Schadenersatzforderung

12. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
sternenfunkel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatzforderung

Hallo,

ich möchte sehr gerne ein Buch über mein verstorbenes Kind veröffentlichen.

Inhalte sind Bilder, Geburts- und Sterbedatum, kurze Erklärung wodurch mein Kind verstorben ist, Details aus dem Leben meines Kindes.

Angenommen ein Verlag schließt mit mir einen Vertrag ...
welche Ansprüche können seitens des Klägers und des Verlages an mich geltend machen, wenn eine Klage eingereicht wird und ich nicht der alleinige Inhaber der Bild- und Veröffentlichungsrechte im Sinne des postmortalen Persönlichkeitsschutzes habe?

Danke für hilfreiche Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
welche Ansprüche können seitens des Klägers


Unterlassung, Schadensersatz.

quote:
und des Verlages


Ggfs. Schadensersatz, wenn dem Verlag ein Schaden entstanden ist (Rufschaden, Vernichtung schon gedruckter Exemplare etc.).

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mannsde
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 36x hilfreich)

Dein Anliegen ist schwer zu verstehen. Wenn du Urheberrechte an Dokumenten und Bildern hast, dann kannst du den Verlag lizenzieren, so dass auch er ein Verwertungsrecht hat. Dein Urheberrecht kannst du teilen, aber niemals aufgeben. Du bleibst ein Leben lang Urheberrechteinhaber beispielsweise selbst erstellter Fotos etc.

Hast du keine Urheberrechte an Dokumenten und Bildern und verwertest sie, kann es zu einer Abmahnung, zu einer Unterlassungsforderung und ggf. Schadenersatzforderungen seitens des Urheberrechteinhabers kommen.

Um auf den Punkt zu kommen: Ich glaube nicht, dass man einem Mitrechteinhaber (also dir) verbieten kann, seine Verwertungsrechte zu gebrauchen. Sollte in einem Vertrag eine entsprechende Klausel auftauchen, solltest du den Vertrag nicht unterschreiben bzw. prüfen lassen, ob eine solche Klausel Bestand haben kann. Habe ich dich richtig verstanden?

Gruß
Mannsde

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Ich glaube nicht, dass man einem Mitrechteinhaber (also dir) verbieten kann, seine Verwertungsrechte zu gebrauchen. Sollte in einem Vertrag eine entsprechende Klausel auftauchen, solltest du den Vertrag nicht unterschreiben bzw. prüfen lassen, ob eine solche Klausel Bestand haben kann.


Selbstverständlich kann der Urheber einem Dritten ein exklusives Nutzungsrecht übertragen, was dann auch eine Verwendung durch den Urheber ausschließt. Das ist zulässig und auch durchaus üblich. Warum sollte auch Frau Rowlings Verlag riskieren, daß sie parallel die Sachen auch noch kostenlos ins Internet stellt, weil ihr der Verlagschef beim Dinner auf den Fuß getreten ist?

quote:
Urheberrecht kannst du teilen


Nein, Urheberrecht bleibt immer beim Urheber und ist auch nicht "teilbar"; allenfalls Nutzungsrechte sind das.

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