Artikel nach Italien, Sendungsverlust

28. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
quader77
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Artikel nach Italien, Sendungsverlust

Hallo,

Ich habe ein Autoteil für 25 Euro auf Ebay per Sofortkauf nach Italien verkauft. Hab es auch Pünktlich über Ebay frankiert und weggeschickt.

Nun beschwert sich der Käufer dass es nicht angekommen ist, ich verschwende seine Zeit usw.

Die Sendungsverfolgung (es war ein Internationales Päckchen) sagt dass es noch immer im Start Paketzentrum ist, seit dem 15.3.

Was mache ich nun, wo liegt das Versandrisiko? Das ganze war ein Privatverkauf.

Ich versuche nun einen Nachforschungsauftrag an die Post zu stellen, aber ich bin mir nicht sicher ob das für ein Päckchen überhaupt geht. Noch dazu macht mir der Käufer druck, was ich ja auch irgendwo verstehen kann.

Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

was für eine Versandart hattest du denn angegeben bei deinem Verkauv, versichert oder unversichert?

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#2
 Von 
quader77
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Es war ein DHL Päckchen international, ich glaube nicht dass diese versichert sind.


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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Es geht darum, was hast du in der Auktion anagegeben, stand dort Paketversand oder Päckchenversand?

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#4
 Von 
quader77
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Ah, dort habe ich auch DHL Päckchen International angegeben, also genau die von mir verwendete Versandart.

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Ganz gleich, ob du versichert oder unversichert oder was auch immer angegeben und gemacht hast. Du müsstest den Versand des Päckchens nachweisen können! Wenn du das nicht kannst, ist das Versandrisiko auch NICHT auf den K übergegangen!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#6
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
Du müsstest den Versand des Päckchens nachweisen können! Wenn du das nicht kannst, ist das Versandrisiko auch NICHT auf den K übergegangen!


Ahem: "Die Sendungsverfolgung (es war ein Internationales Päckchen) sagt dass es noch immer im Start Paketzentrum ist, seit dem 15.3."

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"Wenn Ihnen mein Beitrag geholfen hat, freue ich mich sehr über eine positive Bewertung (3-5 Sterne)!"

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#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Ebenezer am 29.03.2012 10:09

Ahem: "Die Sendungsverfolgung (es war ein Internationales Päckchen) sagt dass es noch immer im Start Paketzentrum ist, seit dem 15.3."

Nciht, dass ich die Sendungsverfolgungen kennen würde, ABER das sagt doch nur aus, dass irdgendein Paket da liegt. Der Nachweis, dass es sich dabei um genau das Paket handelt, dass der K in Italien bekommen sollte, ist damit aber noch nicht erbracht!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Nachweis, dass es sich dabei um genau das Paket handelt, dass der K in Italien bekommen sollte, ist damit aber noch nicht erbracht!
[/quote

Der Nachweis wird aber erst nötig, wenn der K bestreitet, dass es sich dabei um "sein" Päckchen handelt. Erst dann müsste der Nachweis z.B. per Zeuge geführt werden.

Hier kommt noch dazu, dass nachweislich ein Päckchen nach I versandt wurde, bei einem Privat-VK sicher nicht alltäglich. Da könnte ausnahmsweise der Versandbeleg als Nachweis ausreichen.

Bis dahin gilt § 447 BGB , der K trägt das Transportrisiko. <hr size=1 noshade>


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#9
 Von 
quader77
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten, ich habe das Versandporto direkt bei ebay gekauft, somit sollte auch in meinem account etwas dazu gespeichert sein (z.b. die sendungsnummer die von ebay automatisch dem käufer geschickt wurde). Einen druckbeleg hab ich leider nichtmehr.

Ich dachte jedoch, dass bei solchen Streitigkeiten immer die Gesetzgebung des Landes in dem der Käufer lebt, gilt?

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#10
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich dachte jedoch, dass bei solchen Streitigkeiten immer die Gesetzgebung des Landes in dem der Käufer lebt, gilt? <hr size=1 noshade>


Nein, umgekehrt, bei Privat-VK ist es immer der Wohnort des VK, § 29 ZPO .

Bei Händlern ist das nach EU-Recht u.U. anders.

Bloß, wenn du den KP noch nicht hättest, müsstest du den in I einklagen, aber das erübrigt sich ja wohl.

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#11
 Von 
quader77
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Hm ok also bin ich im recht, danke für die Beratung! Dann warte ich mal den Nachforschungsantrag bei DHL ab und wenn sich nichts ergibt erstatte ich ihm einen teilbetrag zurück, bin ja auch kein Unmensch.

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