Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine kurze Frage bezüglich dessen, was im Bereich der videoüberwachung in Kaufhäusern erlaubt ist und was nicht. Es geht hier um 2 Aspekte:
1. Präventive Überwachung (Eingänge, Verkaufsräume)
2. Versteckte Überwachung (Kassen, Lieferanteneingänge)
Gibt es dort eine europaweite (innerhalb der EU) einheitliche Regelung, was bezüglich der Punkte 1 und 2 erlaubt ist und in welchem Umfang?
Vielen Dank!
-----------------
""
Videoüberwachung in Kaufhäusern
18. April 2012
Thema abonnieren
Frage vom 18. April 2012 | 10:12
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Videoüberwachung in Kaufhäusern
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Internationalen Recht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internationalen Recht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. April 2012 | 14:22
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1340x hilfreich)
Wenn in geschlossenen Räumen videoüberwacht wird,
muß am Eingang des Hauses mit entsprechender Beschilderung darauf hingewiesen werden.
Die EU hat das Thema wohl noch nicht behandelt.
-- Editiert xxsirodxx am 19.04.2012 14:23
#2
Antwort vom 19. April 2012 | 18:16
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
mein Vorredner unterliegt da leider einem Irrtum! Oftmals wird an eingängen darauf hingewiesen - dies dient jedoch mehr der Abschreckung!
zu 1.) Ja das ist erlaubt - mit Ausnahmen (wie z.B. Toilette, Umkleide usw.)!
zu 2.) Auch das ist erlaubt aber eingeschränkt! Ggf. muss hier der Betriebsrat eingeschaltet werden.
Und jetzt?
Schon
268.376
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen