Wir haben vor einiger Zeit einen Hund aus dem Tierheim geholt, nach und nach stellt sich heraus, dass alle Angeben - welche das TH machte - nicht stimmen.
Gibt es irgendwo verbindliche Richtlinien für TH oder können die einen wirklich so verarschen, ohne dass man sie mal am Schlawittchen nimmt? Wie sieht es mit Haftung für TA-Kosten aus, da das Tier viel älter und chronisch krank ist?
Rückgabe des Hundes steht außer Frage, der kann ja nun wirklich nichts dafür.
Danke für die Mithelfe schon einmal
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Tierheim Rechte und Pflichten
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Sind die angebl. falschen Angaben denn nachweislich und absichtlich falsch gemacht worden?
War die chronische Krankheit auf jeden Fall bekannt und wurde verschwiegen?
Wer hat denn das Alter des Tieres festgelegt und wie unterschiedlich sind die Altersangaben? (wahrscheinlich 2 Tierärzte, 2 Meinungen?)
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Gibt es irgendwo verbindliche Richtlinien für TH oder können die einen wirklich so verarschen, ohne dass man sie mal am Schlawittchen nimmt?
Bevor man diese Frage beantworten kann, müsste man zuerst noch ein paar Infos zu dem Sachverhalt bekommen.
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[color=blue]Bevor man diese Frage beantworten kann, müsste man zuerst noch ein paar Infos zu dem Sachverhalt bekommen. [/color]
Was denn?
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[color=blue]Sind die angebl. falschen Angaben denn nachweislich und absichtlich falsch gemacht worden?
War die chronische Krankheit auf jeden Fall bekannt und wurde verschwiegen?
Wer hat denn das Alter des Tieres festgelegt und wie unterschiedlich sind die Altersangaben? (wahrscheinlich 2 Tierärzte, 2 Meinungen?) [/color]
Absichtlich ? ... nachlässig würde ich mal sagen, es wurde zB verschwiegen, dass die Tiere hier in Deutschland (Hund kommt aus dem Ausland)nicht tierärztlich untersucht werden, dadurch kann das TH Arglosigkeit heucheln und den neuen Besitzern ein krankes Tier andrehen, man *wusste* ja nichts davon.
Das Alter des Hundes wurde mit 2 Jahren angegeben, der Hund ist zwischen 8 und 10 Jahre alt, 3 Tierärzte 1 Meinung!
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Wir haben vor einiger Zeit einen Hund aus dem Tierheim geholt
Wann aus dem Tierheim geholt. Vor einiger Zeit ist doch recht unpräzise.
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nach und nach stellt sich heraus, dass alle Angeben - welche das TH machte - nicht stimmen.
Was denn für Angaben? Das Alter?
Das der Hund zwischen 8 und 10 Jahre alt ist und das das Tierheim den Hund mit 2 Jahren angegeben hat, ist allerdings schon sehr ärgerlich und dies hätte das Tierheim sicherlich im Vorfeld erkennen müssen.
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Wie sieht es mit Haftung für TA-Kosten aus, da das Tier viel älter und chronisch krank ist?
Hätte das Tierheim von der Erkrankung wissen müssen?
Evtl. hat der Hund in der Zeit im Tierheim keinerlei Symptome gezeigt.
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@Scappler (leider finde ich die Zitierfunktion nicht, sry)
Aus dem Tierheim Anfang September 2011 geholt, seitdem Dauergast beim TA, TH wurde informiert am 18.09. (nach dem 3. TA Besuch und der ersten Diagnosen) bis heute ca. 1.300 € TA-Kosten.
Der krasse Altersunterschied ist nicht nur ärgerlich, sondern erklärt nun auch viele chronische Krankheiten wie zB
Grauer Star, Arthrose, HD, Zahnfleischwucherungen (da wächst das Zahnfleisch über die Zähne, eine sehr schmerzhafte Geschichte, der Hund kann nicht richtig essen, muss dringend behandelt werden), mehrfacher Allergiker ... nur um einige diagnostizierte Erkrankungen des Hundes zu nennen.
Wäre der Hund ordentlich tierärztlich untersucht worden, wäre alles sofort aufgefallen, zumal der Hund erkrankt abgegeben wurde, war wir als Laien natürlich nicht erkannt haben, unser TA aber sofort noch BEVOR das Tier untersucht wurde.
TH wurde angeschrieben ... hüllt sich in Schweigen. Wir wollen auf jeden Fall den Kaufpreis erstattet bekommen und eine Beteiligung an den TA-Kosten.
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Nachtrag ... TA hat sofort die Auswirkung der Allergie, der HD und des grauen Star erkannt, die anderen Sachen selbstverständlich erst nach ordentlicher Untersuchung einschließlich großes Blutbild.
-- Editiert AltesHaus am 16.04.2012 19:51
TH hat Entschädigung gezahlt UND es wurde vereinbart, dass wir nun auch Eigentümer des Hundes sind.
Ihr seht ein Erfolg, man darf sich nicht entrechten lassen.
Es grüßt AltesHaus
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TH hat Entschädigung gezahlt UND es wurde vereinbart, dass wir nun auch Eigentümer des Hundes sind.
Ihr seht ein Erfolg, man darf sich nicht entrechten lassen.
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