GEZ bei Urlaub

12. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Papa44
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ bei Urlaub

Ich bin 2x im Jahr 6 bzw 8 Wochen im Ausland. Kann/soll ich da meine Gebühren sparen, indem ich mich bei der GEZ abmelde und dann nach 6 bzw 8 Wochen wieder anmelde? Oder geht das garnicht?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mannsde
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 36x hilfreich)

Ich habe mir mal die Seite der GEZ angeschaut. Dort heißt es unter "Gebührenpflicht":

Nach der gesetzlichen Definition ist derjenige Rundfunkteilnehmer, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält.

Demnach kommt es nicht darauf an, ob du zu Hause bist oder nicht, sondern ob du ein Rundfunk- oder Fernsehgerät "zum Empfang bereit" hältst. Schließlich wäre es ja theoretisch auch möglich, dass ein Dritter während deiner Abwesenheit in deiner Wohnung wohnt und fernsieht.
Du müsstest dann wohl vor Urlaubsantritt deine Geräte im Keller oder in der Garage einmotten, dich abmelden und nach dem Urlaub die Geräte wieder hervorholen. Ob sich das finanziell lohnt, weiß ich nicht, denn laut GEZ.de muss man ohnehin immer für den vollen Monat bezahlen. Schau dir einfach mal die Website an.

Gruß
Mannsde

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#3
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Richtig florian3011!
"Mannde"!! Auch Geräte im Keller oder der Garage sind Gebührenpflichtig! Wenn du keine Ahnung hast - besser mal nicht Antworten...

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#4
 Von 
Mannsde
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 36x hilfreich)

Gleichfalls! Bitte achte mal genau auf die Begrifflichkeiten der geltenden Vorschriften: Die Gebührenpflicht begründen empfangsbereite, nicht empfangsfähige Geräte. Wenn sie eingemottet, das heißt fest eingepackt und zugeschnürt, im Keller oder in der Garage gelagert werden, dann sind sie technisch zwar empfangsfähig, aber keineswegs faktisch empfangsbereit und sie begründen daher keine Gebührenpflicht. Diese Verfahrensweise empfiehlt selbst die GEZ.
Beispielsweise müssen die Rentner, die das Winterhalbjahr auf den Kanaren verbringen, ihre Fernseher natürlich nicht jedes Mal wegwerfen oder in Lagerhäusern außerhalb der Wohn- und Nebenräume lagern. Dasselbe gilt für Austauschschüler, Studenten, die temporär im Ausland studieren etc.

Gruß
Mannsde


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-- Editiert Mannsde am 14.04.2012 21:04

-- Editiert Mannsde am 14.04.2012 21:05

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#6
 Von 
Mannsde
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 36x hilfreich)

Die Meinung eines Mitarbeiters der Verbraucherzentrale ist interessant, hat hier aber keinen höheren Stellenwert als die Meinung eines jeden Anderen. Insbesondere lässt sich mit ihr nichts belegen.

Auf GEZ.de unter Gebührenpflicht unter Punkt 11 Abmeldungen heißt es explizit:

Ich halte mich für mehrere Monate im Ausland auf. Kann ich meine Geräte abmelden, obwohl ich meine Wohnung nicht aufgebe?

Allein die Abwesenheit des Rundfunkteilnehmers von seiner Wohnung wegen Urlaub oder Auslandsaufenthalt beendet nicht das Bereithalten der aufgestellten Rundfunkempfangsgeräte, denn ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang möglich ist. Der Gesetzgeber macht die Gebührenpflicht nicht vom tatsächlichen Gebrauch der Geräte abhängig. Eine Abmeldung kann nur erfolgen, wenn während Ihrer Abwesenheit die Rundfunkgeräte nicht zum Empfang bereitgehalten werden. Ein Bereithalten liegt z.B. nicht vor, wenn die Rundfunkgeräte aus der Wohnung entfernt werden.

Die Fettung stammt von mir. Damit ist eindeutig und aus erster Hand belegt, nämlich von der GEZ selbst, dass das Verbringen aus der Wohnung in den Keller oder in die Garage das Bereithalten des Gerätes und somit die Gebührenpflicht beendet.

Gruß
Mannsde

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-- Editiert Mannsde am 14.04.2012 22:42

-- Editiert Mannsde am 14.04.2012 22:43

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