Vertrag gültig ohne Unterschrift??

6. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Sunny3104
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag gültig ohne Unterschrift??

Ich habe mein Auto bei mobile.de zum Verkauf angeboten. Innerhalb von noch nicht mal 10 Minuten bekam ich einen Anruf und man hat sich schnell auf den Kauf für Export geeinigt. Der Käufer bat um die E-Mailadresse damit er den Vertrag zuschicken kann. Dort waren dann alle Angaben vom Käufer und dem Fahrzeug angegeben. Auch der Übergabeort mit Datum war vermerkt. Ich sollte nur noch meine Adresse eintragen und den Vertrag zurück schicken. Dies habe ich auch gemacht. Seine AGB´s lautet unter anderem Vertrag ist rechtskräftig, verbindlich auch ohne Unterschrift.

Am Abholtag habe ich vormittags versucht telefonischen Kontakt zum Käufer auzunehmen. Dieser ging nicht ans Handy. Selbst auf eine SMS (Mailbox war bereits wegen Überfüllung geschlossen)kam keine Reaktion. Am Nachmittag dann habe ich ihn erreicht und wir haben den Abholtermin um einen Tag verschoben. Am nächsten Tag gegen Nachmittags war der Käufer immer noch nicht da und beim Anrufen hatte ich erst jemand anderes am Telefon, dachte ich hätte mich verwählt (was aber nicht so war) und beim nächsten Anruf ging schon keiner mehr ran. Reaktion auf meine SMS bezüglich der Abholung folgte nicht. Nach ca. 1-1 1/2 Std. habe ich nochmals versucht dort anzurufen, aber ich wurde dann nach dem 2. Klingelzeichen weg gedrück (es kam ein Besetzzeichen).

Jetzt meine Frage: Ist der per Mail ohne Unterschrift geschlossene Vertrag in diesem Fall gültig?

PS: Er hat wohl noch mehrere dieser Kaufverträge geschlossen, da er nicht mehr genau wusste um welchen Typ von meinem Autofabrikat es sich handelte und zählte mich eingige andere auf.

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Ich denke schon. Denn auch Kaufverträge per Internet und per Telefon sind bindend.
Setzen Sie dem Käufer eine Frist, per Einschreiben mit Rückschein, den Wagen abzuholen, mit der Androhung ansonsten vom Vertrag zurück zu treten.
Möglicherweise stimmt aber auch die Adresse nicht.
Diese Exporteure grasen Europa ab um Altautos möglichst billig aufzukaufen und nach Afrika zu verschiffen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Der wartet bis du den Wagen verkauft hast und verlangt dann den verlorenen Gewinn von dir als Schadenersatz. Vor Gericht wird er auch gewinnen.

Du musst, falls das vereinbart war, schon nachweisbare und angemessene Fristen setzen. Das geht nur per Einschreiben Rückschein.

Mach es dir einfach: Schick nen Mail das du den Wagen verkauft hast - dann wird der ganz schnell wach....:-)
Und noch schneller schreibt dir ein Anwalt einen Brief, der hat dann auch Telefon :-)

Warum verkauft man ein Auto so ...... Kommen, sehen, Ausweis, Vertrag, Geld, abgemeldetes Auto, und weg

Ganz einfach

-----------------
"Jeder sollte 1 Million bekommen, das sollte ein Grundrecht sein."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wenn ich ein Auto verkaufe, dann auch gern für den Export. Aber nur an jemand, der persönlich kommt, schaut, unterschreibt und in bar zahlt. Anders auf keinen Fall, denn in der Mehrzahl der Fälle handelt es sich bei Fernkäufen ümer E-Mail und Telefon um irgendeine Masche.

-----------------
"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ostküste
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe heute das Gleiche erlebt wie der Threadersteller @sunny3104.

Mir wurde auch unmittelbar nach Einstellung des Angebots ein entsprechendes Angebot (telefonisch) gemacht.
Allerdings hat der Interessent, ehe ich die eMail mit dem "Vertrag" losschickte, online das Geld auf mein Konto überwiesen (Postbank) und mir die betreffende Quittung als pdf-Datei zugemailt. Dies erfolgte sozusagen "live", während wir telefonierten, so dass ich den Eingang der Überweisungsquittung sofort bestätigen konnte.

Abholen lassen will er das Fahrzeug dann Anfang kommender Woche (wohl Dienstag, 05. März).

