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Fahrten zum Arbeitsplatz

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Fahrten zum Arbeitsplatz

Mir ist klar, daß die Fahrten vom und zum Arbeitsplatz Sache des Arbeitnehmers ist.

Wie sieht es aber aus, wenn der AN den Auftrag bekommt sich von einem Kollegen abholen zu lassen, um in der Firma ein Dienstfahrzeug zu übernehmen und Kurierfahrten zu übernehmen. Sein Privatwagen steht natürlich zu Hause.

Abends bleibt dem AN nichts anderes übrig als vom letzten Auslieferungort nach Hause zu fahren, da niemand mehr in der Fa. ist und sein Privatwagen nach wie vor zu Hause steht. Am nächsten Tag fährt der AN wieder in die Fa. um weitere Aufträge und Ware zu erhalten. So geht das mehrere Wochen.

Nach einigen Wochen bekommt der AN die Mitteilung, daß er am nächsten Tag (auf eigenen Wunsch) wieder im Büro eingesetzt wird. Er unternimmt die letzten Kurierfahrten für diesen Tag und weil es spät wird, ist auch niemand mehr da um ihn nach Hause zu fahren. Er fährt also mit dem Dienstfahrzeug nach Hause und am nächsten Tag wieder in die Arbeit. Dort wird ihm eröffnet, daß er am Abend mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren muß.

Wer muß nun für die Heimfahrt am Abend mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufkommen? Der AG, der ja wissen mußte, daß der Privatwagen des AN zu Hause steht? Oder aber der AN, da es ja seine private Sache ist, wie er zur Arbeit kommt, oder nach Hause fährt?

Anzumerken ist, daß die Spritkosten für die Heimfahrt wesentlich günstiger gekommen wären, als die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Zudem war die Fahrzeit dreimal länger, als mit dem PKW.



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von G-H-L am 15.03.2012 22:44
Status: Junior (94 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

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>Fahrten zum Arbeitsplatz
/// Mir ist klar, daß die Fahrten vom und zum Arbeitsplatz Sache des Arbeitnehmers ist.

Wenn das so klar ist, verstehe ich die Frage nicht.

/// Wie sieht es aber aus, wenn der AN den Auftrag bekommt sich von einem Kollegen abholen zu lassen, um

Den Gedanken einer dienstliche Anweisung , sich von einem Kollegen aufpicken zulassen, damit AN in die Firma kommt, halte ich für suspekt - sie dürfte vom Direktionsrecht nicht gedeckt sein. Auch nicht, wenn der Vorschlag tatsächlich vom AG kommt.

Vielmehr scheint mir, dass "die Firma" Dienstort ist: Deine Arbeit beginnt und endet offenbar dort. Wie du in die Fira kommst, bleibt deiner Fantasie und deinem Geschick überlassen. Denn: s.o.
Und selbstverständlich gehen auch die Aufwendungen dafür zu Lasten des AN. Du kannst sie von der Steuer absetzeh.

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von blaubär+ am 16.03.2012 08:59
Status: Unsterblich (2265 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 37 User(n) bewertet)

>Fahrten zum Arbeitsplatz
Hallo,

nun, es war ja ursprünglich geplant, daß der AN diese Kurierfahrten für die nächsten Jahre machen sollte. Diese Fahrten sollten ja auch im Einzugsgebiet seines Wohnortes stattfinden. Ich vermute, daß dann der Arbeitsvertrag dementsprächend geändert worden wäre und der Wohnort zum Dienstort gemacht würde.

Der AN wollte jedoch auf eigenen Wunsch wieder ins Büro versetzt werden und auf Wunsch des Vorgesetzten kam er am nächsten Tag mit dem Dienstwagen zum Dienstort. Die Rückfahrt am Abend mußte er dann selbst organisieren und bezahlen.

Theoretisch hätte der AN am nächsten Tag mit seinem Privatwagen zum Dienstort fahren können. Es wäre dann Sache des Vorgesetzten gewesen wie er wieder zum Dienstfahrzeug gekommen wäre. Diese Rückholkosten wären deutlich teurer geworden, als die Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

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von G-H-L am 16.03.2012 21:07
Status: Junior (94 Beiträge)
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