen Gründen auch immer - noch nicht abschließend festgestellt werden kann. Das ist bei Euch aber aktuell nicht der Fall, sodass die Gewährung eines Vorschusses eine Ermessensleistung ist.

Ermessensleistung bedeutet wiederum, dass das Jobcenter einen sehr weiten Entscheidungsspielraum hat. Es muss lediglich sichergestellt werden, dass alle vergleichbaren Sachverhalte innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des selben Jobcenters auch gleich behandelt werden. Wenn die interne Weisung zum Beispiel lautet, Barvorschüsse werden im laufenden Leistungsbezug nicht gezahlt, dann ist das zwar sehr restriktiv, rechtlich aber m.E. nicht zu beanstanden.

Ein Lebensmittelgutschein ist - das sehe ich ebenso - ein Stück weit diskriminierend. Andererseits ist es besser, damit wenigstens Lebensmittel einkaufen zu können, als Kohldampf zu schieben. Und auch bei Edeka gibt es sehr viele Artikel der Hausmarke, die vergleichbar günstig sind wie beim Discounter.

quote:
die mehrkosten ergeben sich durch 80€ schulden und 60€ Apotheke


Schulden haben den Leistungsträger (mal abgesehen von Mietschulden oder vergleichbarem) grundsätzlich nicht zu interessieren. Diese sind für jeden Leistungsanspruch irrelevant.

In einem Monat 60,- € für die Apotheke werfen allerdings Fragen auf. Warum werden diese Kosten nicht von der Krankenkasse getragen? Wurde bereits die Zuzahlungsbefreiung beantragt und gewährt?

quote:
gibts einen anwalt der so ein mandat aufnehmen würde?


In der Angelegenheit "Vorschuss" sehe ich eigentlich wenig bis gar nichts was ein Anwalt tun könnte.

quote:
gibt mehrere sachen die sachbearbeiterin handelt mitlerweile willkürlich. brauche dringend anwaltliche unterstützung zur gegenwehr


Dann müsstest Du mal verraten wo Du wohnst. Dann kann vielleicht auch jemand eine Empfehlung für einen Anwalt geben.

quote:
berechtigungsschein(e) -kein problem


Sagt wer? Über die Ausstellung eines Beratungshilfescheines entscheidet im ersten Schritt der zuständige Rechtspfleger beim Amtsgericht. Und die sind oftmals sehr kreativ bei der Konstruktion von Ablehnungsgründen.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hartzpf4sich
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Axel,

Danke für deine antwort

quote:
In einem Monat 60,- € für die Apotheke werfen allerdings Fragen auf. Warum werden diese Kosten nicht von der Krankenkasse getragen? Wurde bereits die Zuzahlungsbefreiung beantragt und gewährt?


die zuzahlungsbefreiung gilt im falle von chronischen krankheiten + geringem jährlichen einkommen (10% nicht übersteigt...?)
fällt leider in diesem fall aus.

dem sachbearbeiter wurde auch angeboten den betrag in form eines darlehens anzuweisen, da wäre mit begründungen viel spielraum offen.

in diesem fall ist die gewährung eines "lebensmittelgutscheines" fehl am platz

die gemeinschaft hat frühzeitig einen "mageren vorschuss/darlehen" beantragt

von einem "Barvorschuss" in form von bargeld/barschecks war ja auch keine rede, das amt hatte genug zeit zu prüfen und das geld per überweisungsträger anzuweisen

quote:
Sagt wer? Über die Ausstellung eines Beratungshilfescheines entscheidet im ersten Schritt der zuständige Rechtspfleger beim Amtsgericht. Und die sind oftmals sehr kreativ bei der Konstruktion von Ablehnungsgründen.


daumen hoch ich hatte die rechtspflegerin bisher immer auf gutem fusse erwischt :-) dann klappts auch ohne anmeldung





-----------------
""

-- Editiert hartzpf4sich am 19.04.2012 18:18

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
hartzpf4sich
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Tatsächlich werden diese Mittel aus Steuergeldern bezahlt.
Und da diese kanpp sind, kann das JobCenter damit auch nicht um sich werfen.


über die verteilung von steuergeldern brauchen wir nicht zu diskutieren, schon garnicht über die sinnvolle oder rechtsmässige verteilung. es geht im übrigen um bereits zugesprochene leistungen, welche 7tage später so oder so- ausgezahlt werden.

quote:
Aufgrund dieses Sachverhalts?
Obwohl du dir den offensichtlich nicht leisten kannst?
Da wundert mich die Einschätzung des JobCenters zu deiner Finanzplaung nicht.


mittellos ist ein dehnbarer begriff ;-)
vorm amt heisst das "man ist pleite"

für andere heisst es evt: ich habe gerade nix über um mein 99€ sackhaarshampoo zu kaufen

quote:
Das muss nichts heißen, da über jeden Sachverhalt neu entschieden wird.
Und wie man dir bereits erklären wollte, kann man auch mit einem BR-Schein keinen Anwalt zum Zaubern bringen.


zaubern braucht der anwalt nicht, mein aktuellster bescheid ist fehlerhaft und muss ins widerspruchverfahren (anderer fall) erfolgsaussicht ist denke ich gut


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@hartzpf4sich:

quote:
dem sachbearbeiter wurde auch angeboten den betrag in form eines darlehens anzuweisen, da wäre mit begründungen viel spielraum offen.


Darlehen können nur für solche Dinge gewährt werden, die im Regelbedarf enthalten sind und - aus welchen Gründen auch immer - aktuell nicht gedeckt werden können. Die Tilgung von Schulden gehört definitiv nicht zum Regelbedarf.

Klar kannst Du jetzt gegenhalten und sagen, die Schulden sind ja schon bezahlt und jetzt will ich ein Darlehen um Lebensmittel zu kaufen, die im Regelbedarf enthalten sind. Dieser Bedarf an Lebensmitteln kann aber nur deshalb aktuell nicht gedeckt werden, weil zuvor Schulden getilgt und Medikemente gekauft wurden. Und einer weiteren zweckfremden Verwendung der zustehenden Mittel will man durch die Gewährung eines Lebensmittelgutscheines verhindern. Irgendwie durchaus logisch finde ich.

quote:
in diesem fall ist die gewährung eines "lebensmittelgutscheines" fehl am platz


Sagst Du. Und warum soll das so sein? Außer weil Gutscheine diskriminierend sind?

Wie bereits geschrieben: Auf einen Vorschuss im laufenden Leistungsbezug besteht kein Rechtsanspruch. Wenn das Jobcenter dennoch einen gewährt, obliegt es demselben zum einen die Bedingungen dafür festzulegen und zum zweiten die Höhe und die Art der Vorschussgewährung zu bestimmen. Das kannst Du akzeptieren oder eben auch nicht. Wenn nicht, dann gibt es eben auch keinen Vorschuss. So leid es mir tut, aber so ist das nunmal.

quote:
von einem "Barvorschuss" in form von bargeld/barschecks war ja auch keine rede, das amt hatte genug zeit zu prüfen und das geld per überweisungsträger anzuweisen


Mit Barvorschuss war auch nicht zwangsläufig Barzahlung gemeint, sondern eben Leistungsgewährung in Geld anstatt Gutschein.

quote:
daumen hoch ich hatte die rechtspflegerin bisher immer auf gutem fusse erwischt :-) dann klappts auch ohne anmeldung


Wie oft und für was für Rechsangelegenheiten hast Du denn schon Beratungshilfe in Anspruch genommen? Je öfter das vorkommt, umso größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwann auch nach Gründen für eine Ablehnung gesucht wird. Ich sage damit keineswegs, dass Dir nicht ggf. Beratungshilfe zusteht, sondern weis lediglich darauf hin, dass die Ausstellung eines Beratungshilfescheines kein Automatismus ist und es dabei durchaus auch zu Problemen kommen kann.

quote:
zaubern braucht der anwalt nicht, mein aktuellster bescheid ist fehlerhaft und muss ins widerspruchverfahren (anderer fall) erfolgsaussicht ist denke ich gut


Na ja, zuerst hattest Du noch nach einem Anwalt für die Geschichte mit dem Gutschein gefragt. Und da sehe ich auch weiterhin für einen Anwalt keine Möglichkeit, irgendetwas für Dich zu erreichen.

Darüber hinaus schreib uns doch mal etwas mehr über den Fall mit den guten Erfolgsaussichten. Vielleicht können wir da ja auch ohne Anwalt helfen.

Ansonsten bleibt die Frage nach dem Wohnort wenn Du Anwälte empfohlen bekommen möchtest.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hartzpf4sich
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Axel,

quote:

Darüber hinaus schreib uns doch mal etwas mehr über den Fall mit den guten Erfolgsaussichten. Vielleicht können wir da ja auch ohne Anwalt helfen.

Ansonsten bleibt die Frage nach dem Wohnort wenn Du Anwälte empfohlen bekommen möchtest.

Gruß,

Axel


es geht in diesem fall um einmalige leistungen (erstausstattung) welche mit fachanwalt und viel gedult zugesprochen wurde, (bar)

es wurde eine kurze frist vereinbart die kaufbelege vorzulegen- was auch geschah

nach 5monaten fällt der sachbearbeiterin auf, dass knapp 200€ angeblich nicht belegt wurden.

dann wurde dies im neuen bescheid heimlich mit angerechnet. ohne bemerkung

es wurde alles belegt, von daher unterstelle ich dem jobcenter dies verschlampt zu haben. und sich unverhältnismässig 5!! monate später erst zu melden, wobei und zudem der sachbearbeiterin dies erst auffiel als man den vorschuss beantragte.

nun ich kenne den verkäufer ,und er kann auch nochmals bestätigen dass ich den gegenstand für 200€ bei ihm erworben habe.

erfolgsaussichten denke ich sehr gut, da alle belege und beweise vorhanden sind

man könnte dies evt noch aus der welt schaffen indem ich den verkäufer mal mit auf jobcenter nehmen würde ,oder eine schriftliche bestätigung einholen

dies aber erst mit anwalt






-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hartzpf4sich
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Ansonsten bleibt die Frage nach dem Wohnort wenn Du Anwälte empfohlen bekommen möchtest.


Frankfurt am Main und umgebung

habe einen Fachanwalt für sozialrecht, dieser ist aber die nächste zeit im urlaub

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.