>Gewerbeanmeldung bei Freiberufler
> muss ein Freiberufer(Autor) ein Gewerbe für eine gewerbliche Nebentätigkeit anmelden?
Jede Errichtung eines Gewerbebetriebes muß angezeigt (angemeldet) werden.
Dafür ist es egal, wer den Gewerbebetrieb errichtet.
Ein Freiberufer, der nebenher einen Gewerbebetrieb errichtet, sollte übrigens getreu dem Grundsatz "Gewerbe verdirbt" auf eine strikte steuerliche (Buchführung usw.) Trennung von Freiberuf und Gewerbe achten.
Schon ein kleiner Anteil gewerblicher Tätigkeit führt nämlich dazu, daß steuerlich die gesamte selbständige Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird und gewerbesteuerpflichtig wird!
> Ferner geht es doch in diesem Link um die steuerliche
und nicht gewerberechtliche Behandlung. Oder sehe ich
das falsch?
Dein Link führt auf eine Durchführungsvorschrift zur Gewerbeordnung...
-- Editiert TomRohwer am 02.06.2012 18:07
von TomRohwer am 02.06.2012 18:06
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