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Unterhaltspflichtiger Vater verschwunden. Was tun?

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Unterhaltspflichtiger Vater verschwunden. Was tun?

Hallo,

ich bin am Ende meiner Weisheit und am verzweifeln. Ich bin eine von den vielen Frauen, die von ihrem Freund verlassen wurde, nachdem ich von ihm schwanger wurde.

Nun ist meine Tochter ist 4 Jahre alt, als Sie geboren wurde hat der Vater die Vaterschaft nicht anerkannt, bis ein medizinisches Institut auf gerichtlichen Auftrag hin einen Vaterschaftstest durchgeführt hat. Seitdem hat er immer zuverlässig den Unterhalt gezahlt, zunächst über das Jugendamt und seit 2 Jahren direkt an mich.
Nun ist der Unterhalt ausgeblieben. Nach etlichen Versuchen ihn zu erreichen um ihn zur Rede zu stellen, konnte ich nun seine Mutter ausfindig machen um evtl. von ihr seine Adresse oder Handynummer zu bekommen. Sie wusste allerdings auch nicht wo er abgeblieben ist, hatte aber die Idee beim Einwohnermeldeamt nachzufragen, da Sie als seine Mutter dort Angaben über seinen Wohnort bekommen würde. Tolle Idee, dachte ich, aber die Ernüchterung kam schnell, denn dort war er abgemeldet.
Nun weiß ich nicht so recht, was ich tun soll, denn als wir damals noch zusammen waren, hat er immer davon geschwärmt, aus Deutschland zu verschwinden und um die Welt zu reisen und irgendwo, wo es ihm gefällt sich nieder zu lassen.

Was soll ich nun tun???
Ich würde das gerne ohne Jugendamt, Gericht, usw. klären, um mir den ganzen juristischen Stress zu ersparen, da ich damals, als er die Vaterschaft nicht anerkennen wollte und das ganze übers Gericht usw. lief, unter heftigen Depressionen litt.
Aber hab ich überhaupt irgendwelche Möglichkeiten selbst Nachforschungen zu seinem Aufenthaltsort zu machen???
Und selbst wenn ich jetzt zum Jugendamt gehe, dann bekomme ich zwar Unterhaltsvorschuss, und dann???
Es ist zwar besser als nichts, wie jetzt, aber kann ich mir überhaupt Hoffnungen machen, jemals wieder vollen Unterhalt zu bekommen???

Ich bin für jede Hilfe dankbar



von Tinesch am 31.03.2012 18:46
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3460 weitere Beiträge zum Thema "Vater".


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>Unterhaltspflichtiger Vater verschwunden. Was tun?
Hallo,
wenn du im Alleingang seinen Aufenthaltsort ermitteln willst, wird es schwer. Die Auskunft der Mutter des KV, er sei beim Einwohnermeldeamt abgemeldet, kann so nicht stimmen. Wenn man seinen Wohnort wechselt, meldet man sich am neuen Wohnort an, das dortige Amt meldet das dem alten. Somit weiß das Einwohnermeldeamt also die neue Adresse. Wenn du einen vollstreckbaren Titel (Gerichtsurteil etc.) hast, kannst du einen Gerichtsvollzieher beauftragen (kostet vorab Geld). Der kommt relativ schnell an die neue Adresse, dem JA müsste das ebenfalls möglich sein, du selbst hast wohl wenig Möglichkeiten.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"


von amako am 31.03.2012 19:16
Status: Unsterblich (1309 Beiträge)
Userwertung:  3,5  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Unterhaltspflichtiger Vater verschwunden. Was tun?
Danke für die schnelle Antwort,
nunja ich bin zusammen mit der Mutter meines Ex beim Einwohnermeldeamt gewesen und der dortige Beamte sagte, dass er als "unbekannt verzogen" dort gemeldet sei. Deshalb meine Vermutung, dass er ohne festen Wohnsitz ins Ausland gegangen ist?


von Tinesch am 31.03.2012 19:43
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Unterhaltspflichtiger Vater verschwunden. Was tun?
Ein Schuldner, welcher diesen Weg geht, um sich seinen Gläubigern zu entziehen, wird diesen Schritt in der Regel entsprechend vorbereitet haben.

Er hat sich halt an seinem ehemaligen Wohnort abgemeldet, da er dort nicht mehr wohnt. An einem neuen Wohnort sollte er sich natürlich anmelden, da er ansonsten gegen das (deutsche) Meldegesetz verstößt. Selbst wenn er sich nicht abgemeldet hätte, so hätte er lediglich eine zustellfähige Adresse.

Der deutsche Gesetzesimperialismus hört nur leider recht kurz hinter der deutschen Grenze auf, weiter hinter Schengen und noch weiter hinter Europa.

Als sog. Deutscher mag man die deutschen Gesetze so toll oder untoll finden wie man will, aber sie sind nunmal (Gott sei Dank) kein Weltrecht. Als deutscher Staatsbürger mit einer solchen Staatsbürgerschaft unterliegt man natürlich immer (meistens) noch den deutschen Gesetzen, aber diese im Ausland durchzusetzen ist oftmals schwierig.

Es gibt Länder auf dieser Welt, in denen wird Ehebruch mit Steinigung bestraft. In Deutschland steht dies nicht unter Strafe. Gleichzeitig steht die Unterhaltspflichtverletzung in Deutschland unter Strafe, in vielen Ländern gibt es aber gar keine "Unterhaltspflichtverletzung"

Du hast das Problem, wie auch jeder andere Gläubiger auch, dessen Schuldner untertaucht. Vielleicht ist dein Ex noch im Land und gar nicht im Ausland sondern hat sich nur abgemeldet.

Manchmal findet man solche Leute über die Krankenkassen oder über die KFZ-Meldestellen. Jugendämter und deren Beistandsschaften sind da sicherlich hilfreich, auch ein eigener Anwalt kann hilfreich sein.

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von kenshi am 31.03.2012 21:16
Status: Praktikant (25 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 3 User(n) bewertet)

>Unterhaltspflichtiger Vater verschwunden. Was tun?
Ein Schuldner, welcher diesen Weg geht, um sich seinen Gläubigern zu entziehen, wird diesen Schritt in der Regel entsprechend vorbereitet haben.

Er hat sich halt an seinem ehemaligen Wohnort abgemeldet, da er dort nicht mehr wohnt. An einem neuen Wohnort sollte er sich natürlich anmelden, da er ansonsten gegen das (deutsche) Meldegesetz verstößt. Selbst wenn er sich nicht abgemeldet hätte, so hätte er lediglich eine zustellfähige Adresse.

Der deutsche Gesetzesimperialismus hört nur leider recht kurz hinter der deutschen Grenze auf, weiter hinter Schengen und noch weiter hinter Europa.

Als sog. Deutscher mag man die deutschen Gesetze so toll oder untoll finden wie man will, aber sie sind nunmal (Gott sei Dank) kein Weltrecht. Als deutscher Staatsbürger mit einer solchen Staatsbürgerschaft unterliegt man natürlich immer (meistens) noch den deutschen Gesetzen, aber diese im Ausland durchzusetzen ist oftmals schwierig.

Es gibt Länder auf dieser Welt, in denen wird Ehebruch mit Steinigung bestraft. In Deutschland steht dies nicht unter Strafe. Gleichzeitig steht die Unterhaltspflichtverletzung in Deutschland unter Strafe, in vielen Ländern gibt es aber gar keine "Unterhaltspflichtverletzung"

Du hast das Problem, wie auch jeder andere Gläubiger auch, dessen Schuldner untertaucht. Vielleicht ist dein Ex noch im Land und gar nicht im Ausland sondern hat sich nur abgemeldet.

Manchmal findet man solche Leute über die Krankenkassen oder über die KFZ-Meldestellen. Jugendämter und deren Beistandsschaften sind da sicherlich hilfreich, auch ein eigener Anwalt kann hilfreich sein.

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von kenshi am 31.03.2012 21:18
Status: Praktikant (25 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 3 User(n) bewertet)

>Unterhaltspflichtiger Vater verschwunden. Was tun?
Hallo,

ich würde dennoch Unterhaltszuschuss beantragen, auch wenn es schwerfällt. Denn verschuldet zu sein, ist ja auch zum depressiv werden.

Im übrigen ist es schon möglich unterzutauchen, einfach in dem man sich am neuen Wohnort nicht anmeldet. Dann erfolgt auch keine Weiterleitung an das Amt mit der alten Adresse. Mein Mieter hat das leider auch so gemacht. Man kann auch beim Einwohnermeldeamt der Weitergabe der Adresse widersprechen. Das würde aber bei einem gerichtlichen Titel nichts nützen.

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"Chylla"


von Chylla am 01.04.2012 23:41
Status: Unsterblich (1387 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 8 User(n) bewertet)

>Unterhaltspflichtiger Vater verschwunden. Was tun?
Hallo,

zunächst einmal ist der Vater deiner Tochter unterhaltspflichtig. Verstößt er hiergegen ohne trifftigen Grund, macht er sich strafbar und du kannst Strafanzeige gegen Ihn stellen. Er wäre nicht der erste Vater der verknackt wird, wegen einer Verletzung des Unterhaltes. Weiterhin solltest du eine Anschriftenprüfung bei der Deutschen Post AG durchführen, hier trägt der Briefträger die neue Adresse ein. Denn auch wenn er sich abgemeldet hat die neue Post wie Versicherungen, Finanzamt muss ja irgendwo hinkommen, sofern er noch in Deutschland wohnt. Manchmal bekommt man hierüber mehr raus als beim Einwohnermeldeamt.

Du solltest zu dem Unterhaltsborschuss beantragen und für deine Tochter eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen. Erstens muss das Jugendamt also die UV Stelle zahlen, und bemüht sich daher schon den Vater ausfindig zu machen. Weiterhin wird durch die Beistandschaft sicher gestellt, dass diese versucht den Vater ausfindig zu machen, um den Unterhalt zum Wohle deiner Tochter zu bekommen.

Ich kann mir zu dem nicht vorstellen, dass die Mutter nicht weiss wo der Sohn ist. Wenn du Hilfe brauchst kannst du dich per PN an mich wenden, kann dir auch einen Antrag auf Unterhalt beim Familengericht vorschreiben. Musst du nicht extra einen Anwalt beauftragen


von Günther-Demel am 02.04.2012 02:29
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Unterhaltspflichtiger Vater verschwunden. Was tun?
So einfach, wie mein Vorschreiber das alles darstellt, ist das nicht.

1. Seit Existenz des FamFG besteht, wenn ich richtig informiert bin, Anwaltszwang. Ist seit über zwei Jahren also nix mehr mit alleine machen.

2. Da die Angelegenheit ohnehin bei Gericht war (Vaterschaftsfeststellung) ist wohl davon auszugehen, dass auch der Unterhalt gleichzeitig austituliert wurde. Ginge dann nur um die Vollstreckung, nicht um ein neues Unterhaltsverfahren.

3. Selbst wenn, dann wäre das abgesehen von der falschen Auskunft meines Vorschreibers hinsichtlich des Anwaltszwanges, auch die öffentliche Zustellung zu veranlassen. Das bekommt wohl kein Laie so ohne weiteres gebacken.

4. Auch wenn der Vater in Deutschland bleibt, ist es möglich, sich über Jahre zu verstecken, z.B. bei einer Geliebten zu leben, ohne dass es auffällt. Hab ich am eigenen Leib hinsichtlich meines Ex erleben müssen. Dann werden eben keine Steuererklärungen mehr abgegeben, auch sonst unauffällig gelebt, nur noch schwarz gearbeitet. Das funktioniert schon.

5. Das Jugendamt unterhält keine Privatdetektive. Wenn der Schuldner unbekannt verzogen ist, dann passiert gar nichts mehr. Wenn man null Anhaltspunkte (Freunde oder Verwandte) hat, dann bleibt nur die regelmäßige Wiederholung der EMA-Anfrage oder aber auch die Postanfrage.

Ich habe seinerzeit den Bereich (örtlich gesehen), in welchem er leben sollte, durch einen Freund erfahren, den ich zufällig auf der Straße traf, und der nicht wußte, dass er sich u.a. auch abgesetzt hatte, um keinen Unterhalt zu zahlen. Dann gab es da eine Spedition, die weiter half (ohne es zu wissen, gut erfundene Geschichte). Dann hab ich Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht erstattet. Zunächst wurde ein Suchvermerk niedergelegt, später dann ein Haftbefehl erlassen. Der wurde dann auch vollstreckt. Ich bekam die Nachricht und konnte dann auch zivilrechtlich gegen ihn vorgehen.

wirdwerden

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von wirdwerden am 02.04.2012 08:31
Status: Tao (10992 Beiträge)
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