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Gewerbeanmeldung bei Freiberufler

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Gewerbeanmeldung bei Freiberufler

Hallo,

muss ein Freiberufer(Autor) ein Gewerbe für eine gewerbliche Nebentätigkeit anmelden?

Fündig bin ich bis jetzt nur in Baden- Württemberg, mit dieser Vorschrift geworden: http://www.aufenthaltstitel.de/bw/gewanzvwvbw.html#2

Nach dieser besteht wohl die Pflicht nicht. Ist diese Vorschrift auch in anderen Bundesländern gültig sowie wie sind die Erfahrungen dazu?



von diesunddas2 am 29.03.2012 13:35
Status: Frischling (4 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 31 weitere Beiträge zum Thema "Gewerbeanmeldung".


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>Gewerbeanmeldung bei Freiberufler
Du schreibst einfach an Finanzamt das du nun Freiberufler bist, die bestätigen das und erwarten deine Steuererklärung-
Meist gibts ein Formular, und die prüfen gleich ob das "eine freiberufliche Tätigkeit" ist.


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von guest-12311.04.2012 22:52:18 am 29.03.2012 13:52
Status: Unsterblich (2192 Beiträge)
Userwertung:  1,5  von 5 (von 42 User(n) bewertet)

>Gewerbeanmeldung bei Freiberufler
Hi,

Danke für deine Antwort.
Die Freiberuflichkeit ist unstrittig und vom Finanzamt anerkannt. Es geht ausschließlich um den Zusatz "gewerbliche Nebentätigkeit" und wie die Erfahrungen betreffend dieser Vorschrift da sind.


von diesunddas2 am 29.03.2012 14:01
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Gewerbeanmeldung bei Freiberufler
http://ratgeber-freie.de/frame_seite.php3?kapitel=040203&;view=&si=4ced3d76c2959

gewerbliche Nebentätigkeit ist ein "EXTRA Gewerbe" das man anmelden muss.

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von guest-12311.04.2012 22:52:18 am 29.03.2012 14:08
Status: Unsterblich (2192 Beiträge)
Userwertung:  1,5  von 5 (von 42 User(n) bewertet)

>Gewerbeanmeldung bei Freiberufler
Hallo,

und wie ist dann diese Vorschrift zu verstehen?
Ferner geht es doch in diesem Link um die steuerliche
und nicht gewerberechtliche Behandlung. Oder sehe ich
das falsch?




von diesunddas2 am 29.03.2012 14:20
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Gewerbeanmeldung bei Freiberufler
> muss ein Freiberufer(Autor) ein Gewerbe für eine gewerbliche Nebentätigkeit anmelden?

Jede Errichtung eines Gewerbebetriebes muß angezeigt (angemeldet) werden.

Dafür ist es egal, wer den Gewerbebetrieb errichtet.

Ein Freiberufer, der nebenher einen Gewerbebetrieb errichtet, sollte übrigens getreu dem Grundsatz "Gewerbe verdirbt" auf eine strikte steuerliche (Buchführung usw.) Trennung von Freiberuf und Gewerbe achten.

Schon ein kleiner Anteil gewerblicher Tätigkeit führt nämlich dazu, daß steuerlich die gesamte selbständige Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird und gewerbesteuerpflichtig wird!

> Ferner geht es doch in diesem Link um die steuerliche
und nicht gewerberechtliche Behandlung. Oder sehe ich
das falsch?

Dein Link führt auf eine Durchführungsvorschrift zur Gewerbeordnung...

-- Editiert TomRohwer am 02.06.2012 18:07


von TomRohwer am 02.06.2012 18:06
Status: Stift (31 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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