Das erschien mir zunächst o.k., aber beim Nachdenken danach kam mir der Gedanke, dass der Käufer evtl. später das Geld zurückfordern könnte, was ja bei Überweisungen leichter ist als bei Barzahlung.

Ich habe zwar in die Vertrags-Mail einen Zusatz eingefügt, dass bei Übergabe des Autos ein schriftlicher Vertrag (ich habe das ADAC-Formular vorgesehen) von mir und dem Käufer oder einer von ihm autorisierten Person, die den Wagen abholt, unterzeichnet wird.

Dafür habe ich den Käufer telefonisch gebeten, dass der Abholer eine Autorisierung/Vollmacht mitführt, damit er rechtsgültig unterzeichnen kann.

Doch wahrscheinlich wird der Fahrer/Abholer ein Litauer sein, der kaum deutsch spricht. Der Käufer will aber per SMS/Handykontakt bestätigen, dass es der von ihm beauftragte Fahrer ist, denn er wolle ja auch nicht, dass irgendjemand das Auto abholt...

Ich überlege jetzt, den Abholer ein Schriftstück unterzeichnen zu lassen, in dem er bestätigt, dass er für den Käufer tätig ist und das Auto mitnimmt. Wobei ich befürchte, dass dies im Streitfall angefochten wird, weil der gute Mann ja nicht lesen könne, was er da unterschreibt...

Zudem würde ich das Zug- bzw. Ladefahrzeug, mit dem mein Auto abgeholt wird, fotografieren, u.a. Kennzeichen von Zugmaschine u. ggf. Aufleger.

Den Ausweis des Fahrers möchte ich mir auch zeigen lassen und seine Daten notieren.

Vielleicht wäre auch ein Zeuge sinnvoll.

Langer Rede kurzer Sinn:
a) Habe ich Chancen, dass der schriftliche Vertrag, den ich mitbringen werde, irgendwie Gültigkeit hat?
b) Ist mein geschildertes Vorgehen sinnvoll bzw. erfolgsträchtig?
c) Kann es sein, dass der Käufer eine Rücküberweisung seiner Zahlung veranlasst, weil er u.U. behauptet, er habe das Auto nie erhalten oder es sei nicht wie beschrieben oder was auch immer? Könnte ich dafür Vorsorge treffen und kann meine Bank mir dabei helfen?
d) Der eMail-"Vertrag", den ich dem Käufer zurückgesandt hat, enthält am Schluss folgenden Passus: "Dieser Vertrag ist rechtskräftig und verbindlich und ohne Unterschrift gültig. Mündliche und schriftliche Absagen sind nach wechselseitigem Kaufvertrag nicht gültig." Ist besonders letzteres nicht eigentlich unwirksam? Gerade bei im Internet geschlossenen Verträgen gilt doch grundsätzlich 14tägiges Rücktrittsrecht, oder greift dies in diesem Fall nicht?

Ihr merkt, mich beschleicht je länger je mehr ein mulmiges Gefühl.

Für Rat und Hilfe wäre ich sehr dankbar!



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Ich überlege jetzt, den Abholer ein Schriftstück unterzeichnen zu lassen, in dem er bestätigt, dass er für den Käufer tätig ist und das Auto mitnimmt.


Und was hast du davon, wenn der Abholer, wie du sagst, "wahrscheinlich ein Litauer ist", der nächste Woche schon wieder irgendwo unauffindbar in Osteuropa sitzt?

quote:
Gerade bei im Internet geschlossenen Verträgen gilt doch grundsätzlich 14tägiges Rücktrittsrecht, oder greift dies in diesem Fall nicht?


Nur für den Käufer, wenn er privat und der Verkäufer gewerblich ist. Als VK besteht niemals ein gesetzliches Widerrufsrecht, egal ob privat oder gewerblich.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
online das Geld auf mein Konto überwiesen (Postbank) und mir die betreffende Quittung als pdf-Datei zugemailt.


Wie naiv bist du? Die Qittung ist doch nichts wert, so lange das Geld nicht deinem Konto gutgeshrieben wurde.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ostküste
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo @Liane46:

Natürlich weiß ich, dass die Quittung ohne gebuchte Zahlung nicht viel wert ist. Das Auto gebe ich auch erst heraus, wenn ich das Geld habe.

Naivität kannst Du mir allerdings legitimerweise dafür testieren, dass ich mich auf dies Verfahren eingelassen habe.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "dass der Käufer evtl. später das Geld zurückfordern könnte, was ja bei Überweisungen leichter ist als bei Barzahlung."
Überweisungen lassen sich nicht "zurück holen" !!

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen