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Komplizierter Urlaubsanspruch

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Komplizierter Urlaubsanspruch

Hallo,
ich habe eine ziemlich komplexe Frage zum Urlaubsrecht, zu der selbst unsere Personalabteilung streikt.

Und zwar bin ich an einer Uni beschäftigt, TV-L. 26 Tage Urlaub bei 5-Tage Woche. Anstellungstermin: 15.11.
So, nun war ich bis Ende Februar 100% beschäftigt (habe 5-Tage gearbeitet) und arbeite nun weiterhin mit nur 50%.

Fragen die aus meiner Sicht mit reinspielen:
Wie verhält es sich mit der Wartezeit? (die hier i. d. R. keinen interessiert) Insbesondere bei der Mischung der Ansprüche bedingt durch nun unterschiedliche Tage?
Mein Vertrag läuft genau 2 Jahre - entsprechend 24 volle Monate. Die Personalabteilung will nun aber für den halben Monat keinen Urlaub gewähren, da sie es mit Kalendermonaten gleichsetzt - was je nach Berechnungsgrundlage 2 Tage Urlaub ausmacht.

Es kann durchaus sein, dass sich im Laufe des Jahres nochmal etwas ergibt in Form einer Aufstockung, wodurch ich ggf. wieder 5-Tage oder auch nur 4 Tage die Woche arbeite.

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von Evene am 13.03.2012 16:09
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Komplizierter Urlaubsanspruch
Nochmal auf Anfang: 26 Urlaubstage sind der Anspruch bei Vollzeit, also fünf Wochen und ein Tag. Dieser Urlaubsanspruch in Wochen gerechnet ist die Grundlage für Ihren Urlaubsantrag, nur dass Sie zukünftig für Tage, an denen Sie nicht arbeiten, keinen Urlaub beantragen müssen.
Arbeiten Sie z.B. nur noch 3 Tage die Woche, beantragen Sie für 3 Tage Urlaub, für Tage, an denen Sie nicht arbeiten, müssen Sie keinen Urlaub beantragen. Am Ende des Jahres sollte immer dasselbe rauskommen, 5 Wochen und ein Tag Urlaub.

Wenn Sie genau 24 Monate angestellt sind, haben Sie auch Urlaubsanspruch für 24 Monate. Ob die Anstellung und das Ende in der Mitte des Monats liegen, spielt keine Rolle.
Wer das anders sieht, wie der Mitarbeiter in der Personalabteilung, soll doch bitte die Rechtsgrundlage nennen.

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von hamburgerin01 am 13.03.2012 16:54
Status: Tao (11568 Beiträge)
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