Hallo,
müssen Bewerbungsunterlagen vom Arbeitgeber zurück gesandt werden ? Ich ärgere mich immer häufiger darüber, dass die teuren Unterlagen und Lichtbilder nicht mehr zurück kommen. Das geht auf Dauer ganz schön ins Geld.
Gruß
Bewerbungsunterlagen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ein zwang, bewerbungsunterlagen zurück zu schicken gibt es m.e. nicht. wenn du sicher gehen möchtest, lege einen umschlag und eine briefmarke bei.
in der heutigen zeit ist es leider so, dass sich sehr viele personen auf eine stelle bewerben, und deshalb die unternehmen die abgelehnten nicht zurücksenden. keine feine sache, ich weiß. aber irgendwie spart wohl jeder........
grüße
@Úedipus
Doch, so einen Zwang gibt es. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Bewerbungsunterlagen mit Ausnahme des Anschreibens zurück zu geben.
Ob der Ärger, den man in so einem Zusammenhang verursacht, sich dafür aber lohnt, ist eine andere Frage.
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wirklich? das habe ich nicht gewußt. danke für die aufklärung,
grüße
Hallo Úedipus,
Deiner Meinung war ich auch immer, gibt es dazu einen Paragraphen ?
Oder ist es eine moralische Verpflichtung vertrauliche Bewerbungsunterlagen ordentlich, nicht zerknickt oder mit Kaffeeflecken zurück zu geben. Wenn ich als Firma eine Ausschreibung mache und gute Mitarbeiter haben will darf es auch nicht am Porto für Rücksendungen fehlen. Das sagt doch sonst schon eine menge über die Firma aus !
Gruß
Die Bewerbungsunterlagen bleiben im Eigentum des Bewerbers. Er kann die Rückgabe seines Eigentums nach § 985 BGB
verlangen.
Es handelt sich dabei jedoch nach meiner Kenntnis um eine Holschuld nach § 269 Abs. 1 BGB
. Die Kosten der Rücksendung muss also der Bewerber tragen.
... und soweit ich weiß, gilt dies lediglich für Bewerbungen, die auf eine Anzeige, o.ä. hin geschehen, wer sich also einfach mal so irgendwo bewirbt, hat kein Anrecht auf Rücksendung...
Ansonsten schließe mich mich "hh" an.
P.
DANKE "hh"
Man stelle ich folgenden Fall vor :
Gerade ist wieder einmal eine Umschulungsmaßnahme der AA vorüber.
Ein ortsansässiger Handwerker ( seine Frau ist alleinige Bürokraft) bekommt 26 Bewerbungen von diesen Umschülern.
Es hat keiner vorher einmal angefragt ob überhaupt freie Stellen sind, noch ob mit einer Umschulungszeit von nur 20 Wochen Chancen auf Einstellung generell bestehen.
Soll die Kosten für die Rücksendungen der Handwerker bezahlen ?
Gruss Vienna
@vienna
Die Frage wurde doch von Pumalein und mir ausreichend beantwortet, oder sehe ich das falsch?
Die Antwort lautet: Nein, er muss die Kosten für die Rücksendungen nicht übernehmen.
Er darf die Unterlagen aber nicht vernichten, sondern muss sie zur Abholung bereithalten, bzw. zurückschicken, wenn der Bewerber die Versandkosten trägt.
@Pumalein
Bei Bewerbungen auf eine Anzeige könntest Du Recht haben, dass der AG doch die Rücksendekosten übernehmen muss. Das weiß ich jetzt nicht ganz genau.
Hallo vienna,
auch ich gehörte zu den "ortsansäßigen Handwerkern" im Mittelstand, aber ich habe es immer geschafft alle Unterlagen zurück zu senden, auch die Unaufgeforderten! Das hat etwas mit Anstand und Korrektheit zu tun, und mein Ruf im kleinen Ort war mir wichtiger, ein Bewerber kennt auch Hinz und Kunz und von überall kommen Aufträge ! Mundpropaganda ist ganz wichtig.
Gruß
Hallo,
es wurde eigentlich alles zum Thema gesagt. Vielleicht zur "Abrundung" diese kleine Anekdote: Mir wurde sogar mal eine e-mail Bewerbung per Post zurückgeschickt !!!
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