Videoüberwachung in Kaufhäusern

18. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Cadura
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Videoüberwachung in Kaufhäusern

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine kurze Frage bezüglich dessen, was im Bereich der videoüberwachung in Kaufhäusern erlaubt ist und was nicht. Es geht hier um 2 Aspekte:

1. Präventive Überwachung (Eingänge, Verkaufsräume)
2. Versteckte Überwachung (Kassen, Lieferanteneingänge)

Gibt es dort eine europaweite (innerhalb der EU) einheitliche Regelung, was bezüglich der Punkte 1 und 2 erlaubt ist und in welchem Umfang?

Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Wenn in geschlossenen Räumen videoüberwacht wird,
muß am Eingang des Hauses mit entsprechender Beschilderung darauf hingewiesen werden.
Die EU hat das Thema wohl noch nicht behandelt.

-- Editiert xxsirodxx am 19.04.2012 14:23

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,

mein Vorredner unterliegt da leider einem Irrtum! Oftmals wird an eingängen darauf hingewiesen - dies dient jedoch mehr der Abschreckung!

zu 1.) Ja das ist erlaubt - mit Ausnahmen (wie z.B. Toilette, Umkleide usw.)!
zu 2.) Auch das ist erlaubt aber eingeschränkt! Ggf. muss hier der Betriebsrat eingeschaltet werden.

1x Hilfreiche Antwort

